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    Miriam Misterek
    ADVANT Beiten - München
    Rechtsanwältin
    Senior Associate

    Miriam Misterek

    ADVANT Beiten - München
    Rechtsanwältin
    Senior Associate

    Sprachen

    Englisch / Deutsch

    Rechtsgebiete

    Arbeitsrecht - Steuerrecht

    Sektoren

    Banking & Finance - Digital, Media & Technology - Mobility

    Kontakt

    T : +49 89 35065-0

    F : +49 89 35065-2100

    Miriam.Misterek@advant-beiten.com

    Expertise

    Miriam Misterek ist Senior Associate bei ADVANT Beiten in München und Mitglied der Praxisgruppe Arbeitsrecht. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst die Beratung nationale und internationale Mandanten in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie der außergerichtlichen und gerichtlichen Streitbeilegung. Ein weiterer Beratungsschwerpunkt liegt insbesondere auf der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Beratung bei sozialverträglichen Personalabbaumaßnahmen.

    Miriam Misterek studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bonn. Während ihres Referendariats war sie unter anderem in einer überregional tätigen Wirtschaftskanzlei in Köln sowie der deutsch-slowenischen Industrie- und Handelskammer in Ljubljana tätig. Die Zulassung zur Anwaltschaft erfolgte im Jahr 2022. Bis zu ihrem Einstieg bei ADVANT Beiten war Miriam Misterek zwei Jahre lang in einer deutschen Großkanzlei im Bereich Arbeits- Steuer- und Sozialversicherungsrecht tätig. Seit 2024 ist sie bei ADVANT Beiten tätig. Im Jahr 2025 schloss sie erfolgreich den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht ab.

    Publikationen

    Publikationen:

    Die neue Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 21 EStG und ihre Tücken
    Miriam Misterek 
    in: ZAU 2026, 380 ff. 

    Die Beschäftigung von „Aktivrentnern“ aus steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht
    Miriam Misterek 
    in: SPA 2026, 57 ff.

    Die sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen des Diskriminierungsverbots von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen
    Miriam Misterek
    in: SPA 2025, 49 ff.

    Abschaffung der Fünftelregelung im Lohnsteuerverfahren ab dem 1. Januar 2025: Das gilt es zu beachten
    Miriam Misterek 
    in: SPA 2024, 161 ff