Zwei aktuelle Studien geben Anlass dazu, sich noch einmal dem schon seit mehreren Monaten heiß diskutierten Thema zuzuwenden: Ist nun „Schluss mit Nachhaltigkeit“?
Nach wie vor wird diese Frage häufig in Zusammenhang mit dem Stichwort Bürokratieabbau betrachtet. Es wird der Wunsch bzw. die Absicht geäußert, die Belastung für die Unternehmen durch „neue ESG-Gesetze“ (wie z.B. CSRD, LkSG, CSDDD, EUDR) zu verringern (vgl. z.B. unseren Beitrag von Januar 2025 Kommt nun das Aus für ESG? | ADVANT Beiten und von März 2025 Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit: Die geplanten Änderungen | ADVANT Beiten). Dabei wird mitunter übersehen, dass ESG, Nachhaltigkeit oder – wie man früher auch sagte – Corporate Social Responsibility (CSR) nicht nur ein Thema der neuen (und sicherlich alles andere als perfekten) ESG-Gesetze sind. Vielmehr sind sie (auch) tief mit den allgemeinen Sorgfaltspflichten der Geschäftsleitung verbunden.
Bereits vor zehn (!) Jahren, also weit vor den neuen „ESG-Gesetzen“, zogen wir dazu das folgende Fazit: „Die Herausforderung von CSR für die Unternehmensleitung besteht mithin darin, divergierende Interessen zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen und eine vernünftige, der konkreten Unternehmenssituation angepasste Balance zwischen Wettbewerbsfähigkeit und sozialer und ökologischer Verantwortung, kurzfristigem Gewinnstreben und langfristiger, nachhaltiger Wertschöpfung zu finden. Das Ergebnis dieser Abwägung muss sich – wie jedes andere Handeln der Unternehmensleitung auch – an den allgemeinen Anforderungen an die „Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters“ (vgl. § 93 AktG) messen lassen.“ (vgl. unseren Beitrag von Dezember 2015 Es geht um verantwortungsvolle Führung – DeutscherAnwaltSpiegel). Seither hat sich zwar zweifellos so manches geändert; unser Fazit aus dem Jahr 2015 hat aus unserer Sicht jedoch Bestand.
Befragt man zu der These „ESG ist out“ im Jahr 2025 einfach mal die KI, antwortet diese dazu folgendes: „Die Aussage "ESG ist out" ist eine vereinfachte Sichtweise. Obwohl es eine gewisse Ernüchterung im Umgang mit ESG gibt und die Euphorie der Anfangszeit etwas nachgelassen hat, ist ESG nicht verschwunden. Es entwickelt sich weiter und wird von vielen als wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Unternehmensführung betrachtet. […] Die Herausforderung besteht darin, ESG-Kriterien effektiv in die Unternehmensführung zu integrieren und messbare Ergebnisse zu erzielen, anstatt nur Schlagworte zu verwenden.“
Aber ist diese KI-Antwort auch richtig? Schließlich können KI-Antworten auch Fehler enthalten, wie die KI selbst anmerkt. Damit ist der Bogen gespannt zu den beiden bereits eingangs angekündigten aktuellen Studien.
Zusammen mit Civey hat die TU Dresden unlängst die Studie „ESG 2025 – Relevanz, Herausforderungen und strategische Perspektiven in deutschen Unternehmen“ veröffentlicht. In der entsprechenden Mitteilung heißt es zu den Ergebnissen der Studie in aller Kürze: „ESG ist weiterhin ein relevantes Thema, was jedoch zunehmend unter strategisch-wirtschaftlichen Gesichtspunkten bewertet wird.“ (Neue Studie: ESG bleibt für Unternehmen relevant – strategischer Fokus nimmt zu — Internationales Hochschulinstitut (IHI) Zittau — TU Dresden). In dem dort verlinkten Kurzbericht zu der Studie heißt es unter der Überschrift „ESG ist nicht tot – wird aber strategischer“:
„Mehr als 44 Prozent der befragten Entscheidungsträger:innen bewerten ESG-Kriterien aktuell als wichtig für ihr Unternehmen. Noch deutlicher wird diese Entwicklung im zeitlichen Vergleich: Fast die Hälfte gibt an, dass die Bedeutung von ESG in den letzten fünf Jahren zugenommen hat. An dieser Einschätzung ändert auch die von US-Präsidenten Donald Trump geäußerte harsche Kritik an ESG-Themen bisher nichts.“
In dem Artikel in der SZ vom 30. Juni 2025 mit dem Titel „Geschäft schlägt Gewissen“ (in der Mitteilung der TU Dresden verlinkt) werden die Ergebnisse der Studie in der Gesamtgewichtung noch etwas anders interpretiert: „Gerade einmal“ 44 Prozent der befragten Führungskräfte hielten ESG „noch“ für wichtig, nur 12,5 Prozent zählten es zu den wichtigsten strategischen Faktoren, und das mit Abstand unbeliebteste ESG-Thema sei: Diversität.
