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    08.03.2021

    Lieferkettengesetz: RegE, FAQ und EU


    In unserem Blog-Beitrag „Jetzt doch: Nationales Lieferkettengesetz kommt!“ vom 12. Februar 2021 hatten wir berichtet: Die zuständigen Minister Heil, Müller und Altmaier haben sich nach zähem Ringen doch noch auf einen Kompromiss zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette geeinigt. Wie angekündigt, hat sich mittlerweile auch das Bundeskabinett mit dem Lieferkettengesetz beschäftigt. Bereits am 3. März 2021 hat es den Regierungsentwurf verabschiedet. Die aus ihrer Sicht wichtigsten Punkte des Entwurfs hat die Bundesregierung in einer entsprechenden Mitteilung knapp zusammengefasst.

     

    Der Regierungsentwurf kann auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Sorgfaltspflichtengesetz abgerufen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen, beginnend mit einer weiteren Zusammenfassung aus Sicht des BMAS über den ursprünglichen Referentenentwurf des BMAS bis hin zu insgesamt über dreißig Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf.

     

    Instruktiv ist schließlich auch die Internetseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zum Lieferkettengesetz (eine einheitliche Terminologie hat sich noch nicht herausgebildet). Das BMZ hat dort u.a. die zentralen Regelungen zusammengefasst und erste Fragen zum Lieferkettengesetz beantwortet. Zudem steht ein ausführlicherer Fragen- und Antwortkatalog des BMZ als pdf zum Download bereit. Diese FAQ bieten einen guten Überblick über das aktuelle Gesetzesvorhaben. Entsprechendes gilt für die FAQ, die das BMAS auf der Internetseite www.csr-in-deutschland.de zur Verfügung stellt (s. hier).

     

    Schließlich hat auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Pressemitteilung zum Gesetzentwurf herausgebracht.

     

    Laut BMZ besteht weiterhin das Ziel, dass der Deutsche Bundestag das Gesetz noch vor der Sommerpause beschließt. Nicht zuletzt angesichts der mitunter heftigen Kritik an dem Gesetzentwurf sowohl von Seiten der Wirtschaft als auch von Menschenrechtsorganisationen bleibt abzuwarten, ob es hierzu tatsächlich kommen wird.

     

    Aufhorchen lässt auch der Hinweis des BMAS, dass das (vom Bundestag noch nicht beschlossene) Sorgfaltspflichtengesetz an eine künftige europäische Regelung angepasst werden soll mit dem Ziel, Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zu verhindern. Laut FAZ erwartet sich der EU-Justizkommissar Didier Reynders für die geplante Regelung auf EU-Ebene Rückenwind von der Gesetzesinitiative der Bundesregierung. Gleichzeitig habe er klar zum Ausdruck gebracht, dass die EU-Kommission in ihrem Vorschlag für ein EU-weites Lieferkettengesetz weiter gehen möchte. Sie wolle ein „starkes Signal“ senden. Konkret heiße das: „Wir wollen weit gehen, weit in die Lieferkette herunter und weit, was die Zahl der betroffenen Unternehmen betrifft.“ Mit anderen Worten ist also damit zu rechnen, dass eine europäische Regelung über den aktuellen Entwurf für das deutsche Lieferkettengesetz hinausgehen wird. Ein konkreter Regelungsvorschlag der EU-Kommission wird für den kommenden Juni erwartet. Dann soll das deutsche Lieferkettengesetz nach aktueller Planung schon fast beschlossen sein.

     

    Fazit:

     

    Es bleibt spannend! Selbst wenn es unterwegs noch zu Verzögerungen kommt: Mit dem Lieferkettengesetz ist auf deutscher und/oder europäischer Ebene in der einen oder anderen Ausgestaltung auf kurz oder lang definitiv zu rechnen. Das ist nicht nur für diejenigen Unternehmen relevant, für die die künftig dann gesetzlich vorgesehenen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten unmittelbar gelten werden. Denn es ist zu erwarten, dass genau diese Unternehmen ihre Lieferantenverträge zwecks Erfüllung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten ausbauen werden. Damit werden die künftigen gesetzlichen Anforderungen auch an Unternehmen weitergegeben, die nicht unmittelbar in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Nicht nur, aber auch deshalb tun alle Unternehmen gut daran, sich künftig intensiver mit dem Thema menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten auseinanderzusetzen.

     

    Dr. André Depping

     

    Dr. Daniel Walden

     

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