Wenn Handelsvertreter und Unternehmer in Streit geraten, geht es meist um den Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB. Dieser Anspruch soll dem Handelsvertreter eine Restvergütung für den Aufbau des Kundenstamms sichern, den der Unternehmer nach Vertragsende weiter nutzen kann. Der Anspruch kann beträchtlich sein – oft entspricht er einer durchschnittlichen Jahresprovision. § 89b HGB ist jedoch nicht nur komplex, sondern auch stark von Billigkeitsüberlegungen geprägt. Daher haben die Vertragsparteien häufig unterschiedliche Auffassungen darüber, ob ein Ausgleich geschuldet ist und wie hoch dieser ausfällt.
Hier setzt unser kostenlos nutzbarer „Ausgleichsrechner“ an, ein Legal-Tech-Tool, das wir entwickelt haben. Damit können Sie prüfen, ob die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein könnten und welche Größenordnung realistisch erscheint. Zudem erhalten Sie Hinweise, welche Aspekte in Ihrem konkreten Fall genauer geprüft werden sollten. Dies ersetzt keine anwaltliche Prüfung, erleichtert jedoch die Vorbereitung und spart damit Zeit und Geld.