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    Dr. Moritz Jenne
    ADVANT Beiten - Freiburg
    Rechtsanwalt
    Partner

    Dr. Moritz Jenne

    ADVANT Beiten - Freiburg
    Rechtsanwalt
    Partner

    Kontakt

    T : +49 761 150984-23

    F : +49 761 150984-99

    Moritz.Jenne@advant-beiten.com

    Expertise

    Dr. Moritz Jenne ist Partner bei ADVANT Beiten in Freiburg und Mitglied der Praxisgruppe Corporate/M&A. Er berät nationale und internationale Mandanten sowie inhabergeführte Unternehmen in allen Fragen des Gesellschaftsrechts, der gesellschafts- und handelsrechtlichen Prozessführung sowie der Compliance. Er verfügt über umfangreiche Expertise in der Vertretung von Mandanten in komplexen (Gesellschafter-)Streitigkeiten, bei der Begleitung von Hauptversammlungen sowie in der Organberatung mit Blick auf Haftungsfragen und Management-Pflichten in sensiblen Situationen.

    Dr. Moritz Jenne studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, an der er auch promovierte. Seit 2018 ist er als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen. Dr. Moritz Jenne ist Autor zahlreicher Publikationen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Organhaftung und Compliance. Vor seinem Eintritt bei ADVANT Beiten im Jahr 2022 war er bereits als Rechtsanwalt in einer führenden deutschen Wirtschaftskanzlei tätig.

    Auszeichnungen

    Ones to Watch
    Best Lawyers in Kooperation mit Handelsblatt 2025

    Dr. Moritz Jenne wurde von Best Lawyers in Kooperation mit Handelsblatt als „Ones to Watch“ in den Bereichen Gesellschaftsrecht sowie Corporate Governance gelistet.

    Ones to Watch
    Best Lawyers in Kooperation mit Handelsblatt 2024

    Dr. Moritz Jenne wurde von Best Lawyers in Kooperation mit Handelsblatt als „Ones to Watch“ in den Bereichen Gesellschaftsrecht sowie Corporate Governance gelistet.

    Ones to Watch
    Best Lawyers in Kooperation mit Handelsblatt 2023

    Dr. Moritz Jenne wurde von Best Lawyers in Kooperation mit Handelsblatt als „Ones to Watch“ in den Bereichen Gesellschaftsrecht sowie Corporate Governance gelistet.

    Ones to watch
    Best Lawyers in Kooperation mit Handelsblatt 2022

    Dr. Moritz Jenne wurde von Best Lawyers in Kooperation mit Handelsblatt als „Ones to Watch“ im Bereich Gesellschaftsrecht gelistet.

    Beste Dissertation
    BCM-Nachwuchsförderpreis

    Dr. Moritz Jenne wurde mit dem BCM-Nachwuchsförderpreis 2018 für die "Beste Dissertation" im Bereich Compliance ausgezeichnet.

    Publikationen

    Kommentierungen

    § 49 GmbHG – Einberufung der Versammlung, in: Beck’scher Online Großkommentar zum GmbHG

    Monografien

    Die Überprüfung und Zertifizierung von Compliance-Management-Systemen – Rechtliche Bedeutung von Compliance-Prüfungen und Zertifikaten, insbesondere nach IDW PS 980, in Deutschland und den USA, 2017
    Duncker & Humblot, AGK 110
    ausgezeichnet mit dem Nachwuchsförderpreis des Bundesverbandes der Compliance-Manager (BCM) in der Kategorie "Beste Dissertation"
    besprochen in CCZ 2/2018, III und ComplianceBerater (CB) 1-2/2018, VII

    Aufsätze und Urteilsanmerkungen

    Höchste Zeit für eine Reform des (aktienrechtlichen) Beschlussmängelrechts
    Moritz Jenne & Dr. Barbara Mayer
    in: Betriebs-Berater 2024, 1345 ff. 

    (Gerichtliche) Abhilfe bei boykottierendem Aufsichtsrat
    Dr. Moritz Jenne & Dr. Philipp Pordzik
    in: Betriebs-Berater 2024, 1039 f. 

    Actio pro socio, Ausstattungszusagen und Aufgabe der Bedingungslösung – Neues zur Ausschließungsklage in der GmbH
    Dr. Moritz Jenne & Simon Schuler
    in: Betriebs-Berater 2024, 67 ff.

    Richten in eigener Sache – Stimmrechtsausschluss (auch) bei der Einziehung von Aktien aus wichtigem Grund?
    Dr. Moritz Jenne & Jennifer Wulf
    in: Betriebs-Berater 2023, 1290 ff. 

