Das BMWK hat einen überarbeiteten Entwurf zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) und zur Aufhebung der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsverordnung (FFVAV) am 28.11.2024 veröffentlicht. Das BMWK hat den Entwurf in die Verbändeanhörung gegeben und plant die Kabinettsbefassung für den 18. Dezember.
Was fällt auf? Dieser Entwurf dreht vieles aus dem Entwurf vom 25. Juli 2024 (sog. Sommerentwurf - siehe letzter Blogbeitrag) wieder zurück:
Es gibt zahlreiche kleinere Veränderungen wie
Da es sich um eine Verordnung auf der Grundlage des § 556c Abs. 3 BGB handelt und nicht um ein Gesetz, wird es hier nun doch noch in der Legislaturperiode zu einer Novellierung kommen!? Man wird gespannt bleiben dürfen.
Das Energierechtsteam