Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Freundinnen und Freunde von ADVANT,
die Zeiten sind bewegt. Manche sprechen bereits von einem „Kippmoment“. Ein starkes Deutschland könnte Zeichen setzen; die Hoffnungen ruhen auf der neuen Bundesregierung. Ob sie diese Erwartungen erfüllt, werden wir sehen. Aber immerhin ist es gelungen, sich auf einen Koalitionsvertrag zu einigen. Auch wenn viele Punkte offen bleiben mussten und/oder unter Finanzierungsvorbehalt stehen, ist damit immerhin eine Marschroute festgelegt.
Aus wirtschaftsrechtlicher Sicht enthält der Koalitionsvertrag einige Punkte, die uns positiv stimmen, aber leider nicht ausreichen werden, um die deutsche Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen:
Das aktienrechtliche Beschlussmängelrecht mag zwar reformbedürftig sein; das war aber bisher sicher kein zentraler Hemmschuh. Erfolgversprechender scheint uns die Absicht, für Unternehmensgründungen einen „One-Stop-Shop“ einzurichten, der alle Anträge und Behördengänge auf einer Plattform digital bündelt und eine Unternehmensgründung innerhalb von 24 Stunden ermöglicht. Erfreulich ist auch, dass Betriebsübergaben im Handwerk erleichtert werden sollen. Nur bleibt leider offen, wie die Unterstützung erfolgen kann und weshalb sich dieses Vorhaben auf das Handwerk beschränkt. Positiv zu bewerten ist auch die geplante Reform des AGB-Rechts. Verträge zwischen großen Kapitalgesellschaften nach § 267 Absatz 3 HGB sollen nicht mehr der AGB-Kontrolle unterliegt. Hier bleibt der Reformeifer allerdings auf halbem Weg stehen: Die AGB-Kontrolle ist im gesamten B2B-Bereich reformbedürftig: Warum soll beispielsweise ein „kleiner“ Hidden Champion in Verträgen mit Großkonzernen wie Siemens oder Procter & Gamble keine Haftungsbeschränkung per AGB vornehmen dürfen? Die Probleme der Welt werden auch nicht durch die „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ gelöst, die wieder im Koalitionsvertrag zu finden ist. Relevanter dürfte das Vorhaben sein, „die von der EU-Ebene ausgehende Bürokratie umfassend und wirkungsorientiert“ zurückzubauen. Das ist zu begrüßen, aber etwas unfair in Richtung EU: Unser Problem besteht nicht allein in den EU-Vorgaben, sondern auch in deren überschießender Umsetzung in Deutschland. Immerhin: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz soll abgeschafft und durch ein Gesetz über internationale Unternehmensverantwortung zur Umsetzung der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt werden. Gut so – wenn der deutsche Übereifer nicht wieder Überhand gewinnt.
Alles in allem geht der Koalitionsvertrag in die richtige Richtung. Aber die vorgesehenen Reformen reichen bei weitem nicht aus, um die deutsche Wirtschaft wettbewerbsfähig zu machen. Entscheidend dafür ist allein, was die Bundesregierung tatsächlich anpackt. „Wir verstehen das Wahlergebnis als Auftrag für eine umfassende Erneuerung unseres Landes“, heißt es im Koalitionsvertrag. Hoffen wir, dass die Bundesregierung diesen Auftrag ernst nimmt.
In diesem Sinne wünschen wir ein schönes Frühjahr und gute Lektüre.
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Viele Grüße
Ihr Team Corporate/Commercial/M&A von
ADVANT Beiten