So wie der Windhund in der Öffentlichkeit häufig die Gemüter entzweit – die einen begeistert von seiner Athletik und Schnelligkeit, die anderen entsetzt über seine dürre, zerbrechlich wirkende Gestalt – ist das von ihm abgeleitete Windhundprinzip („first come, first served“) hinsichtlich der Netzanschlussverfahren in Zeiten knapper Netzanschlusskapazitäten Teil reger Diskussionen.
Tatsache ist: Das Antragsvolumen für Netzanschlüsse von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) steigt erheblich. Dabei geht es um Photovoltaik, Wind an Land, Ladepunkte sowie insbesondere Batteriespeicher. Doch die Netzanschlusskapazitäten sind knapp. An vielen Stellen sind die Anschlusskapazitäten im Übertragungs- und Verteilnetz bis 2029 bereits jetzt ausgeschöpft. Der Netzausbau geht nur schleppend voran – langwierige Genehmigungsverfahren und technische Begrenzungen werden hierbei als Hemmnisse regelmäßig genannt. Die Folge davon ist, dass aufgrund der Kapazitätsengpässe den Anschlussbegehren der Antragsteller für einen bestimmten Zeitraum nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen werden kann. Dies bremst Vorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien und damit das Erreichen wichtiger Klimaziele.
Die derzeitige Situation erfordert einen prüfenden Blick auf die existierenden Netzanschlussverfahren in Deutschland. Was es braucht, sind klare, faire, effiziente und diskriminierungsfreie Verfahren, die einen verlässlichen Rahmen für den Zugang zu knappen Netzkapazitäten ermöglichen. Eine bundesweit einheitliche Regelung zu Netzanschlussverfahren besteht aktuell nicht. Dadurch haben Netzbetreiber erheblichen Spielraum in der Zuordnung der Netzanschlüsse bzw. im Zuteilungsverfahren derselben.
Weit verbreitet ist das Windhundprinzip („first come, first served“), wonach verfügbare Kapazitäten in der Reihenfolge der vollständigen Antragstellung vergeben werden. Zwar weist dieses Verfahren eine hohe Transparenz sowie einfache administrative Handhabung auf, auf der Kehrseite können jedoch wenige Großprojekte die gesamte verfügbare Kapazität einnehmen und andere kleinere Projekte verdrängen. Außerdem besteht die Gefahr, dass Spekulanten sich bereits Kapazitäten sichern, ohne dass ihre Projekte bereits umsetzungsfähig wären. Zusätzlich belasten Mehrfachanfragen für einzelne Projekte die Netzbetreiber. Es wird daher als nicht mehr zeitgemäß kritisiert.
Eine Alternative bietet das Planungsreifeprinzip („first ready, first served“). Um eine Anschlusskapazität zu erhalten, müssen Antragsteller nachweisen, dass ihr Projekt bis zu einem Stichtag eine hohe Realisierungswahrscheinlichkeit hat. Spekulativen Anfragen kann so vorgebeugt werden. Bestehen bleiben die Herausforderungen, dass einzelne Großprojekte die gesamten verfügbaren Kapazitäten beanspruchen können und dass schnell realisierbare Projekte komplexere verdrängen könnten.
Denkbar ist auch ein Stufenmodell, nachdem die beantragte Netzkapazität zunächst nur teilweise zugesichert und nach definierten Zwischenzielen schrittweise erhöht wird. So kann verfügbare Kapazität besser verteilt werden und es ergibt sich für Netzbetreiber der Raum zum Netzausbau. Es können mehr Antragsteller berücksichtigt werden, die langfristig planen können. Sind Antragsteller jedoch von Anfang an auf große Kapazitäten angewiesen, erweist sich dieses Modell als problematisch. Zudem basiert es auf dem geplanten, aber noch nicht realisierten künftigen Netzausbau. Wird dieser künftige Netzausbau nicht wie versprochen realisiert, drohen Risiken.