    Digitalisierungsschub - Die virtuelle Versammlung erreicht den Verein
    Moritz Jenne & Barbara Mayer
    in: Betriebs-Berater, 14/15 2023, I

    Die virtuelle Hauptversammlung - 80 Praxisfragen zu Grundlagen, Vorbereitung und Durchführung der neuen virtuellen Hauptversammlung 
    Moritz Jenne, Barbara Mayer & Matthias Miller
    in: Betriebs-Berater 2022, 2946 ff.

    Rolle rückwärts – der Regierungsentwurf des Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen
    Moritz Jenne, Barbara Mayer & Matthias Miller
    in: Betriebs-Berater 2022, 1155 ff.

    Die virtuelle Hauptversammlung 2021 – 20 Praxisfragen zur Durchführung der Hauptversammlung nach den Änderungen des COVMG
    Moritz Jenne, Barbara Mayer & Matthias Miller
    in: Betriebs-Berater 2021, 899 ff.

    Umlaufbeschlussverfahren – keine Anwendbarkeit von Art. 2 § 2 COVMG bei Regelungen im Gesellschaftsvertrag
    Moritz Jenne & Barbara Mayer
    in: Betriebs-Berater 2021, 656 ff.

    Zum Begriff der strukturellen Änderung i.S.d. § 18 Abs. 3 SEBG bei Sitzverlegung und Wechsel des SE-Leitungssystems
    Moritz Jenne & Andreas Schubert
    in: Der Betrieb 2021, 346

    Geschäftsführerhaftung: Vorbehaltlose Entlastung der Komplementärin einer GmbH & Co. KG durch ihre Mitgesellschafter
    Moritz Jenne & Barbara Mayer
    in: II ZR 141/19, GmbHR 2020, 1344 ff.

    Kosten für interne Ermittlungen sind bei Compliance-Verstößen auch von Arbeitnehmern zu ersetzen
    Moritz Jenne & Andreas Schubert
    in: Compliance-Berater 2020, 487 ff.

    Haupt- und Gesellschafterversammlungen in Zeiten der COVID-19-Pandemie
    Moritz Jenne & Barbara Mayer
    in: Comply 2/2020

    Die virtuelle Hauptversammlung – 40 Praxisfragen zu Grundlagen, Planung, Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung nach dem COVID-19-GesR-G
    Moritz Jenne, Barbara Mayer & Matthias Miller
    in: Betriebs-Berater 2020, 1282 ff.

    Hauptversammlungen in Zeiten von Epidemien und sonstigen Gefahrenlagen – zugleich Besprechung des COVID-19-Pandemie-Gesetzes
    Moritz Jenne & Barbara Mayer
    in: Betriebs-Berater 2020, 835 ff.

    Gerichtliche Überprüfbarkeit eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung über Einführung oder Erhöhung einer Geschäftsführervergütung (Anm. zu OLG Hamm, Urt. v. 09.09.2019 - 8 U 7/17)
    Moritz Jenne & Barbara Mayer
    in: GmbHR 2020, 204 ff.

    Der Referentenentwurf zum Verbandssanktionengesetz – Überblick und Folgen für die Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats
    Moritz Jenne & Barbara Mayer
    in: Der Aufsichtsrat 2019, 170 ff.

    Die Überprüfung und Zertifizierung der Compliance-Organisation – Instrument zur Vermeidung von Organhaftung und Verbandssanktionen?
    Moritz Jenne 
    in: Berufsfeldstudie 2019, Berufsverband der Compliance Manager (BCM), 169-194

    Der Entwurf zum Verbandssanktionengesetz - Überblick und Implikationen für das Compliance-Management
    Moritz Jenne & Barbara Mayer
    in: Compliance-Berater 2019, 405 ff.

    Verstoß gegen gesellschaftliche Treuepflicht durch Entlastungsbeschlüsse
    Moritz Jenne & Barbara Mayer
    in: GmbHR 2019, 940 ff.

    US-Leitfaden zur Bewertung von Compliance-Systemen – Orientierungshilfe für deutsche Unternehmen, Behörden und Gerichte
    Moritz Jenne
    in: Compliance-Berater 2019, 327 ff.

    Die Vertretung der Aktiengesellschaft gegenüber Vorstandsmitgliedern - Erweiterter Anwendungsbereich und Rechtsfolge von Verstößen gegen § 112 Satz 1 AktG
    Moritz Jenne & Matthias Miller
    in: ZIP 2019, 1052

    Verjährungsbeginn und Selbstbezichtigung in der Organhaftung
    Moritz Jenne & Matthias Miller
    in: Die Aktiengesellschaft 2019, 112 ff.

