Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD angekündigte zweistufige Reform des Baugesetzbuches hat die Bundesregierung im letzten Jahr auf den Weg gebracht, indem sie die erste Stufe – den Bau-Turbo – umgesetzt hat. Demnächst soll die Umsetzung der zweiten Stufe beginnen.
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, welches am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten ist, hat die Bundesregierung die erste Stufe ihrer Reformpläne umgesetzt. Ziel war und ist die Ankurbelung des Wohnungsbaus, durch Beschleunigung der Genehmigungsverfahren und Abbau von Bürokratie.
Kernpunkte des Gesetzes sind:
Öffentliche Belange, insbesondere der Klimaschutz, sowie nachbarliche Interessen müssen hierbei jedoch weiterhin berücksichtigt werden.
Der politische Start zweiten Stufe – die BauGB-Novelle – wird für das Frühjahr 2026 erwartet und soll vor der parlamentarischen Sommerpause beendet sein.
Der Jahreswirtschaftsbericht 2026 der Bundesregierung vom
28. Januar 2026 enthält bereits die Kernpunkte der angekündigten BauGB-Novelle: Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens, Digitalisierung, Vorrang von Bau neuer Wohnungen in angespannten Wohnungsmärkten, Stärkung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten, Stärkung der Klimaanpassung.
Verschiedene Verbände und Interessengruppen bringen derzeit ihre zahlreichen Positionen und Vorschläge in Stellung. Neben positiver Resonanz mit Blick auf die Beschleunigung von Verfahren, gibt es auch Kritik. Einigen geht die Deregulierung nicht weit genug. Sie fordern die Harmonisierung der Landesbauordnungen. Andere sehen die Gefahr der Aushöhlung von Umweltstandards und eine Einschränkung der demokratischen Mitbestimmung.
Hans Georg Neumeier
Korbinian Goll