Nach Abschluss der Schlussabrechnungsphase für die Corona-Überbrückungshilfen Ende September 2024 sehen sich viele Unternehmen nun mit kritischen Nachfragen der Bewilligungsstellen und ersten Rückforderungsbescheiden konfrontiert. Ein Schwerpunkt der Prüfungen liegt dabei auf der Frage des Unternehmensverbunds, insbesondere im Kontext familiärer Beziehungen. Die rechtliche Bewertung dieser Fälle ist komplex und erfordert in der Regel eine fundierte juristische Expertise.
Die Bewilligungsstellen prüfen derzeit intensiv de eingereichten Schlussabrechnungen. Dabei zeigt sich eine sehr strenge Verwaltungspraxis beim Thema Unternehmensverbund. Besonders kritisch werden folgende Konstellationen geprüft:
Die Prüfungen erfolgen dabei oft durch automatisierte Datenabgleiche mit Handelsregister und anderen öffentlichen Quellen. Viele Unternehmen erhalten nun erstmals Kenntnis davon, dass die Bewilligungsstellen einen Unternehmensverbund annehmen.
Die Definition des Unternehmensverbunds basiert zwar auf EU-Recht, die deutsche Verwaltungspraxis geht jedoch deutlich über die europarechtlichen Vorgaben hinaus. Nach der maßgeblichen EU-Verordnung liegt ein Verbund durch natürliche Personen nur vor, wenn diese "gemeinsam handeln" und die Unternehmen auf demselben oder benachbarten Märkten tätig sind.
Die Bewilligungsstellen nehmen jedoch häufig allein aufgrund familiärer Verbindungen einen Unternehmensverbund an. Diese Praxis ist aus unserer Sicht rechtlich höchst problematisch:
Betroffene Unternehmen sollten daher die Rückforderungsbescheide nicht ungeprüft akzeptieren, sondern einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung unterziehen lassen.
Besonders wichtig ist es jedoch, bereits bei Nachfragen der Bewilligungsstellen einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um Rückforderungen von vornherein und nachteilige Erklärungen im Schlussabrechnungsverfahren zu vermeiden.
Ein Hauptproblem der aktuellen Verwaltungspraxis ist die nachträgliche Annahme eines Unternehmensverbunds. Dies hat weitreichende Konsequenzen:
Diese Verwaltungspraxis ist rechtlich äußerst fragwürdig und könnte in vielen Fällen einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Allerdings kommt es auf den Einzelfall an und eine abschließende höchstrichterliche Rechtsprechung dazu steht noch aus.
Erhalten Unternehmen einen Rückforderungsbescheid wegen eines angenommenen Unternehmensverbunds, sind folgende Schritte zu empfehlen:
Dabei ist zu beachten: Die Materie ist rechtlich komplex und die Fristen sind kurz. Steuerberater sollten in dieser Phase dringend spezialisierte Rechtsanwälte hinzuziehen, da verwaltungsrechtliches Spezialwissen erforderlich ist.
In der rechtlichen Auseinandersetzung mit den Bewilligungsstellen haben sich verschiedene Argumentationslinien als erfolgversprechend erwiesen:
Die erfolgreiche Durchsetzung dieser Argumente erfordert jedoch eine professionelle rechtliche Begleitung.
Die Erfahrung zeigt, dass eine frühzeitige Einbindung spezialisierter Rechtsanwälte die Erfolgsaussichten deutlich erhöht. Dies gilt besonders für:
Angesichts der oft erheblichen Rückforderungsbeträge ist die Investition in qualifizierte rechtliche Beratung in der Regel wirtschaftlich sinnvoll.
Wichtig ist, bereits im Verfahren der Schlussabrechnung umfassend vorzutragen. Denn die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte berücksichtigt im späteren Klageverfahren nach umstrittener Rechtsprechung nur solche Sachverhalte, die bereits im Verwaltungsverfahren vorgetragen worden. Daher ist es wichtig, bereits in diesem Verfahrensschritt anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Die rechtliche Aufarbeitung der Corona-Überbrückungshilfen wird die Gerichte noch Jahre beschäftigen. Erste Entscheidungen deuten darauf hin, dass die sehr strenge Verwaltungspraxis einer gerichtlichen Überprüfung nicht in allen Punkten standhalten wird.
Für betroffene Unternehmen bedeutet dies:
Die aktuelle Praxis der Bewilligungsstellen beim Thema Unternehmensverbund ist in vielen Fällen rechtlich angreifbar. Betroffene Unternehmen sollten ihre Rechte wahren und sich nicht scheuen, qualifizierte rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Wir können für Sie
Angesichts der komplexen Rechtslage und der oft erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung der Rückforderungen sollten betroffene Unternehmen und ihre Steuerberater nicht zögern, fachkundige anwaltliche Unterstützung einzuholen. Die Kosten einer qualifizierten Rechtsberatung sind dabei in der Regel deutlich geringer als das finanzielle Risiko einer nicht oder falsch angegriffenen Rückforderung.
Dennis Hillemann
Tanja Ehls