„Im Juni 2021 wurde die EU-Richtlinie zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des Digitalen Binnenmarktes in deutsches Recht umgesetzt. Die Zeitschriftenverleger begrüßten das als einen „wichtigen Schritt in die richtige Richtung“, da das neue Gesetz die Eigentumsrechte der Verlage gegenüber den Digitalmonopolen stärkt. Weitgehend unbemerkt blieb damals jedoch ein anderer Aspekt: In § 32d sieht das neue Urheberrecht eine jährliche Auskunftspflicht für die Vertragspartner von Urhebern vor. Was bedeutet das für die Verlage? Horst Ohligschläger, CEO von Roularta Media Deutschland und Erster Vorsitzender des Verbandes der Zeitschriftenverlage in Bayern (VZB) sprach darüber mit dem Münchner Medienanwalt und Partner von Advant Beiten, Dr. Holger Weimann.“
Das gesamte Interview des Verbands für Zeitschriftenverlage in Bayern e.V. vom 25. Januar 2022 mit Dr. Holger Weimann kann unter diesem Link eingesehen werden.