Ihre
Suche

    25.03.2020

    Coronavirus: Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung


    Zusätzlich zu den von uns am 19. März 2020 vorgestellten Maßnahmen haben nun einige Länderfinanzbehörden weitere Erleichterungen insbesondere für die Umsatzsteuer beschlossen, um die Liquidität der vom Coronavirus betroffenen Unternehmen zu stärken.

     

    Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung

     

    Die Landesfinanzbehörden der unten genannten Bundesländer haben beschlossen, dass zur Stärkung der Liquidität vom Coronavirus betroffener Unternehmen die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für das Jahr 2020 auf Antrag bis auf EUR Null herabgesetzt und erstattet werden kann.

     

    Grundsätzlich ist die Umsatzsteuervorauszahlung gemäß § 18 Abs. 1 UStG am zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (Folgemonat) abzugeben. Auf Antrag kann jedoch eine Fristverlängerung von einem Monat gewährt werden, sofern eine Sondervorauszahlung nach § 46 iVm. § 47 Abs. 1 UStDV für das betroffene Kalenderjahr gezahlt wird. Die Sondervorauszahlung beträgt 1/11 der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr.

     

    Nach 18.4 Abs. 4 UStAE kann die Finanzverwaltung die Sondervorauszahlung abweichend von § 47 UStDV festsetzen, so dass durch die oben genannte Maßnahme keine Auswirkung auf die bereits gewährte Dauerfristverlängerung zu erwarten ist. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hat dies auch bestätigt.

     

    Die oben genannte Maßnahme wurde bisher von den folgenden Bundesländern beschlossen (Stand 25. März 2020):

     

     

    Die von der Finanzverwaltung angebotenen Maßnahmen für Steuerstundungen, Steuererstattungen und Herabsetzung der Steuervorauszahlungen sind erste und schnell wirkende Möglichkeiten zur kurzfristigen Liquiditätsverbesserung.

     

    Gerade im Hinblick auf die aktuell äußerst stark vereinfachten Antragstellungen für die Erlangung von Steuerherabsetzungen und Steuerstundungen sollte jedes Unternehmen gleichwohl bereits jetzt höchst vorsorglich dokumentieren, inwieweit es durch die Folgen des Coronavirus wirtschaftlich belastet ist.

     

    Wir unterstützen Sie bei entsprechenden Anträgen.

     

    Weitere rechtliche Informationen zum Coronavirus erhalten Sie in unserem Informationscenter.

     

    Diljinder Singh Walia, Steuerberater BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt

     

    Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art: BFH entscheidet gegen abgestufte Kettenzusammenfassung
    Einführung Das Körperschaftsteuerrecht gibt juristischen Personen des öffentlic…
    Weiterlesen
    Guter Vorsatz für 2025: Projekt „Umstellung auf § 2b UStG“ in Angriff nehmen! Gesetzgeber verschiebt Geltung des § 2b UStG auf den 1. Januar 2027
    Rechtliche Ausgangssituation Der Gesetzgeber hat es wieder getan! Mit dem Jahre…
    Weiterlesen
    UPDATE: Die ersten Wirtschafts-Identifikationsnummern (W-IdNr.) sind da!
    Die Wirtschafts-Identifikationsnummer, seit mehr als 20 Jahren steht sie im Gese…
    Weiterlesen
    JStG 2024 schließt Gesetzeslücke bei privaten Veräußerungsgeschäften
    Als Reaktion auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26.09.2023 (IX R 13/22) bee…
    Weiterlesen
    Mögliche Gestaltungen im Schenkungsteuerrecht durch überschießende Regelung des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG?
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht (nachfolgend: "BVerfG") mit Beschluss vom 2…
    Weiterlesen
    Freigestellt und steuerfrei ins Ausland?
    Bisher bestand für im Ausland ansässige Arbeitnehmer während einer Freistellung …
    Weiterlesen
    Steuerfreie Einlagenrückgewähr? Her damit! Aber wann, wie und an wen?
    Die Auswirkungen von Umwandlungsvorgängen und mittelbaren Organschaften auf das …
    Weiterlesen
    Einschränkung von Gestaltungen
    Die Anpassung des § 22 Abs. 2 S. 5 UmwStG soll verdeutlichen, dass eine vorzeiti…
    Weiterlesen
    Ausgleichposten nun auch in Umwandlungsfällen
    Der Gesetzgeber reagiert auf Kritik und sieht eine Änderung des § 4g Absatz 1 Sa…
    Weiterlesen