München, 09. Oktober 2024 – Das Deutsche Institut für Rechtsabteilungen & Untern…
„§ 80 Abs. 1 Nr. 2 MStV regelt seit dem 7.11.2020, dass Rundfunkprogramme und rundfunkähnliche Telemedien innerhalb von Benutzeroberflächen und auf Medienplattformen grundsätzlich nicht mit Werbung überlagert oder zum Zwecke der Werbeeinblendung skaliert werden dürfen. Dieser Beitrag geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang solche werblichen Überlagerungen auf Smart-TV-Benutzeroberflächen ausnahmsweise rechtlich zulässig sind.“
Den kompletten Beitrag von Dr. David Moll und Dr. Holger Weimann für die Fachpublikation Kommunikation & Recht 7/8/2021 finden Sie als pdf-Datei im Downloadbereich.