Mit Urteil vom 27. Juni 2024 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Wer…
„Mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen, die in Brüssel erdacht und in Berlin umgesetzt wurden, wird der Verbraucherschutz umgepflügt und das Recht für digitale Produkte umfassend neu geregelt. So können für unzulässige Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Bußgelder von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe verhängt werden.“
Den vollständigen Artikel von Dr. Andreas Lober, der am 10. November 2021 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erschien, kann unter diesem Link aufgerufen werden.