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    09.10.2024

    Top-Bewertungen für ADVANT Beiten im Kanzleimonitor 2024/25


    München, 09. Oktober 2024 – Das Deutsche Institut für Rechtsabteilungen & Unternehmensjuristen (diruj) hat in der zwölften Auflage seinen „Kanzleimonitor“ veröffentlicht. An der repräsentativen Studie nahmen wieder ausschließlich leitende Unternehmensjuristen – General Counsel, Chief Compliance Officer und andere Heads of Legal Departments – teil. Diesmal wurden 9868 Empfehlungen abgegeben, aus 649 Unternehmen und aus 28 Branchen, von DAX-Konzernen bis zu Familienunternehmen. Traditionell stammen die meisten Empfehlungen aus den Bereichen Versicherungen und Finanzdienstleistungen sowie Dienstleistungen.

    ADVANT Beiten erreicht in der Gesamtauswertung nach der Zahl der Empfehlungen (150) Position 12 der Liste „Top-100-Kanzleien“. Im vorigen Kanzleimonitor war es Rang 13. In den bewerteten Rechtsgebieten hat ADVANT Beiten im Öffentlichen Recht den deutlichsten Zuwachs erzielen können und erreicht Rang drei.  

    Dr. Jochen Pörtge ist für ADVANT Beiten in der Gesamtwertung „Top-100-Anwälte“ vertreten. Er schafft es zudem auf die Listen der führenden Anwälte in Compliance und im Strafrecht. 

    Dr. Detlef Koch ist einer der führenden Anwälte im Gesellschaftsrecht, Dr. Mark Zimmer im Arbeitsrecht.

    Petra Fendt wird als eine der führenden Anwältinnen in der Finanzierung gelistet. 

    ADVANT Beiten liegt bei diesen 18 Rechtsgebieten unter "Führende Kanzleien" (zwei oder mehr Empfehlungen): 

    • Aktien- & Konzernrecht (3 Empfehlungen)
    • Arbeitsrecht (11)
    • Bankrecht (4)
    • Compliance (14)
    • Datenschutzrecht (14)
    • Finanzierung (9)
    • Gesellschaftsrecht (21)
    • Gewerblicher Rechtsschutz (10)
    • Immobilien- & Baurecht (4)
    • IT-Recht (2)
    • Kartellrecht (8)
    • Litigation & ADR (7)
    • M&A (5)
    • Öffentliches Recht (12)
    • Patentrecht (2)
    • Strafrecht (6)
    • Umweltrecht (2)
    • Vertragsrecht (12)

    Da sich ein Mandantenverhältnis zwischen einer Rechtsabteilung oder auch Compliance-Verantwortlichen und den externen Beratern in der Regel über längere Zeiträume erstreckt, wurde für den Kanzleimonitor 2024/25 keine isolierte Ein-Jahres-Betrachtung vorgenommen. Empfehlungen aus dem Jahr 2023 wurden noch mit dem Faktor 0,5, solche aus 2022 noch mit dem Faktor 0,25 berücksichtigt.

    Die Befragung bietet seit 2013 einen unabhängigen Marktüberblick der Mandatierung externer Kanzlei durch Unternehmensjuristen. Das Deutsche Institut für Rechtsabteilungen stellt sicher, dass ausschließlich Personen, die im General Counsel Leadership Circle, Labour & Employment Law Leadership Circle sowie dem Chief Compliance Officer Leadership Circle aufgeführt sind, an der Erhebung teilnehmen.

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