Der Beitrag von Dennis Hillemann und Tanja Ehls, der im BBK Nr. 12 vom 19.06.2026 erschienen ist, behandelt die Schlussabrechnungspraxis der Corona-Überbrückungshilfen und ihre zentralen Konfliktfelder: den coronabedingten Umsatzeinbruch, die Verbundbeurteilung bei familiären Strukturen und das EU-Beihilferecht. Die Bewilligungsstellen verstehen den Vorbehalt der endgültigen Festsetzung als Totalvorbehalt und prüfen bereits beschiedene Sachverhalte neu, was zu erheblichen Rückforderungen führt.
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