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    Maike Pflästerer
    ADVANT Beiten - Frankfurt am Main
    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
    Partnerin

    Maike Pflästerer

    ADVANT Beiten - Frankfurt am Main
    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
    Partnerin

    Kontakt

    T : +49 69 756095-107

    F : +49 69 756095-512

    Maike.Pflaesterer@advant-beiten.com

    Expertise

    Maike Pflästerer ist Partnerin bei ADVANT Beiten in Frankfurt am Main und Mitglied der Praxisgruppe Arbeitsrecht. Sie berät und vertritt Unternehmen branchenübergreifend in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Sie verfügt über langjährige Erfahrung bei der arbeitsrechtlichen Beratung und Begleitung von Unternehmen bei der Durchführung von Umstrukturierungen und Sanierungsmaßnahmen. Zu ihren Spezialgebieten gehören auch das Insolvenzarbeitsrecht und die arbeitsrechtliche Beratung bei M&A-Transaktionen nebst Durchführung einer arbeitsrechtlichen Due Diligence.

     

    Maike Pflästerer studierte Rechtswissenschaften an der Universität in Mannheim und wurde im Jahr 2003 zur Anwaltschaft in Deutschland zugelassen. Sie ist seit 2008 Fachanwältin für Arbeitsrecht. Von 2003 bis 2017 arbeitete sie, seit 2011 als Partnerin, bei der auf Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei hww hermann wienberg wilhelm Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft im Bereich Arbeitsrecht. Seit 2017 ist sie als Partnerin bei ADVANT Beiten tätig.

    Auszeichnungen

    Empfohlener Anwalt
    Best Lawyers in Kooperation mit Handelsblatt 2025
    Empfohlener Anwalt
    The Legal 500 Deutschland & EMEA 2024

    Presse

    ADVANT Beiten wählt insgesamt 10 neue Partner, darunter zwei Equity Partner
    Frankfurt, 18. November 2024 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT Beit…
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    Best Lawyers 2025: 76 Juristinnen und Juristen von ADVANT Beiten als beste Anwältinnen und Anwälte für Deutschland empfohlen
    Oliver Korte erhält „Lawyer of the Year Award“.Alexander Braun, Christian Burmeister, Moritz Jenne, Tassilo Klesen, Markus Schönherr und Max Stanko als „Ones to watch“ gelistet. Die besten Juristinnen und…
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    ADVANT Beiten bei The Legal 500 Deutschland für 2024 in 16 Rechtsgebieten im Ranking
    ADVANT Beiten wird in der Ausgabe 2024 von The Legal 500 Deutschland in einem Praxisbereich als TOP TIER-Kanzlei geführt und in weiteren 15 Praxisbereichen empfohlen. 56 Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei…
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    München/Frankfurt, 7. Oktober 2022 – ADVANT Beiten hat die Sappi Limited ("Sappi") bei der geplanten Veräußerung der grafischen Papierfabriken von Sappi in Stockstadt (Deutschland), Maastricht (Niederlande…
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    Nach Insolvenz: Beiten Burkhardt und Decruppe beraten Adler bei Interessenausgleich
    "Die Zukunft der Modekette Adler ist fürs Erste gesichert. Gläubiger und das Insolvenzgericht Aschaffenburg stimmten dem Sanierungskonzept des künftigen Alleinaktionärs Zeitfracht Logistik zu. Von den 3.10…
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    Lockdown – Konsequenzen für die Entgeltzahlung, öffentliche Entschädigungsansprüche und Reaktionsmöglichkeiten für Arbeitgeber
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    Publikationen

    Artikel:

    Der Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes - Wird es auch für Unternehmen gelten?
    Maike Pflästerer, Dr. Anne Dziuba und Dr. Michael Matthiessen
    SPA (beck-online) 20/2022, S. 157 ff.

    Jaffé erneut mit schwieriger Mission
    Maike Pflästerer, Dr. Moritz Handrup und Heinrich Meyer (Nennung)
    in: juve.de, 04 Oktober 2022

    Tücken der Massenentlassungsanzeige
    Maike Pflästerer
    SPA (beck-online) 145/2021, S.145 ff

    Anspruch des Betriebsrats auf Durchführung und Art und Weise der Anwendung eines Sozialplans
    Maike Pflästerer
    Der Betrieb 34/2020, S.1799

    Vermieter zahlt für Gesundheitsschäden
    Maike Pflästerer und Frank Cieslik
    Immobilienmanager, 12/2018, S. 24 f.

    Betriebsänderung und Nachteilsausgleich – Keine Begrenzung im Insolvenzverfahren
    Maike Pflästerer
    Der Betrieb, 03/2018, S. 185

    Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung durch Griff in Genitalen eines Kollegen
    Maike Pflästerer und Nadine Kirchner
    Der Betrieb, 42/2017, S. 2486