Deutschland steht vor der Aufgabe, Schlüsseltechnologien wie Künstliche Intelligenz und Cloud‑Computing auf ein solides infrastrukturelles Fundament zu stellen. Mit einer Nationalen Rechenzentrumsstrategie soll der Standort Deutschland gezielt gestärkt und zukunftsfähig gemacht werden. Eine vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) durchgeführte Online‑Konsultation, an der sich 152 Unternehmen, Verbände und Forschungseinrichtungen beteiligt haben, und deren Ergebnisse nun veröffentlicht wurden, liefert ein deutliches Bild: Die Erwartungen an den Gesetzgeber und die Energiewirtwirtschaft sind hoch.
Viele Teilnehmer sehen große Chancen für Deutschland, sich als europäischer Standort für souveräne und klimaneutrale Rechenzentren zu positionieren. Voraussetzung dafür ist jedoch eine Energieinfrastruktur, die den steigenden Anforderungen gerecht wird.
Breite Einigkeit besteht darin, dass der Ausbau der Übertragungs- und Verteilnetze derzeit nicht ausreicht, um Rechenzentren zuverlässig und klimafreundlich zu versorgen. Zwar besteht für Betreiber die Möglichkeit, Netzinfrastruktur selbst zu errichten, doch fehlen klare regulatorische Anreize und verlässliche Modelle zur späteren Übernahme durch den Netzbetreiber.
Die Konsultation zeigt außerdem deutlich, dass große Hemmnisse bei den hohen Energiepreisen und den langwierigen Genehmigungsverfahren liegen.
Energiepreise sind ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Diskutiert werden von der Branche neben gezielten Entlastungen, spezielle Tarife oder Reformen bei Umlagen und Abgaben. Für Betreiber ist entscheidend, dass der Gesetzgeber Planbarkeit und Kostentransparenz gewährleistet.
Neben den Energiekosten stellt auch das uneinheitliche und anspruchsvolle Genehmigungswesen eine zentrale Hürde dar. Komplexe, oft schleppende Verfahren bremsen Investitionen aus. Dem könnte durch Verfahrensvereinfachungen und digitale Antragsprozesse entgegengewirkt werden. Reformen in diesen Bereichen werden einen erheblichen Einfluss auf die zukünftige Realisierbarkeit von Projekten in Deutschland haben.
Eine weitere Herausforderung für die Praxis stellen die Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) dar. Es enthält eine Reihe ambitionierter Vorgaben, die den Energieverbrauch von Rechenzentren transparenter und effizienter gestalten sollen. § 11 EnEfG verpflichtet in seiner aktuellen Fassung Betreiber von Rechenzentren zu einer sukzessiven Verbesserung der Energieeffizienz. Die Vorschrift sieht vor, dass der weit überwiegende Teil des eingesetzten Stroms in die Rechenleistung selbst und nicht in die Kühlung der Rechner fließen soll.
Für Rechenzentren, deren Betrieb ab Juli 2026 aufgenommen wird, bedeutet das konkret, dass ihre Energieverbrauchseffektivität einen Wert von 1,2 nicht übersteigen darf. Rechenzentren, die vorher ihren Betrieb aufnehmen, müssen ihren Wert ab Juli 2027 schrittweise auf höchstens 1,5 bzw. ab Juli 2030 auf höchstens 1,3 senken. Rechenzentren, deren Betrieb ab Juli 2026 aufgenommen wird, müssen zudem einen Anteil von wiederverwendeter Energie (insbesondere Abwärme) von mindestens 10 Prozent aufweisen. Die Potenziale unvermeidbarer Abwärme sollen nach dem Willen des Gesetzgebers auch bei der Erstellung der ersten kommunalen Wärmepläne, welche nach § 4 WPG bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 erfolgen soll, berücksichtigt werden.
Diese Vorgaben stellen Betreiber von Rechenzentren in der Praxis vor erhebliche Schwierigkeiten, insbesondere in Bezug auf die verpflichtende Wärmerückgewinnung. Für sie stellt sich regelmäßig die Frage, ob an einem Standort Abwärme in ausreichender Menge, Qualität und zeitlicher Kontinuität verfügbar ist sowie ob geeignete Abnehmer und Wärmenetze vorhanden sind. Eine enge Abstimmung zwischen Kommunen, Netzbetreibern und Rechenzentrumsbetreibern ist daher entscheidend, um realistische und standortangepasste Lösungen und Kooperationen zu entwickeln.
Die Konsultation betont, dass der Staat eine doppelte Rolle einnehmen soll. Einerseits muss er den Rahmen zur Ermöglichung von Investitionen setzen, andererseits soll er als Akteur den Auf- und Ausbau strategischer Rechenzentren mitgestalten, um digitale Souveränität zu sichern. Aus energierechtlicher Perspektive betrachtet bedeutet das, dass bei künftigen Regulierungsvorhaben die Bedürfnisse digitaler Infrastrukturen nicht aus dem Blick verloren werden dürfen.
In den kommenden Monaten plant das BMDS ein konkretes Strategiedokument zu veröffentlichen. Aus heutiger Sicht zeichnen sich mehrere Entwicklungen ab.
Die Diskussionen über die im EU-Vergleich hohen Anforderungen des EnEfG an den Rechenzentrumsbetrieb dürften gerade im Lichte der anstehenden Verschärfung zum Juli an Dynamik gewinnen. Denn gerade aus Sicht der Branchenvertreter birgt das EnEfG in seiner jetzigen Fassung die Gefahr, dass Standortentscheidungen der Betreiber künftig durch die Energieverfügbarkeit und die Zahl vorhandener Abnehmer in Frage gestellt werden.
Zudem wird die Verwendung von Abwärme bei der kommunalen Wärmeplanung eine wichtige Rolle spielen. Eine Beschleunigung des geplanten Ausbaus von Rechenzentren könnte durch eine Vereinfachung von Genehmigungsverfahren in die Wege geleitet werden.
Für Betreiber, Investoren und Kommunen bedeutet dies: Projekte müssen frühzeitig strategisch neu bewertet und Abwärmekonzepte entwickelt werden. Dabei sollte die dynamische energierechtliche Regulierung stets mitgedacht werden.
Wir behalten die aktuellen Entwicklungen für Sie im Blick.
Dr. Malaika Ahlers
Dr. Daniel Fischer
Sebastian Berg
Sebastian Diehl