Verlässliche Verwaltungsstrukturen sind für den Rechtsstaat und damit für die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes von existenzieller Bedeutung. Wir sind seit vielen Jahren an der Seite der Öffentlichen Hand tätig und freuen uns, mit unseren beratenden Tätigkeiten einen Beitrag hierzu leisten zu können. Als juristischer Dienstleister unterstützen wir die Verwaltung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Schwerpunktmäßig beraten wir bei Planung und Realisierung von Projekten in den Bereichen Bau, Infrastruktur und Informationstechnologie.
Unsere Leistungen beginnen bereits mit der Konzeption des Projektes und damit häufig in Zusammenhang stehender haushalts-, preis- und vergaberechtlichen Fragestellungen. Wir sind erfahren im Umgang mit politischen Entscheidungsprozessen. Zu unserem Leistungsportfolio zählen auch vertiefende Gutachten und sachverständige Bewertungen zu einzelnen Rechtsfragen. Wir erarbeiten Beschaffungskonzepte und führen nationale Ausschreibungen und EU-weite Vergabeverfahren durch. Wir sorgen mit unserer Expertise und unserer Erfahrung für Waffengleichheit sowohl bei der Vertragserstellung als auch bei Vertragsverhandlungen. Schließlich überwachen wir die Leistungserbringung und setzen, falls erforderlich, Ansprüche in Gerichts- und Schiedsverfahren für die öffentliche Verwaltung durch. Da der Beratungsbedarf in vielen Projekten nicht rein rechtlicher Natur ist, arbeiten wir eng mit technischen und wirtschaftlichen Beratern zusammen und verantworten auf Wunsch eine integrierte Beratungsleistung aus einer Hand.
Die Digitalisierung verändert die Gesellschaft und die Wirtschaft mit rasanter Geschwindigkeit. Der hiermit einhergehende Strukturwandel ist mit tiefgreifenden Veränderungen in vielen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen verbunden. Arbeitsprozesse gestalten sich durch den Einsatz künstlicher Intelligenz völlig neu. Auch bei der öffentlichen Hand wird in den letzten Jahren mit Hochdruck an der digitalen Verwaltung 4.0 und verschiedensten eGovernment-Anwendungen gearbeitet. Neben digitalen Innovationen gilt es dabei insbesondere auch die Cybersicherheit und den Schutz kritischer Infrastruktur in Deutschland im Blick zu behalten. Wir begleiten sowohl die öffentliche Hand als auch private Unternehmen seit langem bei komplexen Digitalisierungsprojekten. Neben Software-Beschaffungen betrifft dies vor allem IT-Infrastruktur und Hardware der Spitzentechnologie, z.B. im Bereich der Bundes- und Landesnetze oder der Verteidigung und Sicherheit. Unsere Experten aus der Praxisgruppe Public Sector arbeiten dabei eng mit den Kollegen aus dem Informationstechnologie- und Datenschutzrecht zusammen und können somit sämtliche Fragen im Vergabeverfahren und in der vertraglichen Abwicklung aus einer Hand beantworten.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Sektor Digital, Media & Technology sowie im Rechtsgebiet Vergaberecht.
Die Gesundheitswirtschaft hat eine erhebliche ökonomische Bedeutung für den Standort Deutschland und ist eine Branche auf Wachstumskurs. Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) und Projekten wie der elektronischen Patientenakte (ePA) wird gezielt die Digitalisierung der Krankenhäuser und des Gesundheitswesens insgesamt vorangetrieben.
Bei solchen Digitalisierungsprojekten, der Beschaffung hochleistungsfähiger Medizintechnik, der Entwicklung innovativer Gesundheitsdienste oder zusätzlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen müssen dabei in der Regel die Vorschriften des Vergaberechts beachtet werden. Wir beraten öffentliche Auftraggeber wie Ministerien, Krankenkassen oder Krankenhausträger, aber auch Fördermittelempfänger, die Vergaberecht aufgrund des Förderbescheids einhalten müssen, zu allen vergabe- und vertragsrechtlichen Fragen bei der Vorbereitung und Durchführung solcher Beschaffungsvorhaben. Unternehmen der Gesundheitswirtschaft begleiten wir als Bieter bei derartigen Ausschreibungen und unterstützen sie bei der Durchsetzung ihrer Chancen auf den Auftrag.
