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Gewerblicher Rechtsschutz - IT & Recht der Daten
Dr. Andreas Lober ist Partner bei ADVANT Beiten in Frankfurt am Main und Leiter der Praxisgruppe IP/IT/Medien. Sein Interesse gilt Innovationen, sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich von Technologie, Digitalisierung und elektronischer Unterhaltung. Er hat ein hohes technisches Verständnis und berät seine Mandanten umfassend und vertritt ihre Rechte auch vor Gericht und in Schiedsverfahren. Dabei behält er wirtschaftliche Zusammenhänge und Notwendigkeiten stets im Blick.
Dr. Andreas Lober studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen und Aix-en-Provence, Frankreich. Er promovierte an der Universität Tübingen zu einem medienrechtlichen Thema und wurde im Jahr 2001 zur Anwaltschaft in Deutschland zugelassen. Seit 2015 ist er bei ADVANT Beiten als Partner tätig. Zuvor war er Partner bei einer anderen Wirtschaftskanzlei und in leitender Position bei einem Internetunternehmen. Herr Lober ist Lehrbeauftragter an der Georg-August-Universität in Göttingen. Im Mai 2022 wurde er zum stellvertretenden Beisitzer bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz / Prüfstelle für jugendgefährdete Medien ernannt.
Dr. Andreas Lober wird als „Führender Name“ im Rechtsgebiet Medien - Entertainment ausgezeichnet.
„Andreas Lober ist reaktionsschnell und effizient.“
„Dr. Andreas Lober ist einer der erfahrensten Gaming-Anwälte und scheint so ziemlich jeden in der Branche zu kennen.“;
„Andreas Lober und sein Team überzeugen insbesondere durch schnelle Reaktionszeiten und eine sehr gute Branchenkenntnis (Computerspiele-Branche).“;
„Andreas Lober kennt unser Unternehmen schon seit den Kinderschuhen und ist daher mit seiner fundierten fachlichen Expertise und seiner freundlichen unkomplizierten Art für uns der perfekte externe Ansprechpartner. Auch gelingt es ihm sehr gut, so zu kommunizieren, dass wir seine rechtlichen Einschätzungen direkt ans Business weitergeben können.“;
„Andreas Lober ist für sein datenschutzrechtliches Know-how weit über die Grenzen bekannt.“
„eine Koryphäe auf seinem Gebiet, absolut verlässl., kompetent u. menschl. sehr angenehm; langj. Zusammenarbeit, was für uns von unschätzbarem Wert ist“;
„sehr kompetent, schnelle Reaktion“, Mandanten
Dr. Andreas Lober wird als „Führender Name“ im Rechtsgebiet Medien - Entertainment ausgezeichnet.
„Ein herausragender Spieleanwalt. Ihn zeichnen Bodenständigkeit, Freundlichkeit, Verlässlichkeit und absolute Professionalität aus. Als Gamer weiß er, wovon er spricht und welche Sprache von unseren nicht-juristischen Mitarbeitern verstanden wird. Selten trifft man einen Experten auf diesem Niveau, der gleichzeitig menschlich so angenehm ist.“
„Andreas Lober und sein Team bieten praxisorientierte Lösungen an, sie kennen die Computerspielebranche und sind selbst Gamer. Das macht die Zusammenarbeit einfach und sehr entspannt. Ein weiterer Pluspunkt ist die Freundlichkeit gepaart mit absoluter Professionalität.“
„Dr. Andreas Lober ist äußerst zuverlässig und vertrauenswürdig und kennt sich in der Branche sehr gut aus, um uns auch bei den kniffligsten Aufgaben zu unterstützen.“
„Er ist ein bodenständiger, sehr angenehmer und fachlich sehr kompetenter Anwalt.“
„Die Zusammenarbeit mit ihm ist immer wieder ein Vergnügen.“
„sehr kompetent“, Wettbewerber
„unbestritten die Nr. 1 im Jugendschutzrecht Games“, Mandant
„starker Games-Anwalt, Wettbewerber
Seine Kunden halten ihn für „einen der führenden Namen im Gamingsektor“.
