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    20.01.2025

    Abgelehnte Fördermonate in der Schlussabrechnung – Förderung ja/nein?


    Die Schlussabrechnung der Corona-Überbrückungshilfen bleibt eine erhebliche Herausforderung für Unternehmen und ihre Berater. Insbesondere die Ablehnung einzelner Fördermonate durch die Bewilligungsbehörden sorgt für rechtliche und organisatorische Komplexität. In vielen Fällen stellt sich die Frage, wie Unternehmen auf solche Ablehnungen reagieren können und welche rechtlichen sowie strategischen Optionen ihnen zur Verfügung stehen.

    Ein Beispiel aus der Praxis zeigt die Schwierigkeiten deutlich: Ein Unternehmen, das Fördermittel für die Monate Januar bis März 2022 erhalten hatte, sah sich mit der Ablehnung der zusätzlich beantragten Monate April bis Juni konfrontiert. Ist eine solche Ablehnung rechtmäßig?

    Diese Vorgehensweise verdeutlicht das zentrale Dilemma vieler betroffener Unternehmen. Einerseits möchten sie die bewilligten Hilfen sichern und Konflikte mit den Behörden vermeiden. Andererseits besteht der Wunsch, sich gegen aus ihrer Sicht ungerechtfertigte Ablehnungen zur Wehr zu setzen.

    1. Die rechtlichen Grundlagen

    Die Überbrückungshilfen basierten auf den umfassenden Förderrichtlinien des Bundeswirtschaftsministeriums sowie den dazugehörigen FAQ. Diese Dokumente bildeten nicht nur die Grundlage für die Antragsstellung, sondern schufen auch einen Vertrauenstatbestand für die Unternehmen. Viele Antragsteller verließen sich darauf, dass im Rahmen der Schlussabrechnung alle relevanten Fördermonate erneut geprüft und rechtlich bewertet würden.

    In Fällen, in denen einzelne Monate abgelehnt werden, spielen mehrere rechtliche Aspekte eine entscheidende Rolle. Zum einen steht der Grundsatz des Vertrauensschutzes im Raum. Unternehmen, die ihre Anträge im Vertrauen auf die veröffentlichten Richtlinien gestellt haben, können sich darauf berufen, dass ihnen eine nachträgliche Überprüfung ihrer Antragsberechtigung zusteht.

    Zum anderen ergeben sich oft formale Fehler in den Bescheiden, die eine Ablehnung von Fördermonaten begründen sollen. Häufig fehlen etwa ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrungen. Ohne diese können die Bescheide, wenn sie spät ergangen sind, gegebenenfalls noch angefochten werden. Auch das Prinzip der Gleichbehandlung ist in vielen Fällen von Bedeutung. Wenn vergleichbare Unternehmen eine Nachbewilligung erhalten haben, kann dies als Argument für eine Ungleichbehandlung herangezogen werden.

    2. Strategische Überlegungen zur Schlussabrechnung

    Die Ablehnung einzelner Fördermonate stellt Unternehmen vor die Frage, wie sie strategisch vorgehen sollten. Dabei bieten sich grundsätzlich zwei Hauptwege an: die Verteidigung der ursprünglichen Schlussabrechnung oder die Einreichung einer neuen, angepassten Abrechnung.

    Die Verteidigung der ursprünglichen Schlussabrechnung ist der Weg, bei dem Unternehmen die Bewilligungsbehörden dazu auffordern, sich mit ihrer Argumentation auseinanderzusetzen. Dieser Ansatz ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Ablehnung offenkundig auf rechtlich fehlerhaften Annahmen oder formalen Mängeln beruht. 

    Ein pragmatischer Ansatz besteht in der Neu-Einreichung der Schlussabrechnung, allerdings ohne die abgelehnten Monate. Dieser Weg ermöglicht es, die bereits bewilligten Hilfen zu sichern und gleichzeitig eine erneute Prüfung der strittigen Monate zu beantragen. Hierbei bietet es sich an, ein ausführliches Begleitschreiben beizufügen, in dem die rechtliche Position dargelegt wird. 

    Wir helfen Unternehmen bei beiden Wegen und erstellen solche Stellungnahmen.

    3. Gerichtliche Optionen bei Ablehnungen

    Sollten die Bewilligungsbehörden trotz aller Argumente bei ihrer Ablehnung bleiben, bleibt als letzte Möglichkeit der Gang vor Gericht – oder, wenn es dieses in dem jeweiligen Bundesland noch gibt, das Widerspruchsverfahren. Ein gerichtliches Verfahren kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn die Ablehnung offenkundig rechtswidrig ist oder grundlegende Rechtsfragen geklärt werden müssen. In einem solchen Verfahren spielen Aspekte wie der Vertrauensschutz, die Gleichbehandlung und die Begründungspflicht der Behörde eine entscheidende Rolle.

    Der Gang vor Gericht ist jedoch mit Risiken verbunden. Neben den Kosten und der Dauer eines Verfahrens sollten Unternehmen bedenken, dass die Erfolgsaussichten maßgeblich von der Qualität der Argumentation und der Nachweise abhängen. Eine gründliche Vorbereitung ist daher essenziell. Eine anwaltliche Begleitung ist hier sinnvoll.

    4. Die Rolle der steuerlichen Berater

    Ein zentraler Aspekt bei der Bearbeitung von Ablehnungen in der Schlussabrechnung ist die Zusammenarbeit mit Steuerberatern und anderen prüfenden Dritten. Diese fungieren oft als Schnittstelle zwischen den Unternehmen und den Behörden. Dabei müssen sie nicht nur die formalen Anforderungen erfüllen, sondern auch die rechtliche Argumentation ihrer Mandanten unterstützen.

    Es ist wichtig, dass Steuerberater ihre Rolle klar definieren und sich bewusst sind, welche Aufgaben sie übernehmen können und sollten. Die Prozessvertretung vor Gericht etwa gehört nicht zu ihren Kernaufgaben und birgt erhebliche Risiken. Stattdessen sollten sie sich auf die fundierte Vorbereitung der Schlussabrechnung und die Dokumentation des Sachverhalts konzentrieren.

    5. Fazit

    Die Schlussabrechnung der Corona-Überbrückungshilfen bleibt ein anspruchsvoller Prozess, der viele Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen stellt. Insbesondere die Ablehnung einzelner Fördermonate erfordert ein strategisches und rechtlich fundiertes Vorgehen. Unternehmen sollten dabei sowohl ihre kurzfristigen Ziele – wie die Sicherung bereits bewilligter Mittel – als auch ihre langfristigen Interessen im Blick behalten.

    Die Beratung durch spezialisierte Fachanwälte kann dabei einen entscheidenden Unterschied machen. Sie hilft nicht nur, die rechtlichen Optionen klar zu bewerten, sondern auch, die Erfolgsaussichten im Verwaltungsverfahren oder vor Gericht zu maximieren. Bei ADVANT Beiten stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Expertise zur Seite, um gemeinsam die beste Lösung für Ihr Unternehmen zu entwickeln. Sprechen Sie uns an.

    Dennis Hillemann
    Tanja Ehls

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