Eine weitere Möglichkeit stellt das Repartierungsverfahren dar. Dieses war ursprünglich das von der Bundesnetzagentur favorisierte Verfahren, für das jedoch kein Konsens gefunden und es deshalb nicht weiterverfolgt wurde. Beim Repartierungsverfahren werden die verfügbaren Netzanschlusskapazitäten auf mehrere Antragsteller verteilt: entweder unabhängig von der angefragten Leistung in einer gleichmäßigen Aufteilung auf jeden Antragsteller oder als prozentual anteilige Vergabe basierend auf der beantragten Leistung. Damit kann eine hohe Gerechtigkeit und Transparenz bei der Kapazitätsvergabe gewährleistet werden. Neben der hohen administrativen Komponente besteht bei diesem Modell allerdings auch das Problem, dass das Verfahren unsachgemäß ist, sobald benötigte Kapazitäten nicht teilbar sind.
Teilweise angedacht – vorbehaltlich einer Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit – wird die Nutzung eines Versteigerungsmodells. Der Vergabeansatz könnte strategische Anfragen reduzieren, doch bedeutet er auch einen hohen Verwaltungsaufwand sowie mögliche Zugangshürden für kleinere oder gemeinwohlorientierte Projekte, die in der Regel keine Meistbietenden für veröffentlichte Netzanschlusskapazitäten sein können.
Einen ersten Schritt zu einem neuen Verfahren gehen nun die Übertragungsnetzbetreiber. Sie schlagen die Einführung des Reifegradverfahrens für Netzanschlüsse von Batteriespeichern und Großverbraucher in einem gemeinsamen Konzeptpapier vom 5. Februar 2026 vor. Da die Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) nicht auf Batteriespeicher anzuwenden ist, wie erst im Dezember 2025 durch den Verordnungsgeber klargestellt wurde, soll der Verfahrensvorschlag die Umsetzung einer umfangreicheren Netzanschlussregelung außerhalb der KraftNAV ermöglichen. Statt einer kontinuierlichen Einzelfallprüfung soll eine zyklische Bearbeitung aller Anträge beginnend ab 1. April 2026 stattfinden. Ferner sollen Mindestanforderungen für die formale Zulässigkeit des Antrags bestehen. Im Falle von Überzeichnungen soll eine Priorisierung nach Reifegrad erfolgen. Als Reifegradkriterien werden dabei Flächensicherung und Genehmigungsstand, technisches Anlagen- und Anschlusskonzept, Leistungsfähigkeit des Petenten sowie Netz- und Systemnutzen aufgeführt. Ob die BNetzA, wie von den Übertragungsnetzbetreibern gewünscht, das vorgeschlagene Verfahren mit Blick auf Speicheranlagen bestätigt und Anpassungen im EnWG zur Schaffung von Rechtssicherheit und zur Vertrauensbildung vorgenommen werden, bleibt abzuwarten.
Einigkeit besteht darüber, dass eine Verbesserung der Netzanschlussverfahren erfolgen muss. Es bestehen auch Alternativen, die sich anzuschauen lohnen. Weiterentwicklung oder gezielte Anpassung der Modelle können dabei bestehende Schwächen reduzieren. Spannend bleibt jedoch, wie Netzbetreiber und Regierung auf den bestehenden Anpassungsbedarf reagieren. Vielfach diskutiert und auch kritisiert wird der kürzlich bekannt gewordene erste Referentenentwurf vom Bundeswirtschaftsministerium zum „Netzpaket“ („Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“), welcher die Hoffnung derjenigen trübt, die auf eine klare bundeseinheitliche Regelung hoffen. Er zeigt jedoch, dass das Thema Netzanschlussverfahren im Wandel ist und mit einer Neuregelung in absehbarer Zukunft zu rechnen ist. Welche Auswirkungen diese haben wird, bleibt abzuwarten.
Peter Meisenbacher