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    01.01.2025

    Nach der Schlussabrechnung: Wichtige Handlungsempfehlungen für prüfende Dritte


    Mit dem Ablauf der letzten Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen am 30. September 2024 beginnt eine neue Phase für Unternehmen und prüfende Dritte. Die intensive Prüfungspraxis der Bewilligungsstellen wirft zahlreiche Fragen auf: Welche Unterlagen werden angefordert? Wie sollte auf Rückfragen reagiert werden? Und welche rechtlichen Herausforderungen sind zu erwarten? Dieser Beitrag gibt Antworten und bietet konkrete Empfehlungen für den Umgang mit der aktuellen Situation.

    Prüfungspraxis der Bewilligungsstellen: Intensiver als je zuvor

    Die Bewilligungsstellen gehen derzeit äußerst gründlich vor. Alle eingereichten Schlussabrechnungen werden händisch geprüft. Dabei setzen sie konsequent neue Leitlinien des BMWK um, etwa zu Themen wie „Unternehmensverbund/Familie“ oder „coronabedingte Umsatzeinbrüche“. Besonders häufig geraten folgende Punkte in den Fokus:

    1. Unternehmensverbund:

    Verbindungen zwischen Unternehmen – insbesondere innerhalb von Familien – werden kritisch hinterfragt. Dies führt in vielen Fällen zu erheblichen Förderkürzungen.

    2. Fixkosten:

    Nicht alle angegebenen Fixkosten, wie Beraterhonorare oder Umbaukosten, werden ohne Weiteres akzeptiert.

    3. Coronabedingte Umsatzeinbrüche:

    Es wird geprüft, ob die Umsatzrückgänge tatsächlich pandemiebedingt sind oder auf andere Ursachen zurückzuführen sind.

    4. Überkompensation:

    Insbesondere bei der November- und Dezemberhilfe wird geprüft, ob die Förderhöhe die tatsächlichen Verluste überstiegen hat.

    Häufig angeforderte Unterlagen

    Im Rahmen der Prüfung verlangen die Bewilligungsstellen regelmäßig folgende Dokumente:

    • BWA der Jahre 2019 bis 2022
    • Jahresabschlüsse 2019 bis 2021
    • Miet- und Pachtverträge bei Fixkostenrelevanz
    • Rechnungen zu hohen Fixkostenpositionen (z. B. Beraterkosten, Lizenzkosten)
    • Nachweise zu Hygienekonzepten oder Handwerkerrechnungen bei Umbaukosten

    Eine präzise Dokumentation ist entscheidend. Prüfer legen besonderen Wert darauf, dass die vorgelegten Unterlagen schlüssig und nachvollziehbar sind. Bereits kleine Unstimmigkeiten können zu umfangreichen Rückfragen oder Kürzungen führen.

    Handlungsempfehlungen für prüfende Dritte

    1. Fristen einhalten

    Rückfragen der Bewilligungsstellen sind meist mit strikten Fristen verbunden. Sollten Sie diese nicht einhalten können, beantragen Sie umgehend eine Fristverlängerung. Gewöhnlich werden Verlängerungen von bis zu sechs Wochen gewährt. Dokumentieren Sie jede Kommunikation mit den Behörden, um später abgesichert zu sein.

    2. Transparente Kommunikation

    Sachverhalte sollten klar und umfassend dargelegt werden. Gegebenenfalls kann dies auch durch zusätzliche Eingaben per Post oder Fax erfolgen. Solche formellen Erklärungen müssen laut § 24 VwVfG berücksichtigt werden.

    3. Frühzeitige Einbindung anwaltlicher Hilfe

    In komplexen Fällen – etwa zu Unternehmensverbünden oder hohen Rückforderungen – sollten Unternehmen und Steuerberater:innen frühzeitig juristische Unterstützung in Anspruch nehmen. Eine fundierte rechtliche Beratung kann nicht nur helfen, den Sachverhalt präzise darzustellen, sondern auch die Position des Unternehmens in einem späteren Klageverfahren stärken.

    Besonderheiten bei Widerspruchs- und Klageverfahren

    Das Widerspruchsverfahren

    In den meisten Bundesländern können Unternehmen gegen einen ablehnenden Schlussbescheid Widerspruch einlegen. Dieser muss innerhalb eines Monats nach Bescheiderhalt erfolgen. Das Verfahren bietet die Möglichkeit, Fehler in der Schlussabrechnung zu korrigieren und den Sachverhalt vollständig darzustellen. Beachten Sie jedoch, dass das Widerspruchsverfahren in einigen Bundesländern, wie Bayern oder Nordrhein-Westfalen, abgeschafft wurde. Dort bleibt nur der direkte Klageweg.

    Das Klageverfahren

    Sollte der Widerspruch erfolglos bleiben oder in Bundesländern ohne Widerspruchsverfahren, kann Klage erhoben werden. Auch hierfür gilt eine einmonatige Frist. Im Gegensatz zum Verwaltungsverfahren ist der Sachvortrag im Klageverfahren jedoch eingeschränkt. Neue Tatsachen können nur schwer eingebracht werden. Daher ist es essenziell, bereits im Verwaltungsverfahren eine vollständige und präzise Darstellung zu gewährleisten.

    Warum Steuerberater keine Klagen führen sollten

    Steuerberater sollten sich auf ihre Rolle als prüfende Dritte konzentrieren und die Prozessführung erfahrenen Anwälten überlassen. Gründe dafür sind:

    1. Juristische Expertise: Verwaltungs- und Prozessrecht erfordern spezifisches Fachwissen, das über die Kernkompetenzen von Steuerberater hinausgeht.

    2. Rollenkonflikte: Steuerberater, die gleichzeitig als Prozessbevollmächtigte agieren, geraten leicht in Interessenkonflikte.

    3. Haftungsrisiken: Fehler in der Prozessführung können erhebliche finanzielle und berufliche Konsequenzen haben .

    Fazit

    Die Schlussabrechnung markiert nicht das Ende, sondern den Beginn einer intensiven Prüfphase. Unternehmen und prüfende Dritte stehen vor der Herausforderung, umfangreiche Nachweise zu erbringen und sich rechtlich abzusichern. Frühzeitige Beratung und eine transparente Kommunikation mit den Bewilligungsstellen sind dabei entscheidend. Nutzen Sie die Expertise spezialisierter Anwälte und Netzwerke, um Risiken zu minimieren und Ihre Position zu stärken.

    Dennis Hillemann
    Tanja Ehls

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