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    Öffentliches Recht

    Unser Team aus spezialisierten Anwälte, darunter Fachanwälte für Verwaltungsrecht und ehemalige Angehörige der öffentlichen Verwaltung, versteht sich als Dienstleister im öffentlichen Sektor - sowohl für Behörden und öffentliche Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben als auch für private Unternehmen im Umgang mit der öffentlichen Hand.

    Wir bearbeiten Fragen des öffentlichen Wirtschaftsrechts und der Regulierung, einschließlich öffentlich-rechtlicher Grundsatzthemen, oft in interdisziplinären Teams mit Arbeits-, Steuer- und Gesellschaftsrechtler.

    In den Tätigkeitsfeldern unserer Mandanten verfolgen und begleiten wir aktiv Gesetzgebungsvorhaben und Rechtsentwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene.

    Im Überblick:

    • Strukturierung von Privatisierungsprojekten, Auswahl von Vertragspartnern für PPP/ÖPP-Projekte, insbesondere an der Schnittstelle zu Vergabe- und Gesellschaftsrecht
    • Gestaltung und Verhandlung von Verträgen, Begleitung der Vertragsdurchführung (Vertragsfolgenmanagement)
    • Beratung zu Verwaltungsorganisation, Beamten-, Finanz- und Haushaltsrecht sowie zu Abgaben (Gebühren, Beiträge, Sonderabgaben)
    • Ausgestaltung und Notifizierung von EU-Beihilfen, Beantragung oder Vertretung bei der Rückforderung von Subventionen
    • Beschaffung erforderlicher Genehmigungen, Konzessionen und Erlaubnisse, auch grenzüberschreitend
    • Vertretung in Verwaltungsverfahren, gegenüber Aufsichts- und Regulierungsbehörden, in Schiedsverfahren sowie vor europäischen und deutschen Gerichten, einschließlich außerordentlicher Rechtsbehelfe (z. B. Verfassungsbeschwerde)
    • Verfolgung von Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen (z. B. Anspruch aus Amtshaftung)

       

    Ihre planungs- und baurechtlichen Fragestellungen beantworten wir mit unserem Team von Experten. Wir begleiten dabei sowohl Bund, Länder und Kommunen, private Investoren und Bauträger, Bauherren und Architekten als auch Banken und Fondsgesellschaften in allen Phasen ihrer Vorhaben.

    Hierzu gehören die Beratung im Rahmen der Standortauswahl und Bewertung der bau- und planungsrechtlichen Situation im Hinblick auf das Entwicklungspotenzial und die Voraussetzungen einer Nutzung bzw. Bebauung. Darüber hinaus auch die Verhandlung der notwendigen Vereinbarungen (z. B. Städtebauliche Verträge, Erschließungsverträge), die Beschaffung der erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse sowie die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Baurecht.

    Die Betreuung und Begleitung von Infrastrukturprojekten, insbesondere in den Bereichen Verkehr und Erneuerbare Energien gehören ebenfalls zum Beratungsspektrum. Auch Käufer und Verkäufer, Investoren, Eigentümer, Betriebsinhaber sowie Betreiber von Anlagen werden von uns seit vielen Jahren, vor allem in umweltrechtlichen Fragen beraten. Die enge Abstimmung mit den zuständigen Behörden sowie weiteren Beteiligten (wie Umweltgutachter, technischen und wirtschaftlichen Berater sowie Architekten und Projektsteuerer) ermöglichen wirtschaftliche und pragmatische Lösungen.

    Zu unserer besonderen Expertise zählen außerdem agrarspezifische Fragen des Energiewirtschaftsrechts, des Bau- und Planungsrechts und des Lebensmittelrechts.

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    Die November-Ausgabe des Newsletters Vergaberecht beinhaltet Beiträge zu den fol…
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    Newsletter Vergaberecht Oktober 2024
    Die Oktober-Ausgabe des Newsletters Vergaberecht beinhaltet Beiträge zu den folg…
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    Newsletter Blickpunkt Öffentlicher Sektor Q3/2024
    Liebe Leserinnen, liebe Leser, in dieser Ausgabe des „Blickpunkts Öffentlicher …
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    Liebe Mandantinnen und Mandanten,liebe Freundinnen und Freunde von ADVANT, „Lockruf aus Frankreich“ titelte das Handelsblatt in seiner Wochenendausgabe vom 24./25./26. Mai. Anlass für den Artikel war die …
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    Newsletter Blickpunkt Öffentlicher Sektor Mai 2024
    Liebe Leserinnen, liebe Leser, auch im Mai haben wir mit unserem aktuellen "Blickpunkt Öffentlicher Sektor" verschiedene Informationen, die für die Praxis der Öffentlichen Hand von Relevanz sind, für Sie …
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    Newsletter Vergaberecht März 2024
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    Newsletter Blickpunkt Öffentlicher Sektor Februar 2024
    Liebe Leserinnen, liebe Leser, der "Blickpunkt Öffentlicher Sektor" geht in die nächste Runde. Wir möchten Ihnen in dem neuen Newsletter wieder praxisrelevante Informationen bieten, die vor allem die öf…
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    Newsletter Blickpunkt Öffentlicher Sektor November 2023
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    Newsletter Vergaberecht Februar 2023
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    Was andere über uns sagen

    ADVANT Beiten zählt zu den „Führenden Kanzleien“ im Rechtsgebiet Öffentliches Recht.

    (kanzleimonitor.de 2024/2025)

    ADVANT Beiten wird im Rechtsgebiet Public Law und Public Private Partnership gelistet.
    (Best Law Firms – Germany 2025)

    ADVANT Beiten wird als „Führende Kanzlei“ im Öffentlichen Recht ausgezeichnet.
    (The Legal 500 Deutschland 2024 & The Legal 500 EMEA 2024)

    ADVANT Beiten zählt zu den „Führenden Kanzleien“ im Rechtsgebiet Öffentliches Recht.
    (kanzleimonitor.de 2023/2024)

    „Das öffentlich-rechtliche Team von ADVANT Beiten ist immer erreichbar, hoch motiviert und reagiert extrem schnell. Zudem ist die Qualität der Lösungen stets auf höchstem Niveau.“
    (Chambers Europe 2023)

    „Das Team ist hervorragend aufgestellt. Es wurden über die vergangenen Jahre neue Standards in Punkto Qualität und Schnelligkeit gesetzt.“;
    „Wir haben einen Single-Point-of-Contact, der sich um all unsere Belange kümmert und für uns löst. Dabei wird immer ganz besonderen Wert auf Schnelligkeit und absolute Qualität gelegt.“;
    „Derzeit deckt keine der anderen Anwaltskanzleien, die für uns sonst noch tätig sind, ein so breites Spektrum ab und liefert dabei eine derart hohe Qualität. Der Einsatz des gesamten Teams ist mehr als vorbildlich.“;
    „Wie auch in den vergangenen Jahren, haben wir erneut auch von gegnerischer Seite Komplimente dafür bekommen, wie gut die Zusammenarbeit bei diversen Verhandlungen mit dem Team funktioniert und vor allem wie zielgerichtet diese ist“
    (The Legal 500 Deutschland 2023 & The Legal 500 EMEA 2023)