Den Buchauszug aka "Daumenschraube des Handelsvertreters" zu erstellen, ist sehr aufwändig. Dies bei oft überschaubarem Nutzen des Handelsvertreters. Kann der Unternehmer die Erstellung mit dem Argument des hohen Aufwands oder der Schikane verweigern? Darum geht es in der 5. Folge unseres Podcasts.
Weiterführende Quellen/zitierte Urteile:
*BGH, Urt. v. 21.3.2001 - VIII ZR 149/99 *KG, Urt. v. 15.5.2006 - 23 U 96/05 *LG Hannover, Urt. v. 7.2.2001 - 23 O 4512/99 *Westphal/Korte, Vertriebsrecht, 2. A. 2023, Kap .10 Rn. 23 ff. zum Buchauszug. *Zum "Stresstest Buchauszug": t1p.de/cn534