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    20.01.2025

    Überkompensation bei Corona-Hilfen: Rechtslage, Praxis und Tipps


    Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie führten zu einer beispiellosen staatlichen Unterstützungsleistung. Doch die anschließende Abwicklung der Hilfsprogramme, insbesondere die sogenannten Schlussabrechnungen, sorgt bis heute für erheblichen Streit. Ein zentraler Punkt ist die Frage der Überkompensation – also der Überzahlung von Hilfen über den tatsächlich entstandenen Schaden hinaus.

    1. Die Problematik der Überkompensation

    Im Rahmen der November- und Dezemberhilfen wurde Unternehmen ein Zuschuss in Höhe von bis zu 75 % ihres Vergleichsumsatzes aus dem Jahr 2019 gewährt, um coronabedingte Umsatzeinbrüche auszugleichen. Viele Anträge wurden zunächst pauschal und vorläufig bewilligt. Mit den Schlussabrechnungen kam jedoch häufig die Rückforderung ins Spiel, da die Bewilligungsstellen nun eine detailliertere Betrachtung der Umsätze vornehmen.

    Ein häufiges Beispiel ist die Berücksichtigung von Außerhausumsätzen in der Gastronomie. Während diese Umsätze bei der ersten Antragsbearbeitung oft als unerheblich eingestuft wurden, wurden sie in den Schlussabrechnungen vielfach rückwirkend angerechnet. Die Folge: Unternehmen wurden plötzlich mit Rückforderungsbescheiden in teils existenzbedrohender Höhe konfrontiert

    2. Praxis der Bewilligungsstellen: Uneinheitlichkeit und Intransparenz

    Die Praxis der Bewilligungsstellen ist gekennzeichnet durch:

    • Uneinheitliche Handhabung: Während einige Bundesländer großzügigere Prüfmaßstäbe anlegen, zeigen sich andere, wie etwa Hessen oder Niedersachsen, besonders strikt. Unternehmen, die in unterschiedlichen Bundesländern tätig sind, sehen sich dadurch erheblich benachteiligt.
    • Nachträgliche Änderung von Förderkriterien: Oft werden bisherige Auslegungen der Fördervoraussetzungen aufgegeben, was den Vertrauensschutz der Antragsteller infrage stellt
    • Hoher Dokumentationsaufwand: Unternehmen müssen detaillierte Nachweise erbringen, teilweise rückwirkend für mehrere Jahre, was erhebliche administrative Hürden schafft.

    3. Rechtliche Argumente gegen Rückforderungen

    Die Rechtslage ist keineswegs geklärt, und Unternehmen haben Chancen, sich gegen Rückforderungsbescheide zur Wehr zu setzen. Zentrale Argumente umfassen:

    • Vertrauensschutz (Art. 20 Abs. 3 GG): Die Antragsteller durften darauf vertrauen, dass die zunächst gewährten Hilfen auf Basis der damals kommunizierten FAQ rechtmäßig waren. Die nachträgliche Änderung der Kriterien verletzt dieses Vertrauen.
    • Selbstbindung der Verwaltung: Durch die Veröffentlichung und Anwendung der FAQ haben sich die Bewilligungsstellen selbst an diese Vorgaben gebunden. Ein Abweichen davon stellt eine unzulässige Gleichheitsverletzung dar.
    • Fehlende Rechtsgrundlage für Rückforderungen: Wir sind der Ansicht: In vielen Fällen fehlt es an einer klaren gesetzlichen Regelung, die die Rückforderung stützt. Die Gerichte müssen prüfen, ob die Rückforderungen verhältnismäßig und sachlich gerechtfertigt sind.

    Allerdings: Die Fragen sind nicht abschließend geklärt. Es bleibt am Ende offen, wie die höchsten Instanzen diese Fragen entscheiden.

    4. Offene Rechtsfragen

    Die Frage der Überkompensation wird von den Gerichten nicht einheitlich beantwortet. Wichtige Fragen sind weiterhin:

    • Kann die Berücksichtigung von Umsätzen rückwirkend geändert werden?
    • In welchem Umfang ist eine nachträgliche Prüfung zulässig?
    • Wie weit reicht der Vertrauensschutz der Antragsteller?

    Die Entscheidungen in diesen Punkten werden voraussichtlich die Auslegung des gesamten Fördermittelrechts beeinflussen.

    5. Unterstützung durch ADVANT Beiten

    ADVANT Beiten ist Ihr Partner bei der rechtlichen Beratung und Vertretung in allen Fragen rund um die Schlussabrechnungen von Corona-Hilfen. Unsere Expertise umfasst:

    • Prüfung von Rückforderungsbescheiden: Wir analysieren die Bescheide und identifizieren potenzielle Rechtsfehler.
    • Strategische Prozessführung: Mit unserer Erfahrung in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten setzen wir Ihre Rechte durch.
    • Proaktive Beratung: Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Schlussabrechnung, um Rückforderungen zu vermeiden.

    Die Rechtslage ist komplex, doch mit einer fundierten rechtlichen Begleitung können Sie Ihre Ansprüche sichern und unberechtigte Rückforderungen abwehren. Sprechen Sie uns an – wir sind für Sie da.

    Dennis Hillemann
    Tanja Ehls

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