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    28.05.2026

    Produktkrise und Rückruf: Ein kompakter Leitfaden für Hersteller


    Die jüngsten Rückrufaktionen in der Automobil- und Konsumgüterindustrie haben erneut gezeigt, wie schnell ein Produktsicherheitsthema zur handfesten Unternehmenskrise werden kann. Besonders die zunehmende Regulierung durch neue gesetzliche (EU-)Vorschriften verschärfen die Anforderungen an Hersteller und andere Unternehmen erheblich. Ob fehlerhafte Bauteile, Sicherheitsrisiken oder falsche Kennzeichnungen – Unternehmen müssen nicht nur schnell reagieren, sondern auch rechtlich und organisatorisch vorbereitet sein. Dieser Leitfaden soll einen kurzen Überblick über die wichtigsten Schritte im Fall einer Produktkrise aufzeigen und kurz darauf eingehen, wie Unternehmen ihre Prozesse für die Zukunft stärken können.

    Phase 1: Die Vorbereitung – Der beste Schutz vor der Krise

    Effektives Krisenmanagement beginnt lange bevor ein Problem auftritt. Eine gute Vorbereitung entscheidet darüber, ob aus einem Produktsicherheitsthema eine beherrschbare operative Aufgabe oder eine existenzbedrohende Unternehmenskrise wird.

    Krisenstab einrichten

    Unternehmen sollten ein interdisziplinäres Team zusammenstellen, das im Ernstfall sofort handlungsfähig ist. Dieses "Rückruf-Team" sollte – je nach Größe des Unternehmens – aus Mitarbeitern der Bereiche Konstruktion, Qualitätssicherung, Recht, Einkauf, Vertrieb und Kommunikation bestehen. Verantwortlichkeiten und Berichtslinien bis zur Geschäftsführung sollten klar definiert sein.

    Krisenplan erstellen

    Die Erstellung eines unternehmensspezifischen "Rückrufplans" kann im Ernstfall sehr hilfreich sein. Dieser Plan sollte als Checkliste dienen und grundlegende Prozesse definieren, z.B.: Wie wird ein Produktrisiko bewertet? Welche Entscheidungen sind bei welchem Risiko zu treffen? Wer informiert wann welche Abteilung? Wie wird ein Produktions- und Auslieferungsstopp umgesetzt? Sind Behörden zu informieren? Wann ist zurückzurufen?

    Lückenlose Rückverfolgbarkeit sicherstellen

    Die Fähigkeit, schnell zu identifizieren, welche Produkte betroffen sind und wo sie sich befinden, ist entscheidend, um einen möglichen Schaden zu begrenzen. Funktionierende Warenwirtschafts- und Chargenverfolgungssysteme sind hierfür unerlässlich. Die Daten müssen im Krisenfall sofort verfügbar sein.

    Verträge und Versicherungen prüfen

    Besonders im B2B-Bereich sollten Verträge mit Zulieferern klare Klauseln zu Produkthaftung, zu Informationspflichten und zur Freistellung von Ansprüchen Dritter enthalten. Insbesondere sollte zudem ein ausreichender Versicherungsschutz existieren (Produkthaftpflicht, Betriebshaftpflicht, Rückrufkostenversicherung etc.) und klar sein, welche Meldewege im Schadensfall einschlägig sind.

    Phase 2: Der Ernstfall – Strukturiertes Handeln in der Krise

    Wenn ein potenzielles Produktsicherheitsthema bekannt wird, ist schnelles Handeln gefragt. Entscheidungsträger sollten aber nicht hektisch reagieren, denn Panik ist auch in Produktkrisen ein schlechter Ratgeber. Ein strukturierter Prozess auf Grundlage einer guten Vorbereitung (siehe oben) hilft, die Kontrolle zu behalten und souverän durch die Krise zu kommen.

    Sofortmaßnahmen ergreifen

    Die folgenden ersten Schritte sind wichtig, um akuten Schaden zu begrenzen, damit anschließend überlegt – vom ersten Handlungsdruck befreit – vorgegangen werden kann. Dazu gehören typischerweise:

    • Prüfen eines Produktions- und Auslieferungsstopp für potenziell betroffene Produkte (je nach Schwere des Sicherheitsthemas)
    • Sicherung von Beweismitteln (z.B. "Data Hold" anweisen, betroffene Teile asservieren etc.)
    • Prüfen einer Behörden-Notifizierung: Besteht für dieses Produktsicherheitsthema grundsätzlich die Pflicht, Behörden zu informieren (z.B. bei Verbraucherprodukten, aber auch generell bei bestimmten Produktkategorien)? Hierfür gelten grundsätzlich kurze Fristen.

    Risikobewertung durchführen

    Eine Risikobewertung bewertet – nach festgesetzten Kriterien – die potenzielle Gefahr, welche von dem betroffenen Produkt ausgeht. Dabei soll insbesondere beleuchtet werden, wie hoch die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens ist und wie schwer ein möglicher Schaden wäre. Diese Bewertung ist die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen.

    Die richtige Maßnahme wählen

    Nicht jedes Produktsicherheitsthema erfordert einen öffentlichen Rückruf. Die gewählte Maßnahme muss das Risiko aber effektiv beseitigen.