Am besten verschafft man sich selbst einen Eindruck von der Studie, den einzelnen Umfrageergebnissen und deren Interpretation (Link zum Kurzbericht: Civey_TUDresden_ESG25.pdf). Besonders interessant ist jedoch ein Vergleich mit den Ergebnissen der folgenden Studie:
Bannier/Flach (AG 2025, 425 ff.) haben in ihrer Studie die Entsprechenserklärungen von DAX-, MDAX- und SDAX-Unternehmen (insg. waren dies 148 Unternehmen) für die Jahre 2020 bis 2024 ausgewertet, und zwar im Hinblick auf die Frage, inwieweit diese (börsennotierten) Unternehmen den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex („Kodex“, s. Home - dcgk - deutsch) nachkommen. Das hat auf den ersten Blick wenig mit der vorangehenden Studie zu ESG 2025 tun. Doch die Verbindung ist schnell erläutert: Der Kodex enthält laut Absatz 3 seiner Präambel „Grundsätze, Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften, die national und international als Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung anerkannt sind“. Der Kodex ist kein Gesetz und für Unternehmen damit nicht unmittelbar verbindlich. Allerdings müssen börsennotierte Unternehmen jährlich erklären, inwieweit den Empfehlungen des Kodex entsprochen wurde und wird bzw. warum Empfehlungen nicht angewendet wurden und werden. Das tun sie in der so genannten Entsprechenserklärung (vgl. § 161 AktG: § 161 AktG - Einzelnorm). Seit dem Jahr 2022 enthält der Kodex auch Empfehlungen zur nachhaltigen Unternehmensführung. Und anders als man vielleicht erwarten würde, zeigt die Studie von Bannier/Flach hier jedenfalls für das Jahr 2024, dass der Anteil der börsennotierten Unternehmen, die den Kodex-Empfehlungen zur nachhaltigen Unternehmensführung nachkommen, weiter gestiegen ist. Und zwar auf einen bemerkenswerten Wert weit jenseits der 44 Prozent der Führungskräfte, die ESG laut der vorangehenden (allerdings nicht auf börsennotierte Unternehmen beschränkten) Studie für wichtig halten: Im relevanten Themengebiet A. des Kodex (Leitung und Überwachung) stieg die Entsprechensquote bei den börsennotierten Unternehmen auf 97,4 (!) Prozent. Um dieses Ergebnis besser einordnen zu können, kopieren wir nachfolgend den Wortlaut der relevanten Kodex-Empfehlungen zur nachhaltigen Unternehmensführung ein (die Hervorhebungen erfolgen durch uns):
Empfehlung A.1: „Der Vorstand soll die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifizieren und bewerten. In der Unternehmensstrategie sollen neben den langfristigen wirtschaftlichen Zielen auch ökologische und soziale Ziele angemessen berücksichtigt werden. Die Unternehmensplanung soll entsprechende finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele umfassen.“
Empfehlung A.2: „Der Vorstand soll bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen auf Diversität achten.“
Empfehlung A.3: „Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem sollen, soweit nicht bereits gesetzlich geboten, auch nachhaltigkeitsbezogene Ziele abdecken. Dies soll die Prozesse und Systeme zur Erfassung und Verarbeitung nachhaltigkeitsbezogener Daten mit einschließen.“
Die absolute Anzahl der börsennotierten Unternehmen, die eine Abweichung von der Empfehlung A.3 erklärten, sank von zwölf in 2023 z.B. auf sieben in 2024 (bei insgesamt 148 betrachteten börsennotierten Unternehmen). Die DAX-Unternehmen setzten die Empfehlungen zur nachhaltigen Unternehmensführung in 2024 sogar zu 100% um. Bei den MDAX- und den SDAX-Unternehmen fallen die Entsprechensquoten mit 97% bzw. 96% nur geringfügig niedriger aus. Auch wenn man die Gesamtzahl der Kodex-Abweichungen betrachtet, stehen nicht etwa die Empfehlungen zur nachhaltigen Unternehmensführung im Fokus (hierauf entfallen je nach Segment nur zwischen 0 bis 6% aller Abweichungen), sondern vielmehr die Empfehlungen im Themenbereich G. (Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat). Auch in der Liste der zehn Kodex-Empfehlungen mit den meisten Abweichungen findet sich keine der Empfehlungen zur nachhaltigen Unternehmensführung.
Unabhängig von der aktuellen Diskussion um die neuen ESG-Gesetze und die damit verbundenen Herausforderungen für Unternehmen ist festzuhalten: Gerade börsennotierte Unternehmen messen einer nachhaltigen Unternehmensführung hohen Stellenwert bei und haben ihre Leitungs- und Überwachungsstrukturen gemäß den Kodex-Empfehlungen zur nachhaltigen Unternehmensführung angepasst. Ein umfassender Rückbau anlässlich der aktuellen ESG-Diskussionen ist aus unserer Sicht nicht zu erwarten und wäre nicht zuletzt mit Blick auf die Anforderung der Business Judgement Rule, unternehmerische Entscheidungen auf angemessener Informationsgrundlage zu treffen, im Übrigen auch nicht ganz unproblematisch. Wir gehen daher davon aus, dass die Kerngedanken der nachhaltigen Unternehmensführung auch weiterhin und auch für nicht börsennotierte Unternehmen Bestand haben.