Wenn der Handelsvertreter den Vertrag schwer verletzt, kann der Unternehmer außerordentlich kündigen. Und umgekehrt gilt das gleiche für den Handelsvertreter. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung ist aber zeitlich begrenzt – zu langes Zögern kann zur Unwirksamkeit führen. Wie viel Zeit darf man sich nehmen, bevor man die Kündigung ausspricht? Darum geht es in Folge 7 unseres Podcasts.
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