Bestechungszahlungen werden verschleiert, Vermögenswerte transferiert, Strohmänner eingesetzt – Wirtschaftskriminalität hält sich nicht an regulatorische Schubladen. Genau hier setzt die neue EU-Anti-Korruptionsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2026/1021) an. Was das konkret für Banken und Finanzdienstleister bedeutet, zeigt dieser Beitrag.
Korruptionsprävention wird europaweit vereinheitlicht: Straf- und sanktionsrechtliche Vorgaben sind bis zum 1. Juni 2028, Regelungen zu Risikoanalysen und Präventionsstrategien bis 2029 umzusetzen. Zusammen mit der EU-Geldwäscheverordnung (VO (EU) 2024/1624) und AMLA stärkt dies den integrierten EU-Rahmen gegen Finanzkriminalität. Der rote Faden: risikobasierte Prävention und eine deutlich stärkere Unternehmensverantwortung.
Drei Punkte sollten Compliance-Verantwortliche kennen:
Kaum eine Branche ist so exponiert wie der Finanzsektor: enger Draht zu Aufsichtsbehörden und Zentralbanken, eine Vielzahl von Vertriebspartnern, Vermittlern und sonstigen Dritten, und ein Geschäft, das per se grenzüberschreitend ist. Jede dieser Schnittstellen ist ein potenzielles Einfallstor.
Das eigentliche Problem liegt oft in der Organisation. Korruptionsprävention läuft vielerorts noch als eigenes Silo neben Geldwäsche, Betrug und Sanktionen. Diese Trennung passt nicht zur Realität. Wirtschaftskriminalität denkt nicht in Zuständigkeiten: Ein und derselbe Sachverhalt – eine verschleierte Zahlung, ein Strohmann, eine verschachtelte Gesellschaftsstruktur – kann gleichzeitig auf Korruption, Geldwäsche, Betrug und Sanktionsverstöße hindeuten.
Die gute Nachricht: Es braucht nicht zwingend neue Prozesse. Banken verfügen meist bereits über die zentralen Instrumente – von Risikoanalysen und Governance bis zu Hinweisgebersystemen, internen Untersuchungen, Transaktionsmonitoring und Due Diligence. Diese sind jedoch oft noch nicht gezielt auf Korruptionsrisiken ausgerichtet.
Genau hier liegt die praktische Herausforderung: Korruptionsrisiken werden häufig nur qualitativ bewertet, Dritte wie Vermittler oder Berater weniger konsequent geprüft, und Warnsignale wie Interessenkonflikte oder auffällige Vergütungsmodelle bleiben zu oft von bestehenden Anti-Financial-Crime-Daten getrennt.
Wer diese Lücken schließt, stärkt die Prävention und reduziert zugleich Komplexität und Doppelarbeit. Die Umsetzungsfrist ist damit ein strategisches Zeitfenster – für alle, die es jetzt nutzen.
Sie möchten Ihr Anti-Financial-Crime-Framework auf die neuen Anforderungen ausrichten? Sprechen Sie uns gern an – wir unterstützen Sie bei der Analyse bestehender Strukturen und der integrierten Weiterentwicklung Ihrer Compliance-Systeme.