Die Corona-Überbrückungshilfen boten während der Pandemie dringend benötigte Unterstützung für Unternehmen. Steuerberater spielten dabei eine zentrale Rolle – von der Antragsstellung bis hin zur Schlussabrechnung. Doch immer häufiger stehen Steuerberater vor der Frage, ob sie auch juristische Auseinandersetzungen für ihre Mandanten übernehmen sollten. Diese Fragestellung betrifft insbesondere Streitigkeiten über abgelehnte Anträge oder Rückforderungen von Fördergeldern. Doch obwohl es verlockend erscheint, bietet diese Vorgehensweise zahlreiche rechtliche und praktische Fallstricke. Im Folgenden wird erläutert, warum Steuerberater bei Klagen zurückhaltend agieren sollten und welche Alternativen sinnvoll sein könnten.
Steuerberater sind Experten auf ihrem Gebiet – dem Steuerrecht. Sie verfügen über detaillierte Kenntnisse in steuerrechtlichen Vorschriften, die für ihre tägliche Arbeit unerlässlich sind. Verwaltungsrecht hingegen ist ein völlig anderes Rechtsgebiet, das spezifische Regeln und Prozesse umfasst. Die Überbrückungshilfen basieren auf verwaltungsrechtlichen Grundlagen, insbesondere auf den Förderprogrammen und Verwaltungsvorschriften, die während der Pandemie erlassen wurden.
Ein klassisches Beispiel für einen Fehler, der aus mangelnder verwaltungsrechtlicher Expertise resultiert, ist die Einlegung eines „Einspruchs“ anstelle eines Widerspruchs. Während der Einspruch im Steuerrecht das gängige Mittel ist, existiert dieses Verfahren im Verwaltungsrecht nicht. Ein solcher Fehler kann dazu führen, dass ein Rechtsmittel als unzulässig verworfen wird, was für den Mandanten schwerwiegende Folgen haben kann.
Die Anforderungen an eine Klage im Verwaltungsrecht sind erheblich anders als im finanzgerichtlichen Verfahren. Dazu gehören:
Solche Fehler entstehen meist, weil Steuerberater nicht regelmäßig in Verwaltungsprozessen tätig sind und mit den spezifischen Anforderungen nicht ausreichend vertraut sind.
Steuerberater nehmen im Rahmen der Überbrückungshilfen eine doppelte Rolle ein: Einerseits agieren sie als sogenannte „prüfende Dritte“, die die Antragsunterlagen ihrer Mandanten auf Richtigkeit überprüfen und diese einreichen. Andererseits sollen sie im Streitfall die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht vertreten.
Diese Doppelfunktion ist problematisch. Zum einen kann sie Interessenkonflikte hervorrufen: Ein Steuerberater, der als prüfender Dritter tätig war, muss möglicherweise im Streitfall Sachverhalte verteidigen, die er selbst überprüft hat. Sollte sich herausstellen, dass Fehler in den Antragsunterlagen enthalten sind, kann dies die Glaubwürdigkeit des Steuerberaters beeinträchtigen und die Erfolgschancen des Mandanten vor Gericht mindern.
Zum anderen schließt die Rolle des „prüfenden Dritten“ oft die Möglichkeit aus, vor Gericht als Zeuge aufzutreten. Gerade in Fällen, in denen es um die Plausibilität bestimmter Angaben geht, kann dies ein entscheidender Nachteil sein.
Die Übernahme von Klagen birgt für Steuerberater erhebliche Haftungsrisiken. Fehler im Verwaltungsprozess – sei es durch formelle Mängel oder durch unzureichende Kenntnisse des Verwaltungsrechts – können dazu führen, dass Mandanten Schadensersatzansprüche geltend machen. Diese Risiken gehen über die übliche Haftung bei der steuerlichen Beratung hinaus, da hier juristische Fachkenntnisse vorausgesetzt werden, die Steuerberater in der Regel nicht besitzen.
Darüber hinaus erfordert die Prozessführung umfassende Kenntnisse über:
Ohne regelmäßige Erfahrung in diesen Bereichen besteht ein hohes Risiko, dass die Interessen des Mandanten nicht optimal vertreten werden.
Die Vorbereitung und Durchführung eines Gerichtsverfahrens ist zeitaufwendig. Für Steuerberater bedeutet dies, dass wertvolle Ressourcen, die sonst für die steuerliche Beratung und Betreuung von Mandanten genutzt werden könnten, gebunden werden. Dies kann nicht nur zu einer Überlastung führen, sondern auch die Qualität der Beratung in anderen Bereichen beeinträchtigen.
Steuerberater sollten daher sorgfältig abwägen, ob es sinnvoller ist, die Prozessvertretung an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu delegieren. Dies ermöglicht es ihnen, sich auf ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren und gleichzeitig sicherzustellen, dass ihre Mandanten bestmöglich vertreten werden.
Die Zusammenarbeit mit spezialisierten Anwälten im Verwaltungsrecht bietet zahlreiche Vorteile:
Eine enge Zusammenarbeit zwischen Steuerberatern und Anwälten kann zudem die Beratung insgesamt verbessern, da beide Experten ihre jeweiligen Stärken einbringen können.
Wir bei ADVANT Beiten unterstützen viele Steuerberater und Unternehmen bei Rückforderungen im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfen.
Die Übernahme von Klagen im Zusammenhang mit den Corona-Überbrückungshilfen durch Steuerberater birgt erhebliche Risiken und Herausforderungen. Eine klare Rollenverteilung zwischen Steuerberatern und spezialisierten Rechtsanwälten ist daher nicht nur sinnvoll, sondern oft auch im besten Interesse des Mandanten. Steuerberater sollten sich auf ihre zentrale Aufgabe – die Beratung und Unterstützung ihrer Mandanten bei steuerlichen und finanziellen Fragestellungen – konzentrieren und juristische Auseinandersetzungen Experten überlassen. So können sie ihren Mandanten auch in schwierigen Zeiten eine optimale Unterstützung bieten.
Dennis Hillemann
Tanja Ehls