Die Corona-Überbrückungshilfen waren ein essenzielles Instrument zur Unterstützung von Unternehmen während der Pandemie. Mit der verpflichtenden Schlussabrechnung, deren Frist zum 30. September 2024 endgültig endete, müssen Unternehmen und ihre prüfenden Dritten jedoch den Anforderungen der Bewilligungsstellen gerecht werden. Fehler in den Anträgen oder der Abrechnung können schwerwiegende Folgen haben – sowohl rechtlich als auch finanziell. In diesem Beitrag beleuchten wir den Umgang mit unbeabsichtigten Fehlern, die Rolle der Steuerberater:innen und mögliche Haftungsfragen.
Die Schlussabrechnung dient dazu, die endgültige Höhe der bewilligten Fördermittel zu bestimmen. Sie gleicht die in den Anträgen geschätzten Daten mit den tatsächlichen Fixkosten und Umsätzen der Unternehmen ab. Dabei können sich Nach- oder Rückzahlungen ergeben. Dies macht die Schlussabrechnung zu einer entscheidenden Phase im Überbrückungshilfeverfahren. Fehlerhafte Angaben in den ursprünglichen Anträgen – sei es durch Missverständnisse, unzureichende Informationen der Mandantschaft oder Unkenntnis – können in der Schlussabrechnung korrigiert werden.
Es ist zwingend erforderlich, solche Fehler umgehend zu beheben, um strafrechtliche Konsequenzen wie Subventionsbetrug gemäß § 264 StGB zu vermeiden. Ein transparentes Vorgehen gegenüber Mandantinnen und Mandanten und Bewilligungsstellen ist unerlässlich. Auch wenn es zu Nachfragen seitens der Bewilligungsstellen kommt, sollten diese gewissenhaft und in Rücksprache mit der Mandantschaft beantwortet werden .
Steuerberater nehmen in der Schlussabrechnung eine Schlüsselrolle ein. Sie sind als prüfende Dritte nicht nur für die Korrektheit der eingereichten Daten verantwortlich, sondern tragen auch das Risiko, für etwaige Fehler haftbar gemacht zu werden. Folgende Aspekte spielen dabei eine zentrale Rolle:
Eigeninteresse der Mandantschaft
Unternehmen selbst haben ein erhebliches Interesse daran, Fehler zu korrigieren. Steuerberater müssen ihre Mandanten dazu anhalten, notwendige Berichtigungen vorzunehmen und die Risiken fehlerhafter Angaben zu vermeiden.
Strafrechtliche Relevanz
Bei absichtlichen Falschangaben ist eine Beratung durch einen Strafrechtsexperten ratsam. Steuerberater sollten ihre Rolle klar abgrenzen, um Interessenkonflikte zu vermeiden .
Haftungsfragen
Fehlerhafte Schlussabrechnungen können zu Schadensersatzansprüchen führen. Besonders problematisch sind Fälle, in denen Steuerberater zusätzlich als Prozessbevollmächtigte auftreten. Dies kann ihre Glaubwürdigkeit als neutrale Instanz gefährden .
Um Haftungsrisiken zu minimieren, sollten Steuerberater folgende Maßnahmen ergreifen:
1. Sorgfältige Prüfung der Schlussabrechnung
Alle Angaben sollten auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft werden. Insbesondere Fixkosten und Umsatzrückgänge müssen korrekt ausgewiesen sein, um Rückfragen oder Rückforderungen zu vermeiden.
2. Dokumentation und Kommunikation
Eine klare Dokumentation der Angaben und eine transparente Kommunikation mit Mandanten helfen, Missverständnisse zu vermeiden.
3. Keine Vermischung von Rollen
Steuerberater sollten sich auf ihre Rolle als prüfende Dritte konzentrieren und Prozessvertretungen anderen Fachanwälten überlassen.
4. Beratung bei komplexen Fällen
In schwierigen oder strittigen Fällen empfiehlt es sich, externe Beratung hinzuzuziehen, etwa bei rechtlichen Streitigkeiten über Unternehmensverbünde oder Fixkosten.
Die Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen ist eine komplexe Herausforderung, die sowohl Unternehmen als auch Steuerberater betrifft. Fehler können schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen, weshalb ein transparenter und korrekter Umgang mit allen Angaben unerlässlich ist. Steuerberater sollten ihre Mandanten eng begleiten und bei Unklarheiten auf externe Expertise zurückgreifen. So lassen sich Risiken minimieren und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sicherstellen.
Dennis Hillemann
Tanja Ehls