Zum 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) inkraftgetreten. Es zielt darauf ab, große Unternehmen dazu zu verpflichten, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte besser nachzukommen. Das LkSG statuiert zu diesem Zweck verbindliche menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten. Der Gesetzgeber hat sich dabei am Sorgfaltsstandard der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte orientiert. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll das LkSG grundsätzlich eine Bemühens bzw. Verfahrenspflicht begründen, aber keine Erfolgspflicht und auch keine Garantiehaftung.
Den gesamten Flyer zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz können Sie sich im unteren Downloadbereich herunterladen.