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    13.04.2026

    Bau-Turbo und BauGB-Novelle: Die Debatte um die anstehende BauGB-Novelle hat begonnen


    Mit dem „Bau-Turbo“ hat die Bundesregierung eine zweistufige Reform des Bauplanungsrechts auf den Weg gebracht.

    Stufe 1 ist umgesetzt

    Am 30. Oktober 2025 ist die erste Stufe der BauGB-Reform in Kraft getreten: Der Bau-Turbo.

    Ziel war und ist die Ankurbelung des Wohnungsbaus, durch Beschleunigung der Genehmigungsverfahren und Abbau von Bürokratie; Umweltaspekte, andere öffentliche Belange und die Interessen der Nachbarn sind weiterhin zu berücksichtigen.

    Stufe 2 - BauGB-Novelle steht noch aus

    Der Jahreswirtschaftsbericht 2026 der Bundesregierung vom 28. Januar 2026 enthält weiteren Ausblick auf Kernpunkte der für dieses Jahr angekündigten BauGB-Novelle: Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens, Digitalisierung, Vorrang von Bau neuer Wohnungen in angespannten Wohnungsmärkten, Stärkung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten, Stärkung der Klimaanpassung.

    Verschiedene Verbände und Interessengruppen bringen derzeit ihre zahlreichen Positionen und Vorschläge in Stellung. Neben positiver Resonanz mit Blick auf die Beschleunigung von Verfahren, gibt es auch Kritik. Einigen geht die Deregulierung nicht weit genug. Sie fordern die Harmonisierung der Landesbauordnungen. Andere sehen die Gefahr der Aushöhlung von Umweltstandards und eine Einschränkung der demokratischen Mitbestimmung.

    Erste Erkenntnisse wird der für das Frühjahr angekündigte politische Start des Verfahrens zur BauGB-Novelle sowie der anschließende Referentenentwurf liefern. Am gestrigen Dienstag, 17. März 2026, wurde bekannt, dass Bauministerin Verena Hubertz auch Enteignungen von sog. Schrottimmobilien durch Kommunen ermöglichen will, sofern massiver Missbrauch vorliegt. Die Enteignung soll hierbei im Ermessen der Kommune liegen. Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung und soll Ende Mai im Kabinett eingebracht werden.

    Mit dem Bau-Turbo wurde den Städten und Gemeinden ein flexibles Werkzeug zur Schaffung von Wohnraum an die Hand gegeben; ob und wenn ja, wie die geplante BauGB-Novelle hier anknüpft und weitere Vorteile bewirken wird, bleibt abzuwarten.

    Hans Georg Neumeier
    Korbinian Goll