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    Wirtschaftsstrafrecht & Compliance

    Die Komplexität und die fortschreitende Regulierung des globalisierten, digitalisierten Wirtschaftslebens führen dazu, dass sich Individualpersonen sowie Unternehmen jederzeit mit straf- oder bußgeldrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sehen können.

    In einer solchen Situation ist es entscheidend, von Beginn an professionell und zielgerichtet zu handeln. Wir beraten sowohl Unternehmen als auch Individualpersonen in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts.

    Unsere Mandanten unterstützen wir auch dabei, aktuelle und zukünftige Risiken zu erkennen und zu minimieren. Hierzu entwickeln und implementieren wir Compliance-Programme oder helfen, bereits bestehende Compliance-Programme zu optimieren. 

    Im Rahmen interner Untersuchungen beraten wir unsere Mandanten bei der umfassenden Aufklärung von Hinweisen auf Fehlverhalten und der Sicherung von gerichtsverwertbaren Beweisen.

    Unsere Mandanten vertreten und verteidigen wir gegenüber Strafverfolgungs-, Aufsichts- sowie Kartell- und Datenschutzbehörden, aber auch gegenüber der Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter und dem Zoll. Wir begleiten behördliche Durchsuchungen und bieten hierfür eine bundesweite Rufbereitschaft im Falle von Durchsuchungen an.

    Geschädigte vertreten wir in Strafverfahren gegenüber Schädigern, setzen Schadensersatzansprüche durch und unterstützen bei der Sicherstellung und Rückgewinnung von Vermögenswerten. 

    Unsere Experten beraten Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen praxisbezogen zu den Anforderungen aller relevanten Schnittstellen, etwa zu Gesellschafts-, Arbeits- Datenschutz und Steuerrecht. Durch unser internationales Netzwerk können wir für Sie grenzüberschreitend tätig werden.

    Im Überblick:

    • Unternehmensverteidigung
    • Individualverteidigung 
    • Interne Untersuchungen zur Aufklärung von Hinweisen auf Fehlverhalten
    • Beratung von Geschädigten bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
    • Tätigkeit als Zeugenbeistand
    • Präventive und repressive Compliance-Beratung
    • Tax Compliance

    Fokus

    Geldwäscheprävention, Terrorismusfinanzierung und Sanktionen

    Die Anforderungen an die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie an die Einhaltung von Sanktionen und Embargos nehmen kontinuierlich zu. Verstöße können erhebliche aufsichtsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen, empfindliche Bußgelder und nachhaltige Reputationsschäden zur Folge haben.

    Ein wirksames Präventionssystem muss deshalb nicht nur den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben entsprechen, sondern auch in der Praxis funktionieren. Entscheidend sind eine risikoorientierte Organisation, klar definierte Verantwortlichkeiten sowie angemessene und wirksame Prozesse, Kontrollen und Überwachungsmechanismen.

    Wir beraten Banken, Finanzdienstleistungs- und Zahlungsinstitute, Versicherungen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen sowie Unternehmen des Nichtfinanzsektors bei der Entwicklung, Implementierung und Optimierung ihrer Präventionssysteme. Dabei verbinden wir rechtliche und regulatorische Expertise mit einem fundierten Verständnis operativer Prozesse, technologischer Lösungen und digitaler Geschäftsmodelle.

    Unsere Leistungen:

