Einen Schwerpunkt unserer ESG-Beratungstätigkeit bilden derzeit menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten. Konkret geht es insbesondere um das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, sowie das entsprechende Regelungsvorhaben auf europäischer Ebene (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD). Seit 1. Januar 2024 findet das LkSG auf zahlreiche weitere Unternehmen Anwendung. Unsere Experten beraten sowohl Regelungsadressaten des LkSG als auch deren Zulieferer. 2022 haben sie den ersten umfassenden Kommentar zum LkSG herausgegeben und sind mit der Materie daher bestens vertraut. Ein Fokus liegt dabei auf Themen der Sustainable Corporate Governance und der am LkSG orientierten Vertragsgestaltung.