Liebe Leserinnen, liebe Leser,
in dieser Ausgabe des „Blickpunkts Öffentlicher Sektor“ stellen wir das Energierecht in den Fokus.
Was ist das Energierecht?
Das Energierecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Energiewirtschaft regeln. Dabei ist es eine komplexe Rechtsmaterie, die aus Normen des Öffentlichen Rechts und des Privatrechts besteht. Es weist aufgrund der Auswirkungen der Energieerzeugung, der Energieverteilung und des Energieverbrauchs auf Natur und Umwelt zunehmend engere Bezüge zum Umweltrecht auf. Neben dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG, s. insbesondere die Ziele in § 1), dem Energierecht im engeren Sinne, gibt es eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, die den gesetzlichen Rahmen für den Markt der Energieversorgung bilden. Seit vielen Jahren nimmt auch der Einfluss des Europarechts auf die Ausgestaltung des Energierechts zu.
Die gegenwärtig dynamischste Entwicklung findet sich im Energieumweltrecht, das die Förderung erneuerbarer Energien, den Emissionshandel und die Steigerung der Energieeffizienz zum Gegenstand hat. Dieses ist ein Teilgebiet des Umweltenergierechts, das zusätzlich zum Bereich der leitungsgebundenen Energieversorgung auch die Bereiche Wärmeversorgung und Mobilität umfasst; wichtige Gesetze sind hier u. a. das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und das Gesetz über Energiedienstleistungen (EDLG) und das Energieeffizienzgesetz (EnEfG).
Seit einigen Jahren hat die Regelungsdichte im Energierecht erheblich zugenommen und das Energierecht ist vielschichtiger und komplexer geworden.
Fest steht, dass das Thema, welches jahrzehntelange im Fokus nur eines bestimmten (und technisch versierten) Kreises stand, zunehmend auch eine größere Menge an Akteuren beschäftigt. Insbesondere die Institutionen/Rechtsträger der öffentlichen Hand, die oftmals eine "Vorbildfunktion" bei der Energiewende einzunehmen haben, sehen sich immer häufiger mit neuen Gesetzen und Leitlinien konfrontiert. Sie stehen vor ständig neuen Herausforderungen, wie beispielsweise die Umsetzung des Gesetzes zur kommunalen Wärmeplanung.
Jeder Funktionsträger der öffentlichen Hand muss früher oder später klimaneutral werden. Die Entwicklung, Errichtung und der Betrieb eines kommunalen Projekts, die Beratung in energierechtlichen Vergabeverfahren sowie die Vertretung in streitigen Verfahren gehört dabei zu einer umfassenden Beratung selbstverständlich hinzu. So unterstützen die Energierechtsexperten Kommunen und kommunale Eigenbetriebe in energierechtlichen Fragestellungen und bringen ihr Know-how in Forschungsvorhaben für den Bund oder die Europäische Union ein. Die Experten liefern praxisorientierte und nachhaltige Lösungen, die sich von Anfang an am wirtschaftlichen Ergebnis orientieren.
Unsere Experten kennen also den Energierechtsmarkt und die relevanten Rechtsfragen: ihr Beratungsspektrum umfasst alle wesentlichen und aktuellen Themen des Energiesektors, der rund um die Bereiche Energieerzeugung, Netzausbau, Netzbetrieb und Energiehandel zunehmend relevant wird.
Die Experten – das sind die folgenden Kolleginnen und Kollegen – sind dabei das Kernenergierechtsteam, bei ADVANT Beiten eingebettet in den Sektor Energie mit vielen Experten aus anderen Rechtsgebieten wie Litigation, Commercial und Corporate u.v.m., die genau wie die Energierechtsexperten Akteure der öffentlichen Hand an der Schnittstelle zum Energierecht beraten. Sprechen Sie uns an!
Neben den Beiträgen zu unserem Top-Thema dieses "Blickpunktes" haben wir für Sie wieder einige aktuelle Themen aus den Bereichen Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Öffentliches Recht und Steuerrecht in den Blick genommen und freuen uns, Ihnen hier eine exklusive Einsicht bieten zu können.
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Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!
Herzliche Grüße
Ihr Team Public Sector von
ADVANT Beiten