Zum Auftakt unserer Newsletter-Reihe „ESG und Recht“ berichten wir über neue Gesetze im Bereich Environment, Social & Governance (ESG), Nachhaltigkeit bzw. Corporate Social Responsibility (CSR), die bereits beschlossen sind oder sich derzeit in der politischen Debatte befinden. Besonders hervorzuheben sind hier die sich immer weiter konkretisierenden Überlegungen für ein nationales bzw. europaweites Gesetz zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette: Am 14. Juli 2020 informierten die Bundesminister Dr. Gerd Müller und Hubertus Heil in einer Pressekonferenz über die „erneut enttäuschenden“ Ergebnisse der zweiten Monitoring-Runde zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Deutlich weniger als 50 Prozent der Unternehmen kämen ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht nach. Jetzt greife der Koalitionsvertrag für ein Lieferkettengesetz. Ziel sei ein Abschluss noch in dieser Legislaturperiode.
Die Corona-Krise hat die Diskussion um das Thema Nachhaltigkeit also nicht gestoppt, sondern im Gegenteil vielleicht sogar weiter befördert (vgl. dazu unseren Newsletter „Corona vs. CSR: Stoppt das Virus auch die Nachhaltigkeit?“ von Anfang April 2020). Das neue Jahrzehnt wird also weiter im Scheinwerferlicht der Nachhaltigkeit stehen (vgl. dazu grundlegend unseren Newsletter „Ausblick Corporate Social Responsibility 2020: Mehr Nachhaltigkeit, mehr Gesetze, mehr Risiko“ von Februar 2020).
In unserem Newsletter „ESG und Recht: Nachhaltigkeit weiterhin im Fokus der Politik“ berichten wir nunmehr über folgende aktuelle Themen:
Unternehmen sollten sich daher auf vermehrte – auch regulatorische – Maßnahmen zur Förderung nachhaltigen Wirtschaftens und den angekündigten Wandel hin zu einer „Green Economy“ vorbereiten. Das gilt aktuell insbesondere mit Blick auf das nun konkret angekündigte nationale Gesetz zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.