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    Dr. Holger Weimann
    ADVANT Beiten - München
    Rechtsanwalt
    Partner

    Dr. Holger Weimann

    ADVANT Beiten - München
    Rechtsanwalt
    Partner

    Sprachen

    Englisch / Französisch / Deutsch

    Rechtsgebiete

    Gewerblicher Rechtsschutz - IT & Recht der Daten - Konfliktlösung

    Sektoren

    Digital, Media & Technology - Industrials

    Kontakt

    T : +49 89 35065-1312

    F : +49 89 35065-2134

    Holger.Weimann@advant-beiten.com

    Expertise

    Dr. Holger Weimann ist Partner am Standort München von ADVANT Beiten und Mitglied der Praxisgruppe IP/IT/Medien. Er berät Medien- und Technologieunternehmen (Rundfunk, Internet, Print- und Musikverlage, Film- und Fernsehproduktion, Werbe- und PR-Agenturen) auf dem Gebiet des Urheberrechts (Content, Verwertungsgesellschaften), Persönlichkeitsrechts und des Wettbewerbsrechts. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehört die Verhandlung von Lizenzverträgen, das Recht der Werbung und die Prozessführung (inkl. einstweiliger Rechtsschutz) sowie die Durchführung und Begleitung von Transaktionen.

     

    Dr. Holger Weimann ist seit seiner Anwaltszulassung im Jahr 2000 im Bereich Medienrecht tätig, seit dem Jahr 2001 bei ADVANT Beiten. Er studierte und promovierte an der Ludwig Maximilians Universität in München.

    Auszeichnungen

    Empfohlener Anwalt
    Best Lawyers in Kooperation mit Handelsblatt 2025
    Empfohlener Anwalt
    The Legal 500 Deutschland & EMEA 2024

    „Holger Weimann ist sehr gut erreichbar und bietet sehr gute Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Ausgezeichnete Projektplanung, sehr höflich, klar und schnell in der Kommunikation.“;
    „Dr. Holger Weimann berät unser Unternehmen bereits seit vielen Jahren. Dadurch ist ein enges Vertrauensverhältnis entstanden. Aufgrund seiner beruflichen Laufbahn hat er hervorragende Kenntnisse im Bereich Medien- und Presserecht. Dabei findet er oft auch unkonventionelle und praktikable Lösungen für unsere Fragen. Bei Gerichtsprozessen hat er uns jederzeit gut und erfolgreich vertreten. Wir können Dr. Weimann auf jeden Fall weiterempfehlen!“;
    „Holger Weimann bietet hohes Mandantenverständnis und ist ein perfekter Verhandler. Er verfügt über sehr gute Fachkenntnisse in den spezifischen Bundes- und Landesmediengesetzen. Sehr starker, lösungsorientierter Ansatz.“

    Empfohlener Anwalt
    Best Lawyers in Kooperation mit Handelsblatt 2024
    Recommended Lawyer
    JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2023/2024
    Recommended Lawyer
    Best Lawyers in cooperation with Handelsblatt 2023
    Empfohlener Anwalt
    The Legal 500 Deutschland & EMEA 2023

    „Sehr professionell, hat aus eigener Erfahrung umfassende Kenntnisse im Bereich Medien und bringt die Lösungen schnell, genau und sicher auf den Punkt. Er ist immer auf dem neuesten Stand und sehr praxisbezogen.“
    „Dr. Oliver Srocke und Dr. Holger Weimann sind hochqualifiziert und vorbildlich in der Zusammenarbeit und Abwicklung.“

    Empfohlener Anwalt
    Kanzleimonitor.de 2022/2023
    Empfohlener Anwalt
    JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022/2023

    „hervorragende u. pragmat. Beratung im UWG“, Mandant
    „sorgfältige Prozessführung bei hohem Einsatz, sehr engagiert, angenehm im Umgang“, Wettbewerber
    „top Beratung“, „fachl. hervorragend u. pragmat.“, Mandant

    Empfohlener Anwalt
    The Legal 500 Deutschland & EMEA 2022

    „Sehr kompetent in allen Fragen, insbesondere Medien-, Verbraucher-, Vertrags,- Wettbewerbsrecht. Weimann ist zentraler Ansprechpartner und extrem schnell und erfolgreich bei der Durchsetzung von Ansprüchen.“,
    „Holger Weinmann ein absoluter Spezialist für Software-Verträge.“ , „Hohe Verfügbarkeit, exzellente Kompetenz, guter Verhandlungsführer und hohe Fähigkeit, in operativ umsetzbare und zeitnahe Lösungen zu denken, sehr gute Mandantenbetreuung, hohe Verlässlichkeit.“ Mandanten

    Empfohlener Anwalt
    JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2021/2022

    „sehr zu empfehlen als Prozessvertreter“, Mandant

    Publikationen

    Publikationen:

    Zulässigkeit von Werbung auf Smart-TV-Benutzeroberflächen nach dem Medienstaatsvertrag
    Dr. Holger Weimann und Dr. David Moll
    in: Kommunikation & Recht, 07. August 2021, S. 455 ff.

    Wenn Leser an Fotos Kritik üben (Zitate)
    Der Neue Tag, 17. November 2018

    Der Teufel steckt im Detail (Zitate)
    Landauer Zeitung, 10. November 2018

    Die Pressemitteilung
    UVK-Verlag, 2007

    Gerichtsreporter – Handbuch der Berichterstattung
    ZV-Verlag, 2005

    Identitätsschutz durch Gegendarstellung
    Diss, VVF-Verlag, 2001

    Vorträge:

    Ständiger Dozent für Medienrecht beim Bildungswerk der Zeitungsverleger (ABZV); Südwestdeutscher Zeitungsverlegerverband; Akademie der Bayerischen Presse.

    Mitgliedschaften

    • Mitglied im Rechtsausschuss: Verband der deutschen Zeitschriftenverleger (VDZ)

    Presse

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    Was darf vergleichende Werbung? Die Süddeutsche Zeitung berichtet zu diesem Thema über ein vom Münchener Medienteam geführtes Verfahren am Landgericht München I.  Den gesamten Beitrag erreichen Sie hier…
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    Wenn Leser an Fotos Kritik üben
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