Wir beraten im Finanzdienstleistungsrecht. Banken und Finanzdienstleister sowie Versicherer schätzen unsere individuelle Beratung ebenso wie Unternehmen, institutionelle Anleger und vermögende Privatpersonen. Unsere Beraterteams werden bedarfsorientiert und interdisziplinär zusammengestellt und nicht künstlich aufgebläht. Dank unseres Full Service Ansatzes bieten wir neben rechtlicher Fachkompetenz auch betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Expertise.
Wir beraten im Versicherungsrecht und zu Haftungsansprüchen. Für Versicherer und deren Kunden übernehmen wir die Abwicklung von Schadensfällen schwerpunktmäßig aus dem Bereich Financial Lines / Vermögensschäden. Namhafte Versicherer ziehen uns dabei insbesondere bei komplexen Haftungsfällen oder bei Großschadensfällen zu Rate. Neben der Prüfung der Haftungsansprüche beraten wir auch im Deckungsprozess und vertreten Versicherer und deren Kunden gerichtlich und außergerichtlich.
Wir beraten regulierte Unternehmen wie Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und Pensionskassen/fonds sowie nicht regulierte Unternehmen in allen aufsichtsrechtlichen Belangen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung von Geschäftsmodellen auf etwaige Erlaubnispflichten nach dem KWG, WpIG, ZAG, KAGB oder VAG, Erlaubnisverfahren, Inhaberkontrollverfahren, Gründung und Begleitung von EWR-Niederlassungen, Auslagerungen sowie Produktgestaltung und aufsichtsrechtliche Compliance wie Meldewesen, MaRisk, WpHG/MiFID-Compliance, PRIIPS, BIPs oder GwG.
Bei der Strukturierung und Durchführung von Kapitalmaßnahmen setzten vor allem mittelständische Unternehmen und Boutique Banken auf unsere individuell auf sie zugeschnittene Beratung. Wir prüfen Rechtsfragen nicht isoliert. Unsere Expertise liegt in der umfassenden Beratung unter Berücksichtigung individueller Interessen von Hauptaktionären und neuen Investoren (Private Equity). Börsennotierte Gesellschaften vertrauen uns bei Fragen zum Corporate Housekeeping sowie der Vorbereitung von Übernahmeangeboten und dem Delisting.
Unsere Beratung im Finanzierungs- und Sicherheitenrecht umfasst klassische Bank- und Konsortialkredite, die Begebung von Anleihen und Schuldscheindarlehen bis hin zu Mezzanine-Finanzierungen und komplexe strukturierte Finanzierungen. Weitere Schwerpunkte unserer Beratungspraxis liegen in der Immobilien-, Projekt- und Assetfinanzierung. Ergänzend bieten wir Unternehmen in der Krise eine umfassende Restrukturierungsberatung.
Wir beraten Finanzinstitute und Unternehmen zu allen rechtlichen Fragen rund um das Thema Green Finance (Sustainable Finance / ESG-Finance). Dies beinhaltet Fragen zur nichtfinanziellen Berichterstattung, die Strukturierung, Verhandlung und Vertragsdokumentation von ESG-bezogenen Finanzierungen, Fragen zu ESG-bezogenen Kapitalanlagen einschließlich der aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowie die Prüfung und gerichtliche wie außergerichtliche Abwehr bzw. Verfolgung von Ansprüchen aus ESG-Verstößen („Greenwashing“).
Weitere Informationen finden Sie in unserem Rechtsgebiet ESG.
Wir vertreten Finanzinstitute, Unternehmen und institutionelle Anleger bei der Abwehr bzw. Verfolgung kapitalmarktrechtlicher Ansprüche wie Schadenersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Anlageberatung oder Ansprüchen aus ESG-Verstößen („Greenwashing“).
Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder und leitende Angestellte wie Prokuristen sehen sich in Ausübung ihrer Tätigkeit täglich Haftungsrisiken ausgesetzt. Diese Risiken haben sich infolge verschärfter gesetzlicher Vorgaben und zunehmender unternehmerischer Komplexität in letzter Zeit erhöht. Die Zahl der eingeklagten Schadensersatzansprüche ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Im Bereich der D&O Versicherung verfügen wir über eine ausgewiesene Expertise und langjährige Erfahrung. Als Monitoring Counsel übernehmen wir für Versicherer deckungsrechtliche Mandate und komplexe Regressfälle. Als Parteivertreter übernehmen wir die Vertretung von Vorstandsmitgliedern, Geschäftsführer, Aufsichts- und Verwaltungsratsmitgliedern und leitenden Angestellten wie Prokuristen.
Berufsträger mit einer hohen fachlichen Spezialisierung tragen eine hohe Verantwortung bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Zunehmend komplexere und sich ständig weiterentwickelnden Themengebiete erhöhen das Risiko einer Inanspruchnahme wegen Pflichtverletzungen. Seit vielen Jahren beraten wir Versicherer und Berufsträger wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Insolvenzverwalter, Unternehmens- und Sanierungsberater sowie Wirtschaftsprüfer bei Haftungsfällen.
Wir beraten Unternehmen und deren Organe, die aufgrund eines strafrechtlich relevanten Verhaltens, eines Verstoßes gegen interne Compliance-Regeln oder einer unerlaubten Handlungen Schäden erlitten haben. Wir verfügen dabei über ausgewiesene Erfahrung im Bereich der Vertrauensschadenversicherung sowie der Regulierung derartiger Schadensfälle für Versicherer als auch für die geschädigten Unternehmen.
(kanzleimonitor.de 2023/2024)
ADVANT Beiten wird in den Rechtsgebieten Insurance Law und Banking & Finance Law gelistet.
(Best Law Firms – Germany 2025)
„Sehr serviceorientiert, pragmatisch und lösungsorientiert.“
(The Legal 500 Deutschland 2024 & The Legal 500 EMEA 2024)
ADVANT Beiten zählt zu den „Führenden Kanzleien“ in den Rechtsgebieten Finanzierungsrecht und Kapitalmarktrecht.
(kanzleimonitor.de 2023/2024)