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    Sondervermögen Infrastruktur

    Das Sondervermögen Infrastruktur steht – 
    Worauf es jetzt ankommt

    Mit dem Sondervermögen Infrastruktur stehen der öffentlichen Hand in den kommenden Jahren 500 Mrd. Euro zur Verfügung, um dringend benötigte Infrastrukturprojekte aufzuholen. 

    Die Details über die Mechanismen, mit denen öffentliche Investitionen in konkrete Infrastrukturprojekte umgesetzt werden können, sind noch nicht vollständig geklärt. Die Bereiche, in die in den kommenden Jahren zusätzlich investiert werden wird, sind dagegen klar definiert. 

    Dies sind laut dem Sondierungspapier der designierten Regierungsparteien:

    • Zivil- und Bevölkerungsschutz
    • Verkehrsinfrastruktur
    • Krankenhaus-Investitionen
    • Investitionen in die Energieinfrastruktur
    • Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur in Forschung und Entwicklung und Digitalisierung 

    Geld allein macht nicht glücklich

    Auch wenn für Investitionsprojekte in diesen Bereichen die Bereitstellung von Haushaltsmitteln als gesichert gelten dürfte, verbleiben für die handelnden Akteure zahlreiche wirtschaftliche und rechtliche Herausforderungen.

    Sowohl für die öffentliche Hand als auch für private Akteure (sei es als Fördermittelempfänger, als Auftragnehmer oder als Kooperationspartner im Rahmen einer Public Private Partnership) ergeben sich bei der Realisierung von Infrastrukturprojekten fast schon typische Risiken.

    Diese sollten im Projekt frühzeitig erkannt und bewältigt werden. Neben allgemeinen Herausforderungen bspw. aus dem Förderrecht, dem Vergaberecht oder dem Baurecht sind auch branchenspezifische Themen betroffen, etwa im Gesundheits- oder Energiesektor.  

    ADVANT Beiten begleitet die weitere Konkretisierung des Rechtsrahmens des Sondervermögens Infrastruktur mit einer fortlaufenden Beitragsreihe. Unsere Experten beleuchten die rechtlichen Dimensionen aus unterschiedlichen Perspektiven.