Wenn der Handelsvertreter den Vertrag kündigt, verliert er seinen Ausgleichsanspruch. So die Regel. Aber es gibt Ausnahmen. In unserer 16. Podcastfolge geht es um diese.
Ergänzende Quelle: Westphal/Korte, Vertriebsrecht, 2. A. 2023, Kap. 13 Rn. 322 ff.