    • Im B2B-Bereich: Hier ist der Kundenkreis meist bekannt und überschaubar. Oft genügt eine Maßnahme, bei der betroffene Kunden direkt kontaktiert werden, um eine Reparatur, Nachrüstung oder einen Austausch vorzunehmen. Eine möglicherweise negative Publicity durch breite öffentliche Streuung kann so vermieden werden.
    • Im B2C-Bereich: Hier sind in der Regel potenziell viele, unbekannte Endverbraucher betroffen und ein öffentlicher Produktsicherheitsrückruf ist meist unumgänglich. Dies erfordert eine proaktive Kommunikation gegenüber den eigenen Kunden und bekannten Endkunden (Verbrauchern), unter Umständen auch über weitere öffentliche Kanäle (eigene Website, Social Media, Pressemitteilungen) sowie die Meldung an Behörden (via EU Safety Business Gateway). Für die Durchführung eines solchen Rückrufs und die entsprechende Kommunikation gelten zum Teil strikte Vorgaben.

    Marktüberwachungsbehörden notifizieren

    Je nach Produktkategorie – bei Verbraucherprodukten grundsätzlich immer – ist bei Produktsicherheitsfällen eine Meldung an die jeweils zuständige Marktüberwachungsbehörde erforderlich. Die Meldung kann über das Online-Portal "Safety Business Gateway" erfolgen, damit werden alle Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten, in denen das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wurde, informiert. Für Verbraucherprodukte ist diese Art der Meldung grundsätzlich vorgeschrieben.

    Klar und zielgerichtet kommunizieren

    Interne Abteilungen, Händler, Lieferanten und Kunden sollten koordiniert und transparent informiert werden. Wichtig ist auch eine einheitliche Kommunikationsstrategie nach außen, z.B. die Reaktion auf mögliche Presseanfragen und insbesondere, dass alle Kommunikationskanäle (Website, Social Media, Kundendienst etc.) die gleichen Informationen haben und bereitstellen.

    Phase 3: Nach dem Rückruf – Aus der Krise lernen

    Jede Produktsicherheitsaktion, jeder Rückruf ist individuell, aber es lassen sich viele Grundsätze, die immer zu beachten sind, daraus ableiten. Eine gute Nachbereitung ist daher entscheidend, um zukünftige Fehler zu vermeiden und Prozesse zu stärken. Diese sollte möglichst zeitnah an die oben genannten Maßnahmen anschließend und nicht erst nach Abschluss einer Rückrufaktion beginnen, da eine solche auch mehrere Monate betragen kann.

    Abwicklung abschließen

    Zunächst sollte die logistische Abwicklung sichergestellt bzw. fortgeführt werden, sei es durch das Einziehen, die Korrektur oder die fachgerechte Entsorgung der betroffenen Produkte -  je nach Art und Ausprägung der Produktsicherheitsaktion.

    "After Action Review" durchführen

    Nach Produktkrisen und Rückrufaktionen, insbesondere solchen größeren Umfangs, empfiehlt sich eine Analyse des gesamten Prozesses. Was lief gut, wo gab es Schwierigkeiten? Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollten dann genutzt werden, um den Krisenplan (siehe oben) und die internen Prozesse zu verbessern. Die nächste Krise kommt (leider) bestimmt, aber jede Krise ist auch eine Chance zur Weiterentwicklung.

    Rechtliche Schritte prüfen

    Schließlich sollten Unternehmen immer prüfen, ob aus dem Vorfall rechtliche Konsequenzen (z.B. Haftungsansprüche) resultieren oder Regressansprüche durchgesetzt werden können, insbesondere z.B. gegen den/die Zulieferer des betroffenen Produkts oder Teile davon. Dieser Schritt kann auch schon vorher oder sukzessive erfolgen, zu einem späteren Zeitpunkt allerdings bietet sich meist ein besserer Überblick über die – ggf. regressfähigen – Kosten und den Schaden.

    Fazit und Ausblick: Die rechtlichen Rahmenbedingungen verschärfen sich

    Ein professionelles Management von Produktkrisen ist mehr als nur Schadensbegrenzung – es ist ein zentraler Baustein der unternehmerischen Sorgfaltspflicht. Durch eine gute Vorbereitung, eine darauf basierende, gezielte Durchführung von Maßnahmen und eine stetige Nachbereitung und Prozessoptimierung können auch größere Produktkrisen und Rückrufe schadensminimierend abgewickelt werden.

    Gleichzeitig wird das rechtliche Umfeld stetig komplexer. Unternehmen müssen sich auf wesentliche Neuerungen einstellen:

    • Die aktuelle EU-Produktsicherheitsverordnung (VO 2023/988, GPSR), die seit Dezember 2024 gilt, hat strengere Pflichten für Hersteller und andere Wirtschaftsakteure sowie Online-Marktplätze ein. Dazu gehören die verpflichtende Nutzung des "Safety Business Gateway" zur Kommunikation mit Behörden, eine standardisierte "Rückrufanzeige" für Verbraucher und verpflichtende Abhilfemaßnahmen gegenüber Verbrauchern im Falle eines Produktsicherheitsrückrufs.
    • Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie (RL 2024/2853, PLD), die bis 9. Dezember 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss, erweitert die Produkthaftung erheblich – unter anderem auf Software, KI-Systeme und Online-Plattformen. Zudem werden die Beweislastregeln zugunsten der Geschädigten deutlich erleichtert.
    • Zahlreiche weitere, zum Teil produktspezifische Neuerungen (z.B. EU-Maschinenverordnung, Ökodesign-Verordnung und Digitaler Produktpass, Cyber Resilience Act), stellen Hersteller und Unternehmen vor viele neue Herausforderungen und erweitern den Pflichtenkreis. 

    Hersteller und Unternehmen sind daher gut beraten, ihre internen Compliance-Prozesse nicht nur im Licht vergangener Krisen, sondern vor allem mit Blick auf diese zukünftigen Anforderungen zu überprüfen und anzupassen.

    Matthias Kemmer

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