Dr. Andreas Lober wurde als führender Name im Bereich Medien und Entertainment ausgezeichnet.
„Andreas Lober ist ein absoluter Experte der Gamingindustrie.“, „einer der besten Anwälte für interaktive Unterhaltung in Deutschland.“, „Andreas Lober ist ein Ausnahmeanwalt.“, Mandanten
Buch:
Kapitel: Spruchpraxis zur Alterskennzeichnung und Kartellrechtlicher Rahmen
Dr. Andreas Lober
in: Games und Recht, Hentsch/Falk (Hrsg.), Nomos Verlag, 2023
Kapitel: Auftragsverarbeitung, Direktmarketing, Industrie 4.0 im Kontext des Datenschutzes & Verarbeitung personenbezogener Daten Minderjähriger im Internet
Dr. Andreas Lober
in: Datenschutz im Betrieb, Dr. Axel von Walter u.a. (Hrsg.), Haufe-Lexware, Freiburg 2018
Publikationen:
Die Bedeutung des Digital Services Act: Neue Herausforderungen für Transaktionen in der Digitalindustrie?
Dr. Andreas Lober und Dr. Birgit Münchbach
in: M&A Review 10/2023, S. 343
Experten: Druck auf Compliance, um die Auswirkungen des AI-Gesetzes zu bewerten
Dr. Andreas Lober (Zitierung)
in: Compliance Week, 29.06.2023
Tückische Klauseln
Dr. Andreas Lober
in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10.11.2021, S. 16
Datenschutz bei Multiplayer Games und Spielen auf sozialen Netzwerken
Dr. Andreas Lober und Susanne Klein
in: MMR-Beilage, 08/2021, S. 17 ff.
Überblick über die Spruchpraxis zur Alterskennzeichnung
Dr. Andeas Lober und Dr. Florian Jäkel-Gottmann
in: MMR-Beilage, 08/2020, S. 8 - 13
„Smoking Gun“ im E-Mail-Postfach
Dr. Andreas Lober und Susanne Klein
in: Handelsblatt Journal, Dezember 2020, S. 21
Datenschutz: Die Schonzeit ist vorbei
Dr. Andreas Lober und Susanne Klein
in: Compliance-Newsletter, April 2019
Wie kauft man ein Spiele-Unternehmen?
Dr. Andreas Lober und Dr. Gesine von der Groeben
in: gameswirtschaft.de, 03.12.2018
„Dead Rising 4-Entscheidung ist kein Freifahrtschein“
Dr. Andreas Lober
in: gameswirtschaft.de, 30.01.2017
Smarte Prozesse
Dr. Andreas Lober (Zitierung)
in: PROFITS, 03/2016, S. 30 ff.
Mortal Kombat X: Prügelspiel erhält Alterskennzeichnung
Dr. Andreas Lober (Zitierung)
in: computerbild.de, 15.07.2015
Verstößt Google gegen Kartellrecht?
Dr. Andreas Lober
in: gruenderszene.de, 29.10.2014
Du sollst nicht duzen!
Dr. Andreas Lober
in: wrp – Wettbewerb in Recht und Praxis, 03/2014, S. 294 - 296
Kommentar zu BGH, File-Hosting-Dienst
Dr. Andreas Lober
in: wrp – Wettbewerb in Recht und Praxis, 10/2013, S. 1354 - 1355
More than Notice and Takedown: Scarlet Revisited
Dr. Andreas Lober
in: ITechLaw Journal, 02/2013
Making Money with „Virtual Money“
Dr. Andreas Lober
in: Casual Connect Magazine, Winter 2009, S. 27
Mogelprogramm verboten, Landgericht untersagt „Cheatbot“ für Online-Spiel
Dr. Andreas Lober
in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.07.2009
Virtuelle Welten werden real: Second Life, World of Warcraft & Co: Faszination, Gefahren, Business
Dr. Andreas Lober
in: Heise Zeitschriften Verlag GmbH & Co. KG, 2007, S. 1-50, 51-100, 101-Ende
Unterlassungsansprüche wegen User Generated Content gegen Betreiber virtueller Welten und Online-Spiele
Dr. Andreas Lober
in: CR, 10/2007, S. 647 ff.
