Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat am 1. April 2026 einen ersten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts veröffentlicht; in der Zwischenzeit ist die Länder- und Verbändeanhörung abgeschlossen und zahlreiche Stellungnahmen sind eingegangen.
Bis zum 29. April 2026 konnten in der Länder- und Verbändebeteiligung Stellungnahmen eingereicht werden. Hierbei sind 86 Stellungnahmen zusammengekommen.
Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) begrüßt den Referentenentwurf als wichtigen politischen Impuls, sieht jedoch neben den enthaltenen sinnvollen Modernisierungsschritten auch Regelungen, die den Beschleunigungsanspruch wieder relativieren. Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) bewertet den Gesetzesentwurf grundsätzlich als geeignet, Planungs- und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen, erkennt jedoch weiteren Anpassungsbedarf. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht zwar Ideenansätze einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, kritisiert hierbei aber deren weitgehende Unverbindlichkeit. Der Deutsche Mieterbund (DMB) befürwortet die vorgesehenen Änderungen zum Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten und bei Schrottimmobilien, wobei er unter anderem die fehlende Limitierung des Vorkaufspreises sowie die fehlende Einbeziehung der Problematik der Begrenzung von Mietsteigerungen infolge von Modernisierungen kritisiert. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer bezeichnet die Reform als wichtigen Schritt, hält sie jedoch für nicht weitreichend genug und warnt vor einer einseitigen Übergewichtung des Wohnungsbaus zulasten von Gewerbe- und Industrieflächen; zudem blieben politisch gewünschte gemischt genutzte Quartiere ohne eine zeitgleiche Modernisierung der TA Lärm kaum realisierbar.
Ob und inwieweit der Entwurf nach der Anhörung überarbeitet wird, bleibt abzuwarten. Im Anschluss soll er in das Kabinett eingebracht werden, wobei der Kabinettsbeschluss vorbehaltlich der Zustimmung der beteiligten Ressorts vor der parlamentarischen Sommerpause vorgesehen ist. Das Gesetz bedarf keiner Zustimmung des Bundesrates.