Zum 1. Oktober 2024 startet das neue Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment" (KNN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) als Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dieses neue Programm ergänzt die seit dem letzten Jahr bestehenden Neubauförderungen – Klimafreundlicher Neubau und Wohnungseigentumsförderung für Familien – und die soziale Wohnraumförderung. Die Förderung soll in zwei KfW-Produkten erfolgen: Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (für die KNN-WG, Produkt 296) und „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Nichtwohngebäude“ (für die KNN-NWG, Produkt 596).
Der Kreis der Antragsberechtigten für die Förderung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden ist grundsätzlich weit gefasst und umfasst sowohl Privatpersonen und juristische Personen des Privatrechts als auch Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände und kommunale Unternehmen. Ausgenommen sind jedoch der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen sowie politische Parteien.
Für Wohngebäude gem. § 3 Absatz 1 Nummer 33 Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht das KFW-Förderprogramm im Merkblatt für das Produkt 296 und die Technischen Mindestanforderungen (TMA) vor, dass die Anforderungen an das Treibhauspotenzial entsprechend des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-PLUS) für Wohngebäude, die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind, und dem Standard Effizienzhaus 55 (EH 55) entsprechen. Ebenso muss eine Mindestanzahl an Wohnräumen in Abhängigkeit von der gegebenen Wohnfläche erreicht werden und der gebäudespezifische Grenzwert für ausgewählte Kosten im gesamten Lebenszyklus des Gebäudes unterschritten werden. Letztlich darf auch kein Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse verwendet werden, was auch braunen, d. h. mittels fossiler Energieträger hergestellten Wasserstoff umfasst.
Gefördert werden entsprechend dem Merkblatt für das KfW-Förderprodukt 596 der Neubau sowie der Ersterwerb – dieser jedoch nur innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme – von (Nicht-)Wohngebäuden und Wohneinheiten, die nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich des GEG fallen und die TMA erfüllen. Bei Nichtwohngebäuden müssen die Anforderungen an das Treibhauspotenzial entsprechend des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium" (QNG-PREMIUM) für Nichtwohngebäude, die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse nachzuweisen sind, sowie der Effizienzhausstandard 55 erfüllt sein. Zudem dürfen auch hier keine Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse zum Einsatz kommen.
Für das aktuelle Kalenderjahr und 2025 stehen jeweils für beide Förderprodukte zusammen eine Milliarde Euro zur Verfügung. Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und enthält eine Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.
Im Einzelnen werden bei Wohngebäuden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen, jedoch nur bis zu einem absoluten Kredithöchstbetrag von jeweils 100.000 Euro pro Wohneinheit.
Bei Nichtwohngebäuden werden ebenfalls bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert, hier jedoch bis maximal 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und maximal 5 Millionen Euro pro Vorhaben.
Beide Förderprodukte sehen eine Mindestlaufzeit von 4 Jahren mit einer Zinsbindung des Kredits bis zu 10 Jahren vor. Nach Ablauf von diesem Zeitraum unterbreitet die KfW dem jeweiligen Kunden ein individuelles Verlängerungsangebot zu einem nicht vergünstigten marktorientierten Zinssatz bis zu einer Gesamtlaufzeit von 35 Jahren für Wohngebäude und 30 Jahre für Nichtwohngebäude.
Grundsätzlich ist auch eine Kombination der gewählten KNN-Förderung mit anderen Fördermitteln möglich, sofern diese in Summe die förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Im Rahmen der Inanspruchnahme einer KNN-Förderung existieren jedoch eine Reihe besonderer Doppelförderungsverbote, insbesondere für die parallele Bezuschussung nach der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), der Bundesförderung Wohneigentum für Familien (WEF), der BEG sowie der Bundesförderung Klimafreundlicher Neubau (KFN).
Die KfW gewährt die KNN-Förderung mittels Kredite über Finanzierungspartner, allen voran Banken und Sparkassen. In einem ersten Schritt muss der Antrag durch einen unabhängigen Experten für Energieeffizienz auf Einhaltung der Anforderungen geprüft werden. Sodann kann der Antrag mit der entsprechenden "Bestätigung zum Antrag" bzw. der "gewerbliche[n] Bestätigung zum Antrag" gestellt werden.
In zeitlicher Hinsicht ist der Kreditantrag vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Weitergehende Informationen finden Sie in den jeweiligen Merkblättern und TMA der KfW wie gewohnt im Netz.
Mit dem Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ hat das BMWSB einen konkreten Ansatz zur Incentivierung des Neubaus von kleineren und kosteneffizienteren Wohnungen geschaffen, was der Erfüllung von gleich mehreren (wirtschafts-)politischen Zielen zuträglich ist.
So kann zum einen der Wohnungsknappheit, von der insbesondere Personen des unteren und mittleren Einkommenssegments betroffen sind, durch den zielgerichteten Neubau von kleineren und folglich preisgünstigeren Wohnungen begegnet werden und zum anderen die Baubranche sowie die gesamtwirtschaftliche Lage weiter stabilisieren. Dem Klimaschutz wird zumindest teilweise durch spezifische Vorgaben Rechnung getragen, jedoch sind im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf Abstriche, zum Beispiel durch die Vorgabe des EH bzw. EG 55 anstatt des EH bzw. EG 40 Standards, gemacht worden. Neue Qualitätssiegel werden erfreulicherweise nicht eingeführt.
Bei allen Fragen rund um energierechtliche Themen stehen Ihnen ebenso Sebastian Berg, Anton Buro, Dr. Florian Böhm und Peter Meisenbacher aus dem Energy-Team zur Verfügung.