Contracts in the MMO world
Dr. Andreas Lober
in: Canadian Bar Association, 28.04.2007
Virtuelle Welten, reale Rechtsprobleme
Dr. Andreas Lober
in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.11.2006, S. 25
Den Schöpfer verklagen – Haften Betreiber virtueller Welten ihren Nutzern für virtuelle Güter?
Dr. Andreas Lober
in: CR, 2006, S. 837 ff.
Massive Werbung in Spielen
Dr. Andreas Lober
in: games.markt, 04/06, S. 35
Spielend werben: Rechtliche Rahmenbedingungen des Ingame-Advertising
Dr. Andreas Lober
in: MMR, 10/2006, S. 643 ff.
Jugendschutz im Internet und im Mobile Entertainment
Dr. Andreas Lober
in: K & R, 2005, S. 65 ff.
Money for Nothing? Der Handel mit virtuellen Gegenständen und Charakteren
Dr. Andreas Lober
in: MMR, 10/2005, S. 653 ff.
Wettbewerb erzwingt Neupositionierung im Vertrieb
Dr. Andreas Lober
in: Energiewirtschaftliche Tagesfragen, 05/2005, S. 346 ff.
Kartellrechtsreform macht Risikomanagement nötig
Dr. Andreas Lober
in: Frankfurt Allgemeine Zeitung, 28.07.2004, S. 19
Neuerungen im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb - „Lauter Kinder!“
Dr. Andreas Lober
in: games.markt, 04/04, S. 28
UWG: Freiheit ist nicht grenzenlos „Ring frei für Preiskampf?“
Dr. Andreas Lober
in: games.markt, 14/04, S. 14 f.
Entgeltliche und freie Nutzung von Persönlichkeitsrechten zu kommerziellen Zwecken im deutschen und englischem Recht - Zugleich Anmerkung zu LG Hamburg vom 25.04.2003 - Oliver Kahn ./. Electronic Arts
Dr. Andreas Lober
in: ZUM, 8/9 2003, S. 658 ff.
The show must go on: Lizenzverträge in der Insolvenz
Dr. Andreas Lober und Dr. Tim Reinhard
in: K & R, 2003, S. 126 ff.
Neues Urheberrecht und die Folgen
Dr. Andreas Lober
in: DVD & Video Report, 21.08.2003, S. 26
Neues Urheberrecht und die Folgen
Dr. Andreas Lober
in: Videowoche, 25.08.2003, S. 18
Nachschlag gefällig? Urhebervertragsrecht und Websites
Dr. Andreas Lober
in: K & R, 2002, S. 526 ff.
Jugendgefährdende Unterhaltungssoftware - kein Kinderspiel
Dr. Andreas Lober
in: CR, 2002, S. 397 ff.
Die IMS-Health-Entscheidung der Europäischen Kommission: Copyright k.o.?
Dr. Andreas Lober
in: GRUR Int., 2002, S. 7 ff.
Vorträge/Online-Seminare:
„Datenschutz: Chance oder Showstopper?“, Vortrag auf dem Gesundheitskongress des Westens, zusammen mit Susanne Klein
„Datenschutz bei Games auf sozialen Netzwerken wie Facebook, Snapchat & Co.“, Online-Vortrag beim Workshop Datenschutz 3.0 des game Verbands, 15.12.2020, zusammen mit Susanne Klein
„Rechtliche Bedingungen für digitale Gesundheitsanwendungen (Apps)“ und „Rechtsfragen bei der Nutzung von KI im Bereich der Medizin“, Online-Vorträge beim 14. Nationalen Qualitätskongress Gesundheit Berlin, 27.11.2020, zusammen mit Susanne Klein
„Cybersecurity und Datenschutz bei M&A-Transaktionen“, Online-Seminar, BEITEN BURKHARDT, 23.6.2020, zusammen mit Susanne Klein
„360 Grad Betrachtung: Betrugssoftware – das 'Doping' der Online-Spiele“, @kit Konferenz 2019, 27. bis 29. März in Berlin.