Das Energierechtsteam von ADVANT Beiten steht Ihnen bei den großen Herausforderungen des komplexen Marktes zur Seite. Mit uns erweitern Sie Ihr Team, weil wir unsere Beratungsleistungen im Kontext Ihrer Gesamtaufgabe sehen. Kern unseres Konzeptes ist die individuelle Betreuung unserer Mandanten durch feste Ansprechpartner, die für eine effiziente und lösungsorientierte Beratung Sorge tragen.
Die Energiebranche ist seit Jahren im Wandel, und zu den Themen Dekarbonisierung, Dezentralisierung und Digitalisierung sind neue geopolitische Herausforderungen hinzugekommen. Dies führt zu einer ständigen Veränderung der energierechtlichen Rahmenbedingungen. Die europäischen und nationalen Vorschriften und Anforderungen sowie die Entscheidungen der Regulierungsbehörden stellen alle Marktteilnehmer immer wieder vor neue Hürden.
Die spezialisierten Rechtsanwälte des Energierechtsteams haben langjährige Branchenerfahrung. Für Sie klären wir die rechtlichen Fragen, verfassen Gutachten, erstellen und prüfen sämtliche für die Strom-, Gas- und Wärmewirtschaft relevanten Verträge. Wir begleiten Sie bei der Entwicklung energiewirtschaftlicher Lösungen, auch auf neuen Wegen, und streiten für Sie vor (Schieds)Gerichten und mit Behörden.
Im Überblick:
Wir beraten Sie, als Betreiber von Energieerzeugungsanlagen, zu allen rechtlichen Belangen ihres unternehmerischen Handelns. Darüber hinaus sind ausgewiesene Experten:innen für das komplexe Thema Energiespeicherung Teil unseres Energierechtsteam, sodass wir Sie ebenfalls umfassend zu allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Strom-, Gas- und Wärmespeichern beraten.
Wir beraten und unterstützen Netzbetreiber zu allen netzregulatorischen Fragestellungen, insbesondere im Zusammenhang mit der gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung, zu Anschluss- und Netzzugangsfragen, beim Netzausbau, jeweils unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen mit der Entgeltregulierung, sowie im Bereich der Netzentgeltregulierung selbst. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung von Industrieunternehmen als Infrastrukturbetreiber im regulierten Bereich. Dabei vertreten wir Netz- und Infrastrukturbetreiber nicht nur im gerichtlichen Verfahren gegen Entscheidungen der Regulierungsbehörden, sondern auch bereits im behördlichen Verwaltungsverfahren.
Wir erstellen und prüfen alle erforderlichen Liefer- und Handelsverträge und führen für Sie Vertragsverhandlungen. Wir verfassen für Sie Stellungnahmen zur Auslegung von Verträgen sowie zur Wirksamkeit vertraglicher Regelungen und übernehmen die Vertretung vor Zivilgerichten.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Rechtsgebiet ESG.
Wir beraten und vertreten sowohl Anlagenbetreiber, Projektierer, Investoren und Banken als auch Netzbetreiber bei der Planung und Umsetzung von Erneuerbare-Energien-Projekten. Dies umfasst unter anderen die Fragestellungen, die sich bei der finanziellen Förderung und der Vermarktung des erzeugten Stroms stellen, aber auch hinsichtlich der Eigenversorgung und der damit verbundenen Pflichten.
Wir unterstützen Sie im Bereich Offshore bei allen Fragen zum Thema Erneuerbare Energien, wie z. B. bei der Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Direktvermarktungsverträgen.
Wir meistern mit Ihnen die Hindernisse bei der Zulassung Ihrer Vorhaben. Dafür begleiten wir Sie von der Raumordnung über die Einzelzulassung bis hin zu Realisierung und der dafür erforderlichen Wege- und Grundstücksrechte. Selbstverständlich setzen wir Ihr Recht auch vor den Verwaltungsgerichten durch, gegenüber Dritten oder den Zulassungsbehörden.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Rechtsgebiet Öffentliches Recht.
Wir beraten zu sämtlichen Fragen des Strom- und Energiesteuerrechts, des Konzessionsabgabenrechts und den anfallenden Umlagen bei Strom- und Gaslieferungen. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung zur Besonderen Ausgleichsregelung und die Vertretung gegenüber dem zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Weitergehende Informationen finden Sie unter Steuerrecht.
Wir beraten sowohl Wärmelieferanten als auch -kund:innen und unterstützen sie nicht nur bei der vertraglichen Gestaltung der Wärmeversorgung, sondern auch bei der Klärung von Streitfällen.
Wir beraten Sie umfassend bei der Planung und Realisierung von Projekten sowie Transaktionen im Energiebereich. Wir übernehmen die Durchführung von Due Diligence Prozessen sowie die Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Anteilskaufverträgen (SPA). Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei Ihren strategischen Überlegungen und übernehmen das Projekt- und Transaktionsmanagement.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Rechtsgebiet Gesellschaftsrecht/M&A.
Wir beraten und vertreten Sie mit dem erforderlichen Fingerspitzengefühl bei der Konfliktvermeidung und -lösung in allen energierechtlichen – auch grenzüberschreitenden – Streitigkeiten: außergerichtlich (ADR), gerichtlich und vor Schiedsgerichten. Darüber hinaus vertreten wir unsere Sie vor und gegenüber Behörden, die mit energierechtlichen Themen befasst sind.
Weitergehende Informationen finden Sie unter Konfliktlösung.
(Best Law Firms – Germany 2025)
ADVANT Beiten wird im Branchenfokus Energie empfohlen.
„Advant Beiten konnte selbstständig ohne Steuerung durch den Mandanten ein rundes Arbeitsergebnis mit hoher Qualität abliefern.“
(Legal 500 Deutschland 2023 & Legal 500 EMEA 2023)