Ihre
Suche

    Finanzdienstleistungsrecht & Versicherungsrecht

    Wir beraten im Finanzdienstleistungsrecht. Banken und Finanzdienstleister sowie Versicherer schätzen unsere individuelle Beratung ebenso wie Unternehmen, institutionelle Anleger und vermögende Privatpersonen. Unsere Beraterteams werden bedarfsorientiert und interdisziplinär zusammengestellt und nicht künstlich aufgebläht. Dank unseres Full Service Ansatzes bieten wir neben rechtlicher Fachkompetenz auch betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Expertise.

    Wir beraten im Versicherungsrecht und zu Haftungsansprüchen. Für Versicherer und deren Kunden übernehmen wir die Abwicklung von Schadensfällen schwerpunktmäßig aus dem Bereich Financial Lines / Vermögensschäden. Namhafte Versicherer ziehen uns dabei insbesondere bei komplexen Haftungsfällen oder bei Großschadensfällen zu Rate. Neben der Prüfung der Haftungsansprüche beraten wir auch im Deckungsprozess und vertreten Versicherer und deren Kunden gerichtlich und außergerichtlich.

    Fokus

    Aufsichtsrecht

    Wir beraten regulierte Unternehmen wie Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und Pensionskassen/fonds sowie nicht regulierte Unternehmen in allen aufsichtsrechtlichen Belangen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung von Geschäftsmodellen auf etwaige Erlaubnispflichten nach dem KWG, WpIG, ZAG, KAGB oder VAG, Erlaubnisverfahren, Inhaberkontrollverfahren, Gründung und Begleitung von EWR-Niederlassungen, Auslagerungen sowie Produktgestaltung und aufsichtsrechtliche Compliance wie Meldewesen, MaRisk, WpHG/MiFID-Compliance, PRIIPS, BIPs oder GwG. 

    Kapitalmarktrecht

    Bei der Strukturierung und Durchführung von Kapitalmaßnahmen setzten vor allem mittelständische Unternehmen und Boutique Banken auf unsere individuell auf sie zugeschnittene Beratung. Wir prüfen Rechtsfragen nicht isoliert. Unsere Expertise liegt in der umfassenden Beratung unter Berücksichtigung individueller Interessen von Hauptaktionären und neuen Investoren (Private Equity). Börsennotierte Gesellschaften vertrauen uns bei Fragen zum Corporate Housekeeping sowie der Vorbereitung von Übernahmeangeboten und dem Delisting.

    Finanzierung

    Unsere Beratung im Finanzierungs- und Sicherheitenrecht umfasst klassische Bank- und Konsortialkredite, die Begebung von Anleihen und Schuldscheindarlehen bis hin zu Mezzanine-Finanzierungen und komplexe strukturierte Finanzierungen. Weitere Schwerpunkte unserer Beratungspraxis liegen in der Immobilien-, Projekt- und Assetfinanzierung. Ergänzend bieten wir Unternehmen in der Krise eine umfassende Restrukturierungsberatung.

    Green Finance

    Wir beraten Finanzinstitute und Unternehmen zu allen rechtlichen Fragen rund um das Thema Green Finance (Sustainable Finance / ESG-Finance).  Dies beinhaltet Fragen zur nichtfinanziellen Berichterstattung, die Strukturierung, Verhandlung und Vertragsdokumentation von ESG-bezogenen Finanzierungen, Fragen zu ESG-bezogenen Kapitalanlagen einschließlich der aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowie die Prüfung und gerichtliche wie außergerichtliche Abwehr bzw. Verfolgung von Ansprüchen aus ESG-Verstößen („Greenwashing“).

    Weitere Informationen finden Sie in unserem Rechtsgebiet ESG.

    Financial Markets Litigation

    Wir vertreten Finanzinstitute, Unternehmen und institutionelle Anleger bei der Abwehr bzw. Verfolgung kapitalmarktrechtlicher Ansprüche wie Schadenersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Anlageberatung oder Ansprüchen aus ESG-Verstößen („Greenwashing“).

