Liebe Leserinnen und Leser,
wer hätte vor drei Monaten gedacht, dass sich unser tägliches Leben so fundamental ändert? Dass Mund- und Nasenschutzmasken das Bild auf den Straßen und in den Betrieben prägen. Dass Menschen sich ausweichen, um den
gesetzlich vorgeschrieben Mindestabstand zu wahren. Dass sich niemand mehr die Hand gibt. Keine physischen Veranstaltungen mehr stattfinden, sondern nur noch Webinare. Die „Roaring Twenties“ hatte man sich beileibe etwas schöner vorgestellt. Das einzig Tröstliche dabei ist wohl, dass die Welt im Kampf gegen den Virus verbunden ist und alle an einem Strang gegen den unsichtbaren Widersacher ziehen.
Arbeitsrechtlich gesehen hat sich seit der letzten Newsletterausgabe nicht weniger als eine Revolution ereignet. Gesetze, für die die Politik meist Monate, wenn nicht Jahre braucht, werden im Schnellverfahren in wenigen Tagen
bzw. Wochen verabschiedet. Das ist auch nötig, will man die immensen Herausforderungen schultern, die der Virus
der Arbeitswelt stellt. Dementsprechend steht dieser Newsletter im ersten Teil im Zeichen von Covid-19. Der nebenstehende Beitrag liefert einen ersten Überblick zu den wichtigsten Brennpunkten, den die folgenden Beiträge in unserer Rubrik „Im Blickpunkt“ vertiefen.
Ganz bewusst haben wir aber auch Nicht-Covid-19-Themen auf der Agenda, denn das Arbeitsleben muss und wird
irgendwann wieder seinen gewohnten Gang gehen. Daher finden Sie in unserem Rechtsprechungsteil einige interessante Besprechungen zu den uns eher bekannten arbeitsrechtlichen Themen (ab Seite 15).
Ich wünsche Ihnen und uns, dass wir in der „neuen Normalität“ gut Fuß fassen, aber auch in absehbarer Zukunft wieder in unsere gewohnte Welt zurückkehren – bei der man sich bei der Begrüßung wieder die Hand gibt, ganz gemütlich
und maskenlos bei einem Seminar zusammen am Tisch steht und plaudert – auch wenn sich in dieser „alten Normalität“ der Gesetzgeber dann aber wieder vermutlich Monate oder Jahre mit seinen Vorhaben Zeit lassen wird.
Alles Gute und bleiben Sie gesund!
Mit den besten Grüßen,