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    10.09.2026

    EU-Anti-Korruptionsrichtlinie: Warum Banken ihr Anti-Financial-Crime-Management jetzt neu denken müssen


    Bestechungszahlungen werden verschleiert, Vermögenswerte transferiert, Strohmänner eingesetzt – Wirtschaftskriminalität hält sich nicht an regulatorische Schubladen. Genau hier setzt die neue EU-Anti-Korruptionsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2026/1021) an. Was das konkret für Banken und Finanzdienstleister bedeutet, zeigt dieser Beitrag.

    Korruptionsprävention wird europaweit vereinheitlicht: Straf- und sanktionsrechtliche Vorgaben sind bis zum 1. Juni 2028, Regelungen zu Risikoanalysen und Präventionsstrategien bis 2029 umzusetzen. Zusammen mit der EU-Geldwäscheverordnung (VO (EU) 2024/1624) und AMLA stärkt dies den integrierten EU-Rahmen gegen Finanzkriminalität. Der rote Faden: risikobasierte Prävention und eine deutlich stärkere Unternehmensverantwortung.

    Was sich konkret ändert

    Drei Punkte sollten Compliance-Verantwortliche kennen:

    1. Mehr strafbare Tatbestände. Artikel 3 bis 11 erweitern den Kreis der Korruptionsdelikte EU-weit. Auch das Verwenden und Verschleiern von Korruptionsvorteilen wird ausdrücklich erfasst (Art. 9, 10).
    2. Schärfere Unternehmenshaftung. Bisher haftete ein Unternehmen vor allem dann, wenn eine Leitungsperson selbst aktiv wurde. Künftig genügt es, dass eine nachgeordnete Person zugunsten des Unternehmens besticht und die Leitungsebene dies durch unzureichende Aufsicht ermöglicht hat (Art. 13). Organisationsversagen wird damit dem individuellen Fehlverhalten gleichgestellt.
    3. Empfindliche Sanktionen – mit Ausweg. Es drohen Geldbußen von 3 bis 5 % des weltweiten Jahresumsatzes bzw. 24 bis 40 Mio. Euro, dazu Tätigkeitsverbote, Auflösung oder der Ausschluss von Vergabeverfahren (Art. 14). Der entscheidende Hebel für Unternehmen: Ein wirksames Compliance-Programm wirkt strafmildernd (Art. 16) – "wirksam" ist hier das Schlüsselwort, reine Papierform genügt nicht.

    Warum es den Finanzsektor besonders trifft

    Kaum eine Branche ist so exponiert wie der Finanzsektor: enger Draht zu Aufsichtsbehörden und Zentralbanken, eine Vielzahl von Vertriebspartnern, Vermittlern und sonstigen Dritten, und ein Geschäft, das per se grenzüberschreitend ist. Jede dieser Schnittstellen ist ein potenzielles Einfallstor.

    Das eigentliche Problem liegt oft in der Organisation. Korruptionsprävention läuft vielerorts noch als eigenes Silo neben Geldwäsche, Betrug und Sanktionen. Diese Trennung passt nicht zur Realität. Wirtschaftskriminalität denkt nicht in Zuständigkeiten: Ein und derselbe Sachverhalt – eine verschleierte Zahlung, ein Strohmann, eine verschachtelte Gesellschaftsstruktur – kann gleichzeitig auf Korruption, Geldwäsche, Betrug und Sanktionsverstöße hindeuten.

    Die Lösung liegt näher, als viele denken

    Die gute Nachricht: Es braucht nicht zwingend neue Prozesse. Banken verfügen meist bereits über die zentralen Instrumente – von Risikoanalysen und Governance bis zu Hinweisgebersystemen, internen Untersuchungen, Transaktionsmonitoring und Due Diligence. Diese sind jedoch oft noch nicht gezielt auf Korruptionsrisiken ausgerichtet.

    Genau hier liegt die praktische Herausforderung: Korruptionsrisiken werden häufig nur qualitativ bewertet, Dritte wie Vermittler oder Berater weniger konsequent geprüft, und Warnsignale wie Interessenkonflikte oder auffällige Vergütungsmodelle bleiben zu oft von bestehenden Anti-Financial-Crime-Daten getrennt.

    Wer diese Lücken schließt, stärkt die Prävention und reduziert zugleich Komplexität und Doppelarbeit. Die Umsetzungsfrist ist damit ein strategisches Zeitfenster – für alle, die es jetzt nutzen.

    Sie möchten Ihr Anti-Financial-Crime-Framework auf die neuen Anforderungen ausrichten? Sprechen Sie uns gern an – wir unterstützen Sie bei der Analyse bestehender Strukturen und der integrierten Weiterentwicklung Ihrer Compliance-Systeme.

    Martin Seevers
    Prof. Dr. Christoph Wronka

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