Ihre
Suche

    22.09.2026

    ADVANT Beiten erfolgreich für HORNBACH: BGH löscht OBI-Farbmarke Orange

    Pressemitteilungen

    München, 22. September 2026 - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 17. September 2026 (AZ I ZB 58/25) die abstrakte Farbmarke Orange (RAL 2008) von OBI gelöscht, die für Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich von Bau- und Heimwerkerartikel eingetragen war. ADVANT Beiten hat gemeinsam mit Prof. Dr. Christian Rohnke als BGH-Anwalt eine der beiden Antragstellerinnen, die HORNBACH Baumarkt AG, in dem Verfahren vertreten.

    Mit seiner Entscheidung bestätigt der BGH die hohen Anforderungen an den markenrechtlichen Schutz abstrakter Farbmarken. Diesen fehlt im Regelfall die originäre Unterscheidungskraft. Eine Eintragung kann daher nur dann Bestand haben, wenn sich die Farbe als Marke im Verkehr durchgesetzt hat. Dies lässt sich im Regelfall nur mit einem Verkehrsgutachten belegen, dass einen Kennzeichnungsgrad von mehr als 50 Prozent ausweist. 

    Im vorliegenden Verfahren reichten die von der Markeninhaberin vorgelegten demoskopischen Gutachten nicht aus. In dem Gutachten aus dem Anmeldeverfahren hatte OBI bei dem relevanten Verkehrskreis der Gesamtbevölkerung lediglich einen Kennzeichnungsgrad von 45,6 Prozent erzielt. Den in dem zuletzt vorgelegten Verkehrsgutachten ausgewiesenen Kennzeichnungsgrad von 49,6 % in der Gesamtbevölkerung widerlegte ein von der HORNBACH Baumarkt AG vorgelegtes Gegengutachten, das für den relevanten Verkehrskreis der Gesamtbevölkerung lediglich einen Kennzeichnungsgrad von rund 30 Prozent ergab. Eine Pflicht zur Amtsermittlung im Falle zweier sich entgegenstehender Gutachten, die beide als solche nicht zu beanstanden waren, hat der BGH verneint.

    "Die Entscheidung unterstreicht, dass an die Verkehrsdurchsetzung abstrakter Farbmarken hohe Anforderungen zu stellen sind. Wer für einen Farbton ein markenrechtliches Monopol beansprucht, muss mit einem eindeutigen Verkehrsgutachten nachweisen können, dass der maßgebliche Verkehr und nicht irgendwelche enger gefassten Verkehrskreise gerade in diesem Farbton einen Herkunftshinweis erkennen", sagt Dr. Christina Hackbarth, die das Verfahren für ADVANT Beiten, zunächst gemeinsam mit Angelica von der Decken, von Beginn an für die HORNBACH Baumarkt AG betreut hat. 

    ADVANT Beiten berät Unternehmen umfassend beim Schutz und bei der Durchsetzung von Markenrechten sowie in markenrechtlichen Auseinandersetzungen. Die Entscheidung des BGH dürfte für die künftige Praxis bei der Eintragung und Verteidigung abstrakter Farbmarken von erheblicher Bedeutung sein.

    Zum Verfahren
    Bundesgerichtshof, Urteil vom 17. September 2026 – I ZB 58/25
    Die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs ist auf der Website des BGH abrufbar.

    Pressekontakt
    Frauke Reuther
    Manager Kommunikation
    ADVANT Beiten
    +49 (69) 75 60 95 - 570
    frauke.reuther@advant-beiten.com

    Greenwashing und Green Claims in der Werbung: Same same but different?
    Was sich durch die UWG-Novelle zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie ab 27.…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten und ADVANT Nctm beraten JLL Partners beim Erwerb von Life Couriers
    Berlin/Mailand, 19. August 2026 - Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät Gesellschafter von FOGTEC beim Verkauf einer Mehrheitsbeteiligung an DPE
    München, 19. August 2026 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT Beiten…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät Banyan Software beim Erwerb der tec4U-Solutions GmbH
    Berlin/Freiburg, 1. Juli 2026 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT…
    Weiterlesen
    Best Lawyers Germany 2027: 70 Anwältinnen und Anwälte von ADVANT Beiten ausgezeichnet
    ADVANT Beiten ist in den aktuellen Best Lawyers Germany-Rankings erneut…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät ANTENNE BAYERN GROUP bei vollständiger Übernahme von ROCK ANTENNE
    München, 8. Juni 2026 - ADVANT Beiten hat die ANTENNE BAYERN GROUP bei der…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät Pidigi S.p.A. beim Erwerb wesentlicher Vermögenswerte der Sympatex Technologies GmbH aus der Insolvenz
    München, 5. Juni 2026 – ADVANT Beiten hat die italienische Pidigi S.p.A. mit…
    Weiterlesen
    Der Teufel ist Schleichwerbung – oder: was Meryl Streep mit dem Medienrecht zu tun hat
    Fashionistas spekulieren darüber, ob „Der Teufel trägt Prada 2“ dem…
    Weiterlesen
    KI-generierte Software in M&A-Transaktionen – neue Anforderungen für Due Diligence und Vertragsgestaltung
    Dr. Andreas Lober und Tassilo Klesen beleuchten in ihrem Beitrag, welche…
    Weiterlesen