    • Erstellung und Aktualisierung von Risikoanalysen
    • Konzeption und Optimierung von Präventions- und Kontrollsystemen
    • Beratung zu Organisation, Governance und gruppenweiten Strukturen
    • Überprüfung und Weiterentwicklung von KYC- und Customer-Due-Diligence-Prozessen
    • Beratung zur Transaktionsüberwachung sowie zum Sanktions- und Embargoscreening
    • Durchführung regulatorischer Gap-Analysen und Begleitung von Umsetzungsprojekten einschließlich Unterstützung bei der operativen Umsetzung
    • Beratung zur EU-Geldwäscheverordnung und zu weiteren regulatorischen Neuerungen
    • Monitoring regulatorischer Änderungen, u. a. AML-VO-Folgeakte und künftige Anpassungen des GwG
    • Einbeziehung von Schnittstellenthemen, z. B. steuerliche KYC-Pflichten (Kontenwahrheit § 154 AO, Kontenabrufdatei § 24c KWG)
    • Beratung zu Geldwäsche- und Sanktionsrisiken bei Kryptowerten und digitalen Geschäftsmodellen
    • Begleitung aufsichtsrechtlicher Prüfungen und Behebung von Prüfungsfeststellungen
    • Unterstützung bei Verdachtsfällen, internen Untersuchungen und im Kontakt mit Behörden
    Interne Untersuchungen zur Aufklärung von Hinweisen auf Fehlverhalten

    Erhält ein Unternehmen Informationen, die den Verdacht auf einen Compliance-Verstoß begründen, ist sofortiges Handeln und die Aufklärung des Sachverhalts erforderlich. 

    Interne Untersuchungen sind deshalb für gute Compliance essentiell. Sie helfen, Sachverhalte professionell aufzuklären, den möglichen entstandenen Schaden für das Unternehmen zu begrenzen und aus den erkannten Fehlern für die Zukunft zu lernen.

    Eine ernsthaft verfolgte interne Sachverhaltsaufklärung kann einen drohenden Reputationsverlust, massive persönliche straf- und zivilrechtliche Haftungsrisiken, empfindliche Bußgeldzahlungen, den Verlust der Glaubwürdigkeit gegenüber Dritten, aber auch behördliche Auflagen und Restriktionen vermeiden oder minimieren.

    Unsere Leistungen:

    • Unabhängige Erhebung von Sachverhalten und Sicherung von Beweisen
    • EU-DSGVO-konforme Dokumentation
    • Professionelle Koordination einer Vielzahl beteiligter Interessengruppen
    • Verstärkung und Beratung interner Arbeitsgruppen zur schnellen und umfassenden Aufklärung
    • Verhandlung, Kommunikation und ggf. Kooperation mit Strafverfolgungs-, Aufsichts- und Finanzbehörden
    • Konzeption interner und externer Kommunikation
    • Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Fälle oder zur Wiederherstellung behördlich geforderter Zuverlässigkeit
    Tax Compliance

    Komplexe steuerliche Regelungen und Sachverhalte, aber auch ein verändertes Bewusstsein bei den Finanzbehörden hinsichtlich des Umgangs mit steuerlichen Fehlern, machen die Einführung von steuerlichen Compliance-Prozessen zur Risikominimierung unerlässlich.

    Jedenfalls seit Mai 2016 wird Tax Compliance auch von der Finanzverwaltung honoriert. Im Anwendungserlass zu § 153 der Abgabenordnung (AEAO zu § 153) wurde die Schutzwirkung von innerbetrieblichen Kontrollsystemen (IKS) niedergeschrieben und gilt nach Auffassung der Finanzverwaltung als Indiz gegen ein leichtfertiges sowie vorsätzliches und damit ordnungswidriges und / oder strafbares Handeln.

    Unsere Leistungen:

    • Konzeptionierung und Implementierung von innerbetrieblichen Kontrollsystemen (IKS) und Tax Compliance Management Systemen (Tax CMS) anhand IDW PS 980 und IDW Praxishinweis 1/2016 („Ausgestaltung und Prüfung eines Tax Compliance Management Systems gemäß IDW PS 980“)
    • Überprüfung und Optimierung bestehender IKS und Tax CMS
    • Präventive Beratung im Besteuerungsverfahren
    • Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung von Betriebsprüfungen, insbesondere Unterstützung bei der Aufarbeitung kritischer Sachverhalte und von Prüfungsfeststellungen sowie ggf. erforderlichen Korrekturen
    • Beratung bei und Erstellung von steuerlichen Korrekturerklärungen (§ 153 AO) und Selbstanzeigen (§§ 371, 378 Abs. 3 AO)

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