Der wirtschaftliche Erfolg wird zunehmend dadurch beeinflusst, wie innovativ ein Unternehmen seine Finanzierungsoptionen nutzt. Neben der klassischen Kreditfinanzierung durch Banken und Versicherer bieten vermehrt alternative Kreditgeber oft maßgeschneiderte Finanzprodukte an. Auch kapitalmarktbasierte Formen der Unternehmensfinanzierung gewinnen stetig an Bedeutung. Zugleich werden die regulatorischen Anforderungen für Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und Pensionskassen/-fonds immer komplexer. Wir beraten Sie als Unternehmen oder Finanzierungspartner in sämtlichen Fragen des Bank- und Finanzrechts und vertreten Ihre Interessen gerichtlich und außergerichtlich. Wir arbeiten interdisziplinär und bieten Ihnen eine rechtliche Beratung auf Basis einer individuellen betriebswirtschaftlichen Bewertung.
Private und öffentliche Banken sowie Finanzdienstleister beraten wir in allen zivil-, verwaltungs- und bankaufsichtsrechtlichen Belangen und vertreten sie gegenüber Behörden und vor Gericht bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen sowie der Umsetzung aufsichtsrechtlicher Vorschriften. Wir beraten Banken und Finanzdienstleister in Bezug auf Kundenkommunikation, MiFID- und MaRisk-Compliance, Reporting, Organpflichten, Erlaubnis- und Eigentümerkontrollverfahren sowie Abstimmung mit BaFin, Bundesbank und EZB.
Wir beraten Versicherer und deren Kund:innen im Zusammenhang mit Haftungsfällen und vertreten deren Interessen gerichtlich und außergerichtlich. Unser Schwerpunkt liegt in der Bearbeitung von vielschichtigen und rechtlich komplexen Haftungsfälle aus dem Bereich Financial Lines: D&O-Versicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Vertrauensschadenversicherung. Als Monitoring Counsel prüfen wir neben den haftungsrechtlichen Ansprüchen auch die Frage des Deckungsschutzes. Daneben beraten wir Versicherer in versicherungsaufsichtsrechtlichen Fragen und soweit sie als Finanzierer tätig sind.
Wir beraten Unternehmen bei sämtlichen versicherungsaufsichtsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit externen Versorgungsträgern wie Pensionskassen und Pensionsfonds. Dies beinhaltet die Gründung und Schließung von Versorgungsträgern, deren Aus- oder Neugestaltung, die Bestandsübertragung zwischen Versorgungsträgern sowie die Errichtung von Sozialpartnermodellen.
Wir beraten Family Offices, Stiftungen und vermögende Privatpersonen bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Anlageberatungs- und Vermögensverwaltungsdienstleistungen durch Banken und Finanzdienstleistern. Im Konfliktfall übernehmen wir die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen wie beispielsweise Schadensersatzansprüche wegen Anlageberatungsfehlern.
Wir beraten schwerpunktmäßig mittelständische Unternehmen bei Fragen zur klassischen Kreditfinanzierung über Banken und Versicherer sowie bei der Auswahl von innovativen Finanzprodukten. Dies beinhaltet unter anderem Bank- und Konsortialkredite, die Begebung von Schuldscheindarlehen, nachhaltigkeitsbezogene Finanzierungen (Green Finance), Mezzanine-Finanzierungen, den Abschluss von Factoring-Rahmenverträgen sowie die Errichtung eines konzerninternen CashPool-Systems. Darüber hinaus verfügen wir über langjährige Erfahrung bei kapitalmarktbasierten Finanzierungen wie Börsengänge und der Begebung von Anleihen. Unternehmen, die in finanzielle oder operative Schwierigkeit geraten sind, bieten wir eine umfassende Restrukturierungsberatung.