Die Fusionskontrolle kann beim Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder bei der Gründung von Gemeinschaftsunternehmen eine große Herausforderung darstellen, insbesondere bei strategischen und zeitkritischen Projekten. Dieser Leitfaden soll Unternehmen dabei helfen, die fusionskontrollrechtlichen Anmeldepflichten zu verstehen und sich in den Fusionskontrollverfahren in der EU, Deutschland, Frankreich und Italien zurechtzufinden. Dies ist umso wichtiger, als die zuständigen Behörden – die Europäische Kommission (EU), das Bundeskartellamt (Deutschland), die Autorité de la Concurrence (Frankreich) und die Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (Italien) – zu den anerkanntesten und aktivsten Fusionskontrollbehörden der Welt gehören. Zusammen genommen haben sie im Jahr 2024 mehr als 1.600 Fusionskontrollanmeldungen geprüft (Deutschland ca. 900, EU 392, Frankreich 295 und Italien 102).
Dieser Leitfaden beantwortet zwar viele typische Fragen, die sich Unternehmen stellen können; er kann aber natürlich nicht abschließend sein. Sollten Sie weitergehende Fragen haben, können Sie sich jederzeit an unsere Experten wenden. Unsere Experten sind erfahrene kartellrechtliche Berater für wichtige Akteure in vielen Schlüsselbranchen und vertreten Mandanten vor der Europäischen Kommission und nationalen Wettbewerbsbehörden. Allein im vergangenen Jahr haben wir bei zahlreichen komplexen Transaktionen erfolgreich beraten und in den allermeisten Fällen Freigaben ohne Auflagen erreicht. Dabei haben wir oft eng mit unserem M&A-Team zusammengearbeitet und umfassende regulatorische Beratung geleistet, einschließlich etwa zur Investitionskontrolle oder zur Kontrolle von drittstaatlichen Subventionen.
Wir beraten unsere Mandanten zu allen Aspekten des Fusionskontrollrechts – sowohl auf europäischer Ebene als auch innerhalb der nationalen Rechtsordnungen –, damit sie ihre Geschäftsziele erreichen und gleichzeitig die fusionskontrollrechtlichen Risiken begrenzen können. Wir ermitteln die Anmeldepflichten, führen Machbarkeitsstudien durch, konzipieren Anmeldestrategien und analysieren dabei auch die Risiken für Transaktionen,
die in die neue Kategorie von Transaktionen unterhalb der Anmeldeschwellen fallen. Anschließend vertreten wir Mandanten in Fusionskontrollverfahren in der EU, Deutschland, Frankreich und Italien und koordinieren ihre ausländischen Fusionskontrollanmeldungen. Wenn
es sich nicht vermeiden lässt, unterstützen wir unsere Mandanten bei der Verhandlung von Abhilfemaßnahmen sowie bei der Einlegung von Rechtsmitteln gegen Untersagungsentscheidungen. Schließlich unterstützen wir regelmäßig Dritte bei der Bearbeitung von Auskunftsersuchen und bei Beschwerden gegen Übernahmen von Konkurrenten.