    Rechtlicher und tatsächlicher Nutzen von Compliance-Testaten im Rahmen der Sanktionierung von Verstößen gegen US-Gesetze
    Moritz Jenne & Jan Henning Martens 
    in: Compliance-Berater 2018, 349 ff.

    Compliance-Management-Systeme sind bei der Bußgeldbemessung nach § 30 OWiG zu berücksichtigen
    Moritz Jenne & Jan Henning Martens
    in: CCZ 2017, 285 ff.

    Blogbeiträge

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    Der Rechtsformzusatz einer eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts ("eGbR") kann innerhalb der Gesellschaftsbezeichnung an beliebiger Stelle stehen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, den Rech…
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    Zur Verletzung des Teilnahmerechts von Aktionären
    OLG Schleswig, Urteil vom 07.02.2024 – 9 U 41/23 Das Recht der Aktionäre auf Teilnahme an der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft stellt ein grundlegendes Mitgliedschaftsrecht dar und ist grundsätzl…
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    Berufung eines Dritten auf die fehlende Eintragung der Abberufung eines Geschäftsführers gem. § 15 Abs. 1 HGB
    BGH, Urteil vom 09.01.2024 – II ZR 220/22 Ein Dritter kann sich gemäß § 15 Abs. 1 HGB nur dann nicht auf die fehlende Eintragung einer eintragungspflichtigen Tatsache im Handelsregister berufen, wenn er…
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    Vorsicht bei der Teilaufhebung von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen
    OLG Jena, Beschluss vom 17.02.2021 – 2 W 31/21 Ein einheitlicher Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag lässt sich später im Regelfall nicht mehr in einen alleinstehenden Gewinnabführungsvertrag änd…
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    Gesellschafterbeschluss im schriftlichen Umlaufverfahren: Kein Widerruf der Stimmabgabe nach Zugang
    Sachverhalt Die Beklagte ist ein geschlossener Immobilienfonds in der Rechtsform einer Publikums-Kommanditgesellschaft. Die Gesellschafterversammlung der Beklagten fasste im schriftlichen Umlaufverfahre…
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    Satzungsdurchbrechender Beschluss trotz entgegenstehender Stimmrechtsbindung
    Eine entgegen einer Stimmrechtsbindung erfolgte Stimmabgabe ist grundsätzlich wirksam. Nach dem OLG Celle kann dies jedoch anders zu beurteilen sein, wenn sämtliche Gesellschafter eine konkrete Stimmbindun…
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    Zur fehlerhaften Wahl des Versammlungsortes bei Gesellschafterversammlungen einer GmbH
    OLG München, Urteil vom 22.03.2023 - 7 U 1995/21 Hintergrund An welchem Ort Gesellschafterversammlungen einer GmbH abzuhalten sind, kann in der Satzung geregelt werden. Enthält die Satzung keine solc…
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    Vorstands- und Geschäftsführerhaftung bei Kartellverstößen – Kein Regress für Unternehmensgeldbußen, aber für Ka…
    Kartellbeteiligte oder ihre Aufsichtspflicht verletzende Vorstände und Geschäftsführer haften nicht persönlich für gegen das Unternehmen verhängte Geldbußen. Kartellschadensersatzansprüche sind nach dem OL…
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    Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds aus verhaltensbedingten, wichtigen Gründen
    Aufsichtsratsmitglieder können auch dann aus wichtigem Grund abberufen werden, wenn das ihnen vorgeworfene Fehlverhalten nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer Aufsichtsratstätigkeit steht. Diesen G…
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    Handelsregisteranmeldung eines Geschäftsführerwechsels durch den künftigen Geschäftsführer einer GmbH
    Hintergrund In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte der künftige Geschäftsführer der GmbH die Anmeldeerklärung des Geschäftsführerwechsels abgegeben, bevor seine Bestellung gemäß dem dazu …
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    „Verbrauch” des Selbsthilferechts eines GmbH-Gesellschafters nach erfolgter, aber nichtiger Beschlussfassung
    Die GmbH-Gesellschafterversammlung wird gem. § 49 I GmbHG grundsätzlich durch die Geschäftsführer einberufen. Gesellschafter haben demgegenüber keine (gesetzliche) Einberufungskompetenz. Sie können, sofern…
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    Stimmverbot und Willensbildung in der GbR bei „Richten in eigener Sache“
    Überblick Die Frage, in welchen Fällen Gesellschafter aufgrund von Interessenkollisionen vom Stimmrecht ausgeschlossen sind, ist in der Praxis – gesellschaftsformübergreifend – von ganz erheblicher Rele…
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