Mit Beschluss des Bundesrats am 11.07.2025 und Veröffentlichung des Gesetzes am 18.07.2025, ist am 19.07.2025 das sog. Gesetz für ein steuerliches Investitions-Sofortprogramm in Kraft getreten.
Zusätzlich zu weiteren Gesetzesänderungen, wie z.B. der Wiedereinführung einer steuerlich anerkannten degressiven Abschreibung für bestimmte Wirtschaftsgüter, wurde eine schrittweise Absenkung des KSt-Satzes von derzeit 15% auf 10% in fünf gleichen Schritten um jeweils einen Prozentpunkt beschlossen. Diese beginnt ab dem 01.01.2028.
Neben Auswirkungen auf die laufenden Steuern wirkt sich die Steuersatzänderung insbesondere auf latente Steuern aus. Denn bei der Berechnung von latenten Steuern ist der Steuersatz anzuwenden, der zum Zeitpunkt der Umkehr oder Auflösung der Steuerlatenz gilt. Dazu ist es erforderlich zu ermitteln, zu welchem Zeitpunkt die tatsächliche Umkehr der Steuerlatenz erfolgt. Besonders kompliziert ist dies, wenn sich zunächst bei einer Position latente Steuern aufbauen und erst über die Zeit abgebaut werden. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn handelsrechtlich ein Wirtschaftsgut linear abgeschrieben wird, während steuerlich die nunmehr wieder mögliche degressive Abschreibung angewendet wird. Es gibt verschiedene Wege, wie in solchen Fällen zu verfahren ist. Allen gemeinsam ist, dass eine Gewichtung des jeweiligen anzusetzenden Steuersatzes zu erfolgen hat.
Das bedeutet, dass bereits bestehende sowie alle zukünftigen latenten Steuern überprüft und gegebenenfalls neu bewertet werden müssen.
Es können sich materielle bilanzielle Auswirkungen ergeben, da diese Neubewertung zu Veränderungen bei den Aufwendungen und Erträgen durch latente Steuern führen kann. Relevante Anwendungsbereiche können sein:
Um die Auswirkungen auf die jeweilige Steuerlatenz zu identifizieren, braucht es häufig eine detaillierte Prognose der Umkehrungszeiträume, eine periodenspezifische Zuordnung der temporären Differenzen sowie komplexe Bewertungsmodelle, um die gestaffelte Steuersatzsenkung korrekt abzubilden.
Da all dies einen erheblichen administrativen Mehraufwand bedeuten kann, ist eine zeitnahe Überprüfung der latenten Steuerpositionen geboten, um die Veränderungen in den eigenen HGB- und IFRS-Abschlüssen zu identifizieren und korrekt abbilden zu können.