Unsere Expertise umfasst dabei insbesondere komplexe Beschaffungsvorhaben im Bereich der Medizintechnik, innovativen Gesundheitsdienstleistungen wie Telemedizin oder modernen Technologiepartnerschaften zwischen Krankenhausträgern und Industrie. Einen besonderen Schwerpunkt haben wir zudem bei IT-Leistungen im Healthcare-Bereich, wo wir neben den vergabe- und vertragsrechtlichen Fragen auch die Thematiken des Datenschutzrechts und der Informationssicherheit aus einer Hand betreuen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Sektor Healthcare sowie im Rechtsgebiet Vergaberecht.
Zentrale Themen der Zukunft wie die Digitalisierung, die Verkehrs- und Energiewende und der Klima- und Naturschutz wären ohne den Einsatz von Fördermitteln und Zuwendungen undenkbar. Zwischen den Jahren 2019 und 2022 ist allein das Volumen der Zuwendungen des Bundes von 24,6 Mrd. Euro auf 47,2 Mrd. Euro gestiegen (Quelle: 28. Subventionsbericht des Bundes). Wir beraten dabei sowohl Zuwendungsgeber als auch Zuwendungsempfänger bei der rechtskonformen Umsetzung der komplexen rechtlichen Vorgaben aus Zuwendungsbescheid, Nebenbestimmungen und Förderrichtlinien. Unser Beratungsspektrum deckt dabei auch die mit Zuwendungen oftmals verbundenen (EU-)beihilferechtlichen Fragestellungen ab (z. B. nach KHZG, EFRE, ESF, LIFE). Als klassisches Schnittstellenthema beraten wir Sie zuwendungsrechtlich bei Zweifelsfragen der förderrechtlichen Bestimmungen, im Vergaberecht bei der Auftragsvergabe durch Zuwendungsempfänger (z. B. aufgrund der ANBest-P oder ANBest-I) und im Verwaltungsrecht, wenn die erhaltene Zuwendung aufgrund möglicher Verstöße gegen den Zuwendungsbescheid auf dem Spiel steht.
Die Mobilität der Zukunft soll autonom, umweltfreundlich und flexibel sein. Nach derzeitigen Planungen der Europäischen Union wird der Verbrennungsmotor spätestens 2035 Geschichte sein. Die Automobilindustrie ist daher in einem tiefgreifenden Wandel. Im Verkehrsbereich beraten wir Öffentliche Auftraggeber, Verkehrsunternehmen und Start-Ups bei ihren rechtlichen Fragen rund um die Mobilität der Zukunft. Dies umfasst u.a. die Vergabe von ÖPNV-/SPNV-Leistungen nach GWB und VO (EG) Nr. 1370/2007 und die Vergabe freigestellter Verkehre (z. B. Schülerbeförderung), die Beschaffung von sauberen Fahrzeugen (z. B. Elektrobussen) unter Beachtung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes sowie die regulatorische Beratung bei der Durchführung und Vermittlung von Fahrten nach dem PBefG.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Sektor Mobility sowie im Rechtsgebiet Vergaberecht.
Kommunale Energieversorger stehen vor der Aufgabe, Alternativen zu fossilen Energieträgern ausfindig zu machen und neue Versorgungsstrukturen aufzubauen. Die Geothermie (Erdwärme), also die unterhalb der festen Oberfläche der Erde gespeicherte Wärmeenergie, ist ein wichtiger Baustein für die Energie- und Wärmewende. Sie ist nicht nur landschaftsschonend, klimafreundlich und nach menschlichem Ermessen unerschöpflich, sondern ermöglicht eine zuverlässige, preisstabile und sichere Energieversorgung. Geothermie ist immer verfügbar und wetterunabhängig. Mit den bereits entwickelten Technologien ist es fast überall möglich, das Potenzial der Erdwärme zu nutzen. Mit ihren vielen Anwendungsmöglichkeiten wird die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern weiter reduziert und Versorgungssicherheit ermöglicht. Wir haben die Entwicklung der Geothermie von Anfang an begleitet und sind mit allen damit in Zusammenhang stehenden Rechtsfragen bestens vertraut. Dies reicht von der Standortsicherung und -auswahl für Wärmequelle und Fernwärmenetz mit bau-, planungs- und umweltrechtlichen Fragen über die rechtskonforme Gestaltung von Bau- und Planervergaben bis hin zu kommunal- und haushaltsrechtlichen Themen. Auch mit den förderrechtlichen Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sind wir bestens vertraut.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Sektor Energy und im Rechtsgebiet Öffentliches Recht.