    D&O Versicherung

    Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder und leitende Angestellte wie Prokuristen sehen sich in Ausübung ihrer Tätigkeit täglich Haftungsrisiken ausgesetzt. Diese Risiken haben sich infolge verschärfter gesetzlicher Vorgaben und zunehmender unternehmerischer Komplexität in letzter Zeit erhöht. Die Zahl der eingeklagten Schadensersatzansprüche ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Im Bereich der D&O Versicherung verfügen wir über eine ausgewiesene Expertise und langjährige Erfahrung. Als Monitoring Counsel übernehmen wir für Versicherer deckungsrechtliche Mandate und komplexe Regressfälle. Als Parteivertreter übernehmen wir die Vertretung von Vorstandsmitgliedern, Geschäftsführer, Aufsichts- und Verwaltungsratsmitgliedern und leitenden Angestellten wie Prokuristen. 

    Berufshaftpflichtversicherung

    Berufsträger mit einer hohen fachlichen Spezialisierung tragen eine hohe Verantwortung bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Zunehmend komplexere und sich ständig weiterentwickelnden Themengebiete erhöhen das Risiko einer Inanspruchnahme wegen Pflichtverletzungen. Seit vielen Jahren beraten wir Versicherer und Berufsträger wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Insolvenzverwalter, Unternehmens- und Sanierungsberater sowie Wirtschaftsprüfer bei Haftungsfällen.

    Vertrauensschadenversicherung

    Wir beraten Unternehmen und deren Organe, die aufgrund eines strafrechtlich relevanten Verhaltens, eines Verstoßes gegen interne Compliance-Regeln oder einer unerlaubten Handlungen Schäden erlitten haben. Wir verfügen dabei über ausgewiesene Erfahrung im Bereich der Vertrauensschadenversicherung sowie der Regulierung derartiger Schadensfälle für Versicherer als auch für die geschädigten Unternehmen.

    Neueste Nachrichten

    Neues Vollstreckungsregime nach dem Brexit – Das HAVÜ schafft Klarheit
    Seit Juli 2025 gilt zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königrei…
    Weiterlesen
    Abtretung D&O-Ansprüche „an Erfüllung statt“: Hauptversammlung muss zustimmen
    Ein aktuelles Urteil des Landgericht München I (Az. 13 HK O 7553/22) beleuchtet …
    Weiterlesen
    BGH-Urteil 2025: D&O-Versicherung und Ausschluss bei wissentlicher Pflichtverletzung
    Das schon lang erwartete BGH-Urteil vom 19. November 2025 (Az. IV ZR 66/25) konk…
    Weiterlesen
    Endlich, Delisting bei Insolvenzeröffnung, aber ansonsten Verschärfung des Delistings
    Der Regierungsentwurf des sog. Standortfördergesetzes (StoFög) sieht zahlreiche …
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten wählt insgesamt 16 neue Partner, darunter sechs Local Partner und ein Equity Partner
    Frankfurt, 17. November 2025 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT Beit…
    Weiterlesen
    D&O: Keine Beweislastumkehr im Direktprozess
    In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob im Direktprozess gegen Versic…
    Weiterlesen
    D&O: Was Versicherer (nicht) offenlegen müssen
    Auskunftsverlangen, die sich auf interne Korrespondenz und Vermerke des Versiche…
    Weiterlesen
    Anwaltshaftung bei Cum-Ex-Geschäften
    Der Ausschlusstatbestand der wissentlichen Pflichtverletzung, die bei der Manage…
    Weiterlesen
    BGH stärkt Privatautonomie: Wirksame Abwahl des AGB-Rechts in Schiedsvereinbarungen
    Der BGH stärkt die Vertragsfreiheit: Ein vertraglicher Ausschluss des AGB-Rechts…
    Weiterlesen

    Professionals

    Was andere über uns sagen

    ADVANT Beiten zählt zu den „Führenden Kanzleien“ in den Rechtsgebieten Bankrecht und Finanzierungsrecht.

    (kanzleimonitor.de 2023/2024)

    ADVANT Beiten wird in den Rechtsgebieten Insurance Law und Banking & Finance Law gelistet.
    (Best Law Firms – Germany 2025)

    „Sehr serviceorientiert, pragmatisch und lösungsorientiert.“
    (The Legal 500 Deutschland 2024 & The Legal 500 EMEA 2024)

    ADVANT Beiten zählt zu den „Führenden Kanzleien“ in den Rechtsgebieten Finanzierungsrecht und Kapitalmarktrecht.
    (kanzleimonitor.de 2023/2024)