München, 9. April 2026 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT Beiten sieht sich durch eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in ihrer erfolgreichen Vertretung von Lieferanten im Zusammenhang mit Maskenlieferverträgen aus der Corona-Pandemie bestätigt. Der BGH hat mit einem aktuellen Beschluss (Pressemitteilung Nr. 062/2026) die Nichtzulassungsbeschwerde der Bundesrepublik Deutschland zurückgewiesen. Damit wird eine von ADVANT Beiten erstrittene lieferantenfreundliche Entscheidung der Vorinstanz rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Köln hatte der Klage der Lieferantin vollumfänglich stattgegeben.
Bereits mit Urteil vom 9. Januar 2025 (Az. 8 U 46/23) hatte das OLG Köln die Berufung der Bundesrepublik Deutschland gegen ein stattgebendes Urteil des LG Bonn zurückgewiesen und damit die Zahlungspflicht aus einem Maskenliefervertrag bestätigt. Diese Entscheidung fügt sich in eine mittlerweile gefestigte Rechtsprechung ein, die die Position von Lieferanten im sogenannten Open-House-Verfahren stärkt.
Der BGH hat nun klargestellt, dass nicht sämtliche Verfahren einer höchstrichterlichen Klärung zugeführt werden. Die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde hat Ausstrahlungswirkung auf andere noch bei Gericht anhängige Fälle
Eine inhaltliche Korrektur der lieferantenfreundlichen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln durch den BGH erfolgt insoweit nicht.
Die Entscheidungen der Instanzgerichte - insbesondere des OLG Köln - bestätigen zentrale Rechtsauffassungen zugunsten der Lieferanten. Dazu zählen unter anderem die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG), strenge Anforderungen an Rücktrittserklärungen sowie die Notwendigkeit der Setzung angemessener Nachfristen vor Vertragsaufhebungen.
"Die aktuelle Entscheidung des BGH ist ein wichtiges Signal für unsere Mandanten", sagt Moritz Kopp, Partner im Münchner Büro von ADVANT Beiten. "Es handelt sich um den ersten rechtskräftigen Sieg eines Lieferanten vor dem Bundesgerichtshof. Sie zeigt, dass die Bundesrepublik Deutschland mit dem Versuch, für sie nachteilige Entscheidungen flächendeckend durch den BGH überprüfen zu lassen, nicht durchdringt. Für einige Lieferanten bedeutet dies nun endgültige Rechtssicherheit."
ADVANT Beiten vertritt eine Vielzahl mittelständischer Unternehmen bei der Durchsetzung von Forderungen gegen die Bundesrepublik Deutschland aus Verträgen über Schutzausrüstung.
Berater Lieferantin:
ADVANT Beiten: Moritz Kopp (federführend, München), Dr. Philipp Sahm (Frankfurt), Chiara-Lucia Peterhammer, Katharina Reichert, Kevin Einert (alle Commercial/Litigation, München).
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ADVANT Beiten
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