Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie führten zu einer beispiellosen staatlichen Unterstützungsleistung. Doch die anschließende Abwicklung der Hilfsprogramme, insbesondere die sogenannten Schlussabrechnungen, sorgt bis heute für erheblichen Streit. Ein zentraler Punkt ist die Frage der Überkompensation – also der Überzahlung von Hilfen über den tatsächlich entstandenen Schaden hinaus.
Im Rahmen der November- und Dezemberhilfen wurde Unternehmen ein Zuschuss in Höhe von bis zu 75 % ihres Vergleichsumsatzes aus dem Jahr 2019 gewährt, um coronabedingte Umsatzeinbrüche auszugleichen. Viele Anträge wurden zunächst pauschal und vorläufig bewilligt. Mit den Schlussabrechnungen kam jedoch häufig die Rückforderung ins Spiel, da die Bewilligungsstellen nun eine detailliertere Betrachtung der Umsätze vornehmen.
Ein häufiges Beispiel ist die Berücksichtigung von Außerhausumsätzen in der Gastronomie. Während diese Umsätze bei der ersten Antragsbearbeitung oft als unerheblich eingestuft wurden, wurden sie in den Schlussabrechnungen vielfach rückwirkend angerechnet. Die Folge: Unternehmen wurden plötzlich mit Rückforderungsbescheiden in teils existenzbedrohender Höhe konfrontiert
Die Praxis der Bewilligungsstellen ist gekennzeichnet durch:
Die Rechtslage ist keineswegs geklärt, und Unternehmen haben Chancen, sich gegen Rückforderungsbescheide zur Wehr zu setzen. Zentrale Argumente umfassen:
Allerdings: Die Fragen sind nicht abschließend geklärt. Es bleibt am Ende offen, wie die höchsten Instanzen diese Fragen entscheiden.
Die Frage der Überkompensation wird von den Gerichten nicht einheitlich beantwortet. Wichtige Fragen sind weiterhin:
Die Entscheidungen in diesen Punkten werden voraussichtlich die Auslegung des gesamten Fördermittelrechts beeinflussen.
ADVANT Beiten ist Ihr Partner bei der rechtlichen Beratung und Vertretung in allen Fragen rund um die Schlussabrechnungen von Corona-Hilfen. Unsere Expertise umfasst:
Die Rechtslage ist komplex, doch mit einer fundierten rechtlichen Begleitung können Sie Ihre Ansprüche sichern und unberechtigte Rückforderungen abwehren. Sprechen Sie uns an – wir sind für Sie da.
Dennis Hillemann
